Guten Tag, angenommen man möchte dem Arbeitgeber vorschlagen eine Ausbildung durch das Förderprogramm WEGEBAU finanzieren zu lassen. Wird man solange man an der Nebenberuflichen Ausbildung teilnimmt an den Arbeitgeber gebunden? Oder kann man auch wechseln wenn man die Ausbildung an einer Fernschule macht? Kann man auch einen BAchelor an einer Fernuni machen mit dem Programm? Vielen Dank für eine Antwort.
WeGebAU!!
Hallo,
vorneweg: Verbindliche Auskunft erhält man ausschließlich bei der Agentur für Arbeit. Lesen kann aber schon hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27584/zentraler-Cont…
http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BW/Stu…
http://www.bta-weiterbildung.de/uploads/dokumente/ka…
Wird man solange man an der Nebenberuflichen
Ausbildung teilnimmt an den Arbeitgeber gebunden?
Andersrum, verläßt man den AG sind m.E. die Förderungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben. (Motto: Qualifizieren statt entlassen)
Oder kann
man auch wechseln wenn man die Ausbildung an einer Fernschule
macht? Kann man auch einen BAchelor an einer Fernuni machen
mit dem Programm?
Lese zuerst die o.a. Links und stelle dann weitere Fragen bzw. frag die AA. Grundsätzlich kann man in seiner Freizeit machen was man will (studieren, wandern, singen u.v.a.m), auch während einer Weiterbildung.
Gruß
Otto
Hallo, vielen Dank für doe Verweise, die ich mich morgen durchlesen werde. Beim AA anrufen geht als Arbeitnehmer nicht. Man bekommt die Info vom AA das nur der AG Informationen erhalten darf zum Programm WEGEBAU. Ja, so sind die Behörden. AG Hui, AN Pfui.