Förderschule

Hallo!

Mein Sohn befindet sich in der ersten Klasse einer Grundschule. Erst ist als nicht-integratives Kind in einer Klasse mit sieben integrativen Kindern mit Hör- und Sprachstörungen untergebracht. Bei meinem Sohn wurde zu Beginn des Jahres ADHS festgestellt. Hör- oder Sprachstörungen liegen bei unserem Sohn nicht vor. Eine medikamentöse Behandlung erfolgt seit fünf Wochen und wird aus unserer Sicht und aus Sicht der Klassenlehrerin gut vertragen. Seine Konzentration hat sich gebessert und er ist ruhiger geworden. Die schulischen Leistungen meines Sohnes sind durchschnittlich bzw. bzw. entsprechen den Anforderungen der Klasse.

Da es in der Vergangenheit widersprüchliche Angaben der Klassenlehrerin zum Leistungsstand meines Sohnes gab (Leistungen entsprachen mal dem unteren Drittel mit erheblichen Defiziten, zwei Wochen später waren die Leistungen und sein Verhalten in Ordnung), wollten wir Klarheit schaffen und haben unseren Sohn auf seine schulische Entwicklung hin testen lassen (Hamburger Lese- und Schreibprobe). Dieser Test fiel mit 68% zufriedenstellend aus (Ein Förderbedarf ist nicht gegeben). Diese Testergebnis bestätigte die Einschätzung des Leistungsstandes unseres Sohnes.

Nunmehr tritt die Klassenlehrerin an uns heran und teilte mit, dass unser Sohn in den integrativen Teil der Klasse wechseln muss (!).

Allerdings wurde mir von einer Bekannten (Lehramtsanwärterin Grundschule) mitgeteilt, dass diese Verfahrensweise (Wechsel in eine integrative Klasse) gerne dazu benutzt wird um die Kinder mit ADHS leichter und ohne Zustimmung der Eltern in eine Förderschule „abschieben“ zu können. Befinden sich die Kinder mit ADHS in einer nicht-integrativen Klasse, kann der Wechsel von einer Grundschule in eine Förderschule für die Grundschule erheblich schwieriger bis gar nicht möglich sein. Mir wurde mitgeteilt, dass für einen von der Schule „erzwungenen“ Wechsel auf eine Förderschule ein Unterricht mit dem ADHS-Kind nicht möglich sein muss. Dies trifft auf unseren Sohn nicht zu. Meine Frau hat mehrfach den Unterricht besucht und konnte sich somit ein Bild von Unterrichtsgeschehen machen. Unser Sohn stört den Unterricht nicht wesentlich mehr als andere Kinder, seine Leistungen sind zufriedenstellend. Sein Verhalten bedingt durch ADHS ist zwar auffällig, jedoch nicht besorgniserregend (Diese Ansicht teilt auch die Lehrerin).

Am kommenden Montag haben wir einen Termin in der Schule. Dort sollen wir einen Antrag auf Wechsel in den integrativen Teil der Klasse unterschreiben. Grundsätzlich kein Problem! Die Lehrerin teilte mit, dass wir diesen Antrag unterschreiben müssen, da unser Sohn sonst nicht mehr in der Grundschule unterrichtet werden kann und auf eine Förderschule wechseln muss. Ändern würde sich durch den Wechsel in den integrativen Teil für meinen Sohn nichts, da dieser die zusätzliche Lehrerin des integrativen Teils der Klasse und die Sozialarbeiterin der Schule bereits zeitlich auch in Anspruch nimmt. Bislang gab es hierbei keine Probleme. Wir haben nun die Befürchtung, dass es das Ziel der Klassenlehrerin ist, unseren Sohn auf kurz oder lang auf eine Förderschule zu schicken damit ihr unser Sohn nicht mehr zu Last fällt. In der Schulklasse ist es bedingt durch den integrativen Teil der Klasse sehr unruhig und laut. Dies bestärkt unsere Ansicht, dass die Lehrerin mit der Klasse überfordert ist.

Grundsätzlich sind wir dafür, dass unser Sohn gefördert wird und er das bekommt, was notwendig ist. Wir fordern nicht mehr von ihm als er zu leisten fähig ist. Allerdings sind wir gegen einen Wechsel in eine Förderschule, da die Leistungen unseres Sohnes zufriedenstellend sind und sein Verhalten im grünen Bereich ist. Zudem stehen wir mit der Behandlung der ADHS gerade am Anfang.

