Fördermittel KfW - Hilfeeee !

Guten Tag,

kurzer Sachverhalt:

Also wir haben am 03.01.2006, also kurz nach Sylvester, einen Businessplan bei unserer Hausbank eingereicht. Naja die Zweigstelle hat dann diesen Businessplan and die Hauptgeschäftsstelle weitergereicht. Ungefähr 1 Woche später kam dann ein Schreiben der Bank (= Sparkasse) in dem sie uns aufforderten einen Betrag in Höhe von 235.- EUR für die Bearbeitung des Businessplans zu überweisen.

Da wir geeignete gewerbliche Räumlichkeiten brauchten und diese „immer nur“ Gewerbetreibenden vermietet werden, haben wir am 17.01.2006 unser Gewerbe als 3-Mann-GbR beim Gewerbeamt angemeldet und auch prompt daraufhin bei der Suche nach einer passenden Gewerbeimmobilie Glück gehabt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Rückmeldung von unserer Hausbank. Der oben erwähnte Businessplan beinhaltete die Beantragung von eines Startergeldes der KfW über unsere Hausbank in Höhe von 45.000.- EUR.

Naja kurz vor Februar kam dann der Bescheid der Hausbank, sie können unser Vorhaben nicht unterstützen und räumen uns am Markt auch keine grossen Chancen ein. Die im Businessplan kalkulierten Umsatzeinnahmen wären für unsere Hausbank angeblich nicht realistisch und ausserdem würden Sie mit unserem Vorhaben (Etablierung am Markt im Bereich Erotik) nix zu tun haben wollen. Der Witz an der ganzen Sache ist: die haben uns net mal persönlich eingeladen bzw vorgeladen um uns dass ins Gesicht zu sagen, sondern nur per Schreiben…

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
Wie gesagt die GbR ist angemeldet, aber geschäftlich aktiv sind wir noch nicht geworden. Auch erfolgte noch keine Eintragung ins Handelsregister. Ist also alles noch frisch. Wir haben auch noch keine Mitarbeiter etc., sondern waren bis jetzt mit der Renovierung und Einrichtung der Räumlichkeiten beschäftigt und haben mittlerweile ein paar private Kapitalgeber finden können, die von unserer Idee überzeugt sind. Jedoch möchten wir die Möglichkeit nutzen, die Fördermittel der KfW über eine andere Bank zu beantragen. Um dabei aber nicht falsch vorzugehen, würde es mich interessieren, ob es noch möglich wäre, Mikrodarlehen bzw Startergeld der KfW über eine andere Bank zu beantragen. Schliesslich haben wir ja die GbR vor ca. 5Wochen gegründet, sind aber wie gesagt nicht geschäftlich aktiv geworden. Falls einMikrodarlehen bzw Startergeld nicht mehr in Frage kommen sollte: welche Förderprogramme der KfW sind angebracht? Unternehmerkredit? ERP-Kapital? Schliesslich würde uns ein Mikrodarlehen bzw ein Startergeld vollkommen genügen…danke für eure Antworten.

Hallo …

es wäre bei solchen Fragen immer sehr hilfreich, wenn man Stadt oder Bundesland nennen würde, ggf. könnte man dann bereits das eine oder andere ländereigene Programm empfehlen.

Wenn die Gewerbeimmobilie angemietet wurde, dann wurde die GbR geschäftlich aktiv, d.h. die Beantragung von allen Mitteln, die vor Gründung beantragt werden müssen scheidet aus. Eine ins Handelsregister eingetragene GbR wird mit Eintragung übrigens zur OHG mit allen Rechten und Pflichten.

Beantragbar wäre das Mikrodarlehen, eingangs wurde jedoch von einer Finanzierungssumme von 45.000€ geschrieben und das wiederum sprengt den Rahmen des Mikrodarlehens, denn hier darf die Finanzierungssumme 30.000€ nicht übersteigen. Dabei kommt es auf den Finanzierungsbedarf des Gesamtvorhabens an und nicht auf die Summe, die an der Finanzierung noch fehlt.

Einen Versuch wäre vielleicht die Beantragung einer Ausfallbürgschaft wert, mit der daran anschliessenden Suche nach einer begleitenden Hausbank.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB

Hallo Leute,

über die Seiten des BMWI habe ich auch eine ähnliche ANfrage gestellt und heute kam folgender Text an meine E-Mail:

Zitat:
„Die Beantragung des StartGeldes oder Mikrodarlehens über ein anderes Kreditinstitut ist durchaus möglich, da mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Die Gewerbeanmeldung ist hierbei für den Vorhabensbeginn nicht ausschlaggebend…
Mit freundlichen Grüssen
Herr xxxx yyyyy
Infocenter der KfW Mittelstandsbank“

So langsam blicke ich nicht durch…Kann mir jmd nochmals bitte ANtworten und mich genau aufklären? Wie gesagt wir haben nach der Gewerbeanmeldung nur das Büro angemietet und befinden uns noch in der Renovierungs- u. Umzugsphase. Andere Aktivitäten fanden noch nicht statt…Eine Eintragung ins Handelsregister erfolgte auch noch nicht! Ist nun eine Beantragung des Mikrodarlehens bzw. Startergeld noch möglich? Ich möchte mich bei der nächsten Bank, bei der ich den Businessplan erneut einreiche, nicht dumm dastehen. Es wäre schon von Vorteil wenn ich dann schon wüsste, welche Fördermittel der KfW noch in Frage für mich kommen. Ich denke ansonsten wirkt das unprofessionell! Vielen Dank im voraus für weiterhelfende Beiträge.