  • Ist das Verhalten der Lehrerin korrekt? Handelt es sich bei dem beabsichtigen Wechsel nur um Bürokratie?

  • Wie sollen wir uns am Montag verhalten?

  • Müssen wir das Schreiben der Schule unterschreiben?

  • Was könnte passieren, wenn wir nicht unterschreiben?

  • Stimmt es, dass integrative Kinder leichter (auch ohne Zustimmung der Eltern) auf eine Förderschule gewechselt werden können?

Danke im voraus!

Moin Carsten,

Ändern würde sich durch den Wechsel in den integrativen
Teil für meinen Sohn nichts, da dieser die zusätzliche
Lehrerin des integrativen Teils der Klasse und die
Sozialarbeiterin der Schule bereits zeitlich auch in Anspruch
nimmt. Bislang gab es hierbei keine Probleme.

Ich denke, dass hier der Haken ist. Die zusätzlichen Kräfte sind in erster Linie für die Integrationskinder da und deren Zeit ist im Allgemeinen schon knapp genug bemessen, auch ohne dass „Regelkinder“ diese Zeit mitbeanspruchen. Wenn dein Sohn nicht in der Lage ist, seinen Leistungsstand auch ohne die Inanspruchnahme der zusätzlichen Kräfte zu halten, dann sollte er auch in den integrativen Teil der Klasse wechseln, sonst „klaut“ er im Grunde den tatsächlichen Integrationskindern die Zeit und es kann sein, dass dann die Eltern der Integrationskinder über kurz oder lang auf die Barrikaden gehen.

Ansonsten kann ich zu deinen weiteren Fragen leider nichts beitragen außer: Welche „Förderschule“ kommt denn für Kinder mit ADHS überhaupt in Betracht in Hamburg? Welche soll das sein?

Gruß
Marion

Hallo,
ich kann nur etwas zu deiner letzten Frage schreiben:
grundsätzlich können Kinder nicht zu einem Schulwechsel zu einer Förderschule ohne Einwilligung der Eltern gezwungen werden. Natürlich ist es grundsätzlich einfacher, Eltern zu überzeugen, wenn ihre Kinder schon im integrativen Teil der Klasse sind… Aber gegen Euren Elternwillen kann der Kleine nicht auf eine andere Schule geschickt werden,
viele Grüße
Judith

Hallo Carsten,

  • Stimmt es, dass integrative Kinder leichter (auch ohne
    Zustimmung der Eltern) auf eine Förderschule gewechselt werden
    können?

Dazu grundsätzlich folgendes: ein Wechsel auf eine Förderschule ist nur dann möglich, wenn in einem Gutachten sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird.
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es ein solches Gutachten für dein Kind nicht, also steht auch kein Wechsel auf eine Förderschule bevor. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Und auch der Besuch des Unterrichts im integrativen Teil der Klasse ersetzt kein Gutachten.

Gruß
Roland

Hallo Judith,

grundsätzlich können Kinder nicht zu einem Schulwechsel zu
einer Förderschule ohne Einwilligung der Eltern gezwungen
werden.

Diese Aussage ist in dieser Allgemeingültigkeit nicht richtig.
Kinder können unter bestimmten Umständen auch gegen den Willen der Eltern auf eine Förderschule geschickt werden und zwar dann, wenn es sonst keinen angemessenen Förderort für das Kind gibt. Der Elternwille ist nur ein Punkt unter vielen bei einem Gutachten auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Natürlich ist es grundsätzlich einfacher, Eltern zu
überzeugen, wenn ihre Kinder schon im integrativen Teil der
Klasse sind…

Auch diese Aussage ist so nicht haltbar. Fakt ist, dass in der Regel der integrative Unterricht dazu dient, die Einschulung/Überweisung in eine Förderschule zu verhindern. Erst wenn es eine solche Möglichkeit (Integration) nicht gibt, wird eine Förderschule als Förderort in Betracht gezogen (natürlich erst dann, nachdem überhaupt sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde).

Aber gegen Euren Elternwillen kann der Kleine
nicht auf eine andere Schule geschickt werden,

steht wo?

Gruß
Roland

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Hallo Roland,
also:
in NRW ist es so, dass bei Förderbedarf auf Antrag der Eltern oder der Schule ein sonderpädagogisches und ein medizinisches Gutachten erstellt wird und zwar unter enger Beteiligung der Eltern. Bei uns geschieht das so, dass die Eltern das/die Gutachten unterschreiben. Fehlt diese Unterschrift (was ja das Nicht-Einverständnis der Eltern zeigt), kann das Schulamt zwar eine Entscheidung für eine Fördershcule treffen, in der Praxis ist das aber nur nach einer ca. 1-2 Jahre dauernden Auseinandersetzung mit den Eltern möglich, die dann immer wieder von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können.

Deinem zweiten Einwand kann ich z.T. zustimmen, meine Aussage war etwas missverständlich. Wenn die LehrerInnen bereit sind, das Kind angemessen zu fördern, dann ist es natürlich in der integrativen Gruppe gut aufgehoben und bleibt i.d.R. auch da. Meine Erfahrung ist aber die, dass Kinder zunächst aufgrund von z.B. Lernschwierigkeiten in die Gruppe aufgenommen werden, eine Zeit später aber festgestellt wird, dass die Schülerin doch eher eine Verhaltensstörung zeigt (wie auch immer die Feststellungen gestaltet sind), für die an dieser Schule kein GU stattfindet. Und dann gibt es einfach viele KollegInnen , die von diesen Kindern und Jugendlichen überfordert sind und auf einen Schulwechsel drängen.

Gerade in diesem sensiblen Förderbereich ist die Theorie und Praxis halt oft sehr weit auseinander:wink:)

Viele Grüße
Judith

Hallo Judith,

in NRW ist es so, dass bei Förderbedarf auf Antrag der Eltern
oder der Schule ein sonderpädagogisches und ein medizinisches
Gutachten erstellt wird und zwar unter enger Beteiligung der
Eltern.

Richtig. Wie ich schon schrieb, ist die Elternbeteiligung ein Punkt unter vielen, der in das Gutachten mit eingeht.

Bei uns geschieht das so, dass die Eltern das/die
Gutachten unterschreiben. Fehlt diese Unterschrift (was ja das
Nicht-Einverständnis der Eltern zeigt), kann das Schulamt zwar
eine Entscheidung für eine Fördershcule treffen, in der Praxis
ist das aber nur nach einer ca. 1-2 Jahre dauernden
Auseinandersetzung mit den Eltern möglich, die dann immer
wieder von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können.

Ich weiß nicht, wie das in NRW im Einzelfall gehandhabt wird, aber auch ein solches Hickhack deutet nicht darauf hin, dass die Eltern grundsätzlich (und darum ging es) über einen Schulwechsel entscheiden, wie das in deinem ersten Posting rüberkam. Es ging nicht darum, ob eine Förderung verzögert wird, sondern darum, wer im Endeffekt darüber entscheidet.

Ich hab mir mal den Paragraphen aus dem entsprechenden Schulgesetz von NRW angesehen:

§ 19 Sonderpädagogische Förderung
(1) Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule (allgemein bildende oder berufsbildende Schule) teilnehmen können, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.

D.h. sie werden gefördert. Da steht nichts davon, dass dies in Abhängigkeit des Elternwillens geschieht.

(2) Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Antrag der Eltern oder der Schule über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte und Förderort. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein. Sie beteiligt die Eltern. In den Fällen des § 20 Abs. 7 und 8 ist die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.

Hier ist nur von einer Beteiligung der Eltern die Rede, nicht von einer Entscheidungsvollmacht.

(3) Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses die Voraussetzungen und das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie zur Festlegung der Förderschwerpunkte und des Förderorts einschließlich der Beteiligung der Eltern

s.o.

Ob die Eltern die Entscheidung des Schulamtes im Einzelfall hinauszögern können, mag vielleicht vorkommen, doch grundsätzlich werden die Kinder gefördert, auch ohne die Einwilligung der Eltern. Dies sollte allen betroffenen Eltern klar sein.

Und ehrlich gesagt, finde ich das auch richtig so. Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern. Kinder mit Förderbedarf haben einen Anspruch auf Förderung. Das Schulamt ist hier in der Pflicht, die Rechte des Kindes einzufordern.

Und dann gibt es einfach viele KollegInnen ,
die von diesen Kindern und Jugendlichen überfordert sind und
auf einen Schulwechsel drängen.

Da können sie so viel drängen wie sie wollen, ohne Gutachten läuft da gar nichts. Und da passen die Sonderschullehrer - die in der Regel die Gutachten erstellen - schon ganz gut auf, dass man ihnen nicht einfach so alle unliebsamen Kinder aufdrängt. Die haben mit den wirlich schwierigen Fällen wahrlich genug zu tun.

Gruß
Roland

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