Achja, BEBOU fragte nach dem Bundesland. Wir befinden uns in Baden-Württemberg. Eventuell kommt ja noch die Starthilfe der L-Bank in Frage! Leute bitte es ist sehr wichtig…ich würde mich über Antworten freuen…

Gründerfehler 1:

Erst handeln, dann beraten lassen bzw. Hilfe suche:

also: die gewerbeanmeldung behindert nicht die Antragstellung von Fördermitteln.
Beginn der Geschäftstätigkeit: sobald Handlungen unternimmen werden, die ursächlich dem betriebszweck dienen, ist mit dem gewerbe begonnen: z.B. Abschluss von längerfristigen bindenden Verträgen

Gründerfehler Nummer 2:

die Hausbank ist nicht die Bank, die die Privatkonten führt, sondern die Bank die die Geschäftskonten führt/führen soll.

Gründerfehler 3: Mit dem Vorhaben beginnen, bevor Kreditzusagen niet- und nagelfest.

Gründerfehler Nr. 4: Anträge für Darlehen und Geschäftskonzepte „verschicken“ und dann anrufen. Richtig ist: Bank anrufen, Nach dem Sachbearbeiter fragen, erfragen ob er auch für die Art des Gewerbes und die Höhe des Betrages zuständig und entscheidungsbefugt. dann Termin wahrnehmen. Konzept vorstellen. Fin-Plan vorstellen. 3-Jahresplan vorstellen.

Das Spiel mit allen Banken am Ort und in der näheren Umgebung gleichzeitig veranstalten.

Gründerfehler Nr. 5: Wenn man ein Gewerbe starten will, so sollte man sich vorher erkundigen, wie die Aussichten für eine Finanzierung generell bestehen. Kurze klare Antwort z.b. durch den Kassenschalterbeamten des Instituts des Vertrauens: Kneipen und Erotik-Sachen werden grundsätzlich nicht finanziert.
Abhilfe: Konzept so vorstellen und formulieren, daß es nix mit Erotik bzw. Kneipe zu tun hat, bzw. es nicht vordergründig als Geschäftszweck in Erscheinung tritt. Dazu mit einem guten Berater zusammensetzen.

Gründerfehler Nr. 6: Wenn das Kind aufgrund der Fehler 1-5 im Brunnen ist, verzweifelt am Konzept festhalten und Hilfe suchen. Dabei die Antworten nicht akzeptieren, bzw. nicht verstehen und dann immer noch nicht einen fähigen Berater engagieren UND bezahlen wollen.

gruss
local

Starthilfe Baden-Württemberg (L-Bank)
Hallo …

wir können jetzt lange über die Vor- und Nachteile von Mikrodarlehen oder Startgeld schreiben… eine preiswertere Lösung ist das Programm „Starthilfe der L-Bank“ www.l-bank.de

Von den Zinsen her ist es knapp 3% günstiger als das Startgeld mit gleicher Haftungsfreistellung (80%) und einer maximalen Finanzierungssumme von 100.000€.

Da das Gewerbe offensichtlich bereits eine Bank abgeschreckt hat, sollte man den Businessplan vielleicht ein wenig umgestalten, das Gewerbe abmelden, um wieder Gründer zu sein und dann einen zweiten Anlauf bei einer neuen Bank versuchen.

AUF KEINEN FALL sollten Sie gleichzeitig mehrere Banken anfragen! Jede Kreditanfrage wird an die Schufa weitergeleitet und dort für 10 Tage gespeichert. Jedes nachfolgend anfragende Institut wird von der Schufa über bereits vorhandene Kreditanfragen informiert, erfährt jedoch nicht, ob der Kredit genehmigt wurde. Davon ausgehend, dass der eine oder andere Kredit genehmigt werden könnte und somit Ihre Verschuldung steigt, sinken Sie im internen Rating der Bank und verbauen sich selbst die Chance auf einen Kredit. Daher immer 14 Tage warten und dann zur nächsten Bank.

Noch ein Wort zur KfW…

Das Mikrodarlehen kommt nicht in Frage, weil der maximale Finanzierungsbedarf 25.000€ übersteigt, Sie schrieben eingangs von 45.000€. Zwar kann man das Mikrodarlehen auch bis zu 3 Jahre nach Gründung beantragen, KO-Kriterium ist aber die Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Das Startgeld ist primär für Existenzgründer vorgesehen, mit der Einschränkung, dass Nebenerwerbsgründungen gleichfalls gefördert werden. Wenn man es jedoch genau nimmt, dann ist es keine Nebenerwerbsgründung, denn auf Geschäftszahlen können Sie nicht verweisen, es gibt schlichtweg keine Vergangenheit der GbR, weil es sich eben doch nur um eine Gründung handelt, deren Kreditantrag abgelehnt wurde.

Bitte lesen Sie hierzu nochmals die Richtlinien, die die KfW zu den Programmen als .PDF’s zur Verfügung stellt, darin wird es nochmals erläutert.

Wenn Ihnen die KfW schriftlich bestätigt, dass Sie, bzw. Sie über Ihre Hausbank, unter den gegebenen Bedingungen nochmals einen Antrag stellen dürfen, dann können Sie es nochmals probieren, eine solche Auslegung wäre dann aber vermutlich eine sehr schwammige Auslegung.

Dennoch… Viel Erfolg !

MfG
BEBOUB