Förderun bzw. Mietzuschuss von der Arge?

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 32 Jahre alt und habe noch keine Lehre gemacht. Nun habe ich die Möglichkeit eine Lehre als Bürokauffrau zu beginnen. Ich habe mich bereits beim Arbeitsamt erkundigt ob es die Möglichkeit gibt mich zu fördern, aber das wurde dort abgelehnt. Nun ist meine Frage, ob ich in irgendwelcher Art von Jobcenter gefördert werden kann. Z.B. durch Mietzuschuss oder ähnliches, da das Lehrlingsgehalt dazu nicht ausreicht.

Und noch eine Frage hinterher…ich lebe ich Haus meiner Eltern in einer eigenen 85qm Wohnung zahle aber nur 300 Euro Miete im Monat, steh mir da denn generell Mietzuschuss zu. Ich frage das weil ich mal gehört habe, dass mann nur eine bestimmte Wohnungsgröße haben darf und die Miete bei einer einzelnen Person nicht über 300€ liegen darf. Die 300 € erfülle ich ja, aber die qm eben nicht.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

LG
Cindy

Hallo Cindy,
am Anfang stellt sich die Frage, warum Sie bisher noch keine Ausbildung begonnen haben und anschließend die Frage, warum gerade jetzt.
Mit 32 noch bei den Eltern wohnen ist ja auch etwas ungewöhnlich.
Wenn Sie jetzt also eine Ausbildung beginnen, dann sind Sie ja nicht arbeitslos. Wenn also die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, können Sie über das Wohnungsamt versuchen, einen Mietszuschuß zu erhalten. Sie können ja einen kleineren Raum angeben, nicht unbedingt die 85qm. Die 300,-€ Miete währen für Ihre Eltern als Einnahmen anzugeen, also aufpassen.
Das Jobcenter ist a.m.S. nicht dafür da, so zu fördern, dass Sie nur Geld abholen können, das ist auch keine Förderung.
Mein Vorschlag: ziehen Sie bei Ihren Eltern aus, in einer kleinen Wohnung oder WG, zeigen Sie, dass Sie alleine zurecht kommen, machen Sie Ihre Ausbildung.
Fragen Sie möglicherweise Ihren zukünftigen AG, ob er Sie unterstützen könnte. Es gibt Unternehmen, die machen das mit der Auflage, dann nach der Lehre für 1 oder 2 Jahre im Unternehmen zu verbleiben.

Viele Glück.

opa2009

Hallo,

unter Umständen können die Mietkosten übernommen werden. Am besten fragst du mal beim zuständigen Amt nach, um Wohngeld zu beantragen (meistens bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung).

Gruß

Hallo,

bisher hatte ich eben immer Jobs in denen ich gut verdient habe und da wollte ich eben nicht wieder auf ein Lehrligsgehalt zurück. aber mit 32 ist es leider nicht mehr so einfach einen Job zu bekommen, besonders dann, wenn man noch keine Lehre gemacht hat. Nun habe ich aber zum Glück noch jemanden gefunden der mich in meinem Alter noch nimmt.

Meine Eltern haben vor Jahren ein Zwei-Familien-Haus gebaut in ich wohne, wie bereits geschrieben, in einer eigenen Wohnung im ersten Stock.

Und mit Sicherheit möchte ich nicht nur irgendwo Geld abholen, ich habe bereits jahrelang gearbeitet und habe nie irgendetwas in Anspruch genommen und nun brauch ich eben ein wenig Hilfe, um weiter gut für den Staat arbeiten gehen zu können.

Guten Tag.

Warum wurde denn die BErufsausbildungsbeihilfe durch die Agentur für Arbeit abgelehnt?
Sie könnten Wohngeld beim zuständigen Wohnungamt beantragen.
Beim Jobcenter werden Sie kaum Erfolg haben und nur viel Arbeit. Grundsätzlich haben nämlich Azubis keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2

Hallo, danke für die schnelle Antwort, ich wußte nicht, dass man da beim Amt und nicht beim Jobcenter anfragt. Habe noch nie Sozialleistungen gebraucht und habe daher null Ahnung.

LG

Hallo Cindy,
meine Rückantwort war kein Angriff, sondern nur der Versuch Ihren Angaben zu folgen.
Tun Sie sich einen großen gefallen:
Gehen Sie nicht für den Staat arbeiten. Der Staat arbeitet auch nicht für Sie. Gehen Sie für sich arbeiten.

Gruß

opa2009

Dies ist eine automatisch generierte Mail wegen vorübergehender Abwesenheit…
Viele Grüße

Hallo

da käme grundsätzlich als ALG2- vorrangige Leistungen Wohngeld (vom Wohnungsamt) oder Bafög/ BAB in Frage - oder ansonsten ALG2-(„Hartz IV“) Leistungen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu ALG2-/ Unterkunftskostenzuschuss bei Auszubildendenden: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Die genauen Anspruchsvoraussetzungen bei Wohngeld vom Wohnungsamt sind leider nicht so ganz mein Wissensbereich.

Bei ALG2-/ Unterkunftsleistungen vom Jobcenter wird nach der „Angemessenheit“ der Wohnung geguckt - und die richtet sich
a) nach der Kopfzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (bei 1 Person je nach Bundesland gelten ca. 45 - 50 qm als angemessen: http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 ),
b) und nach der örtlich angemessenen Miethöhe. Die ist kommunal teils sehr unterschiedlich hoch festgesetzt u. müsste beim zuständigen Jobcenter erfragt werden. Ohne Gewähr bzgl. Aktualität eventuell auch hier zu finden: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Was die Wohn_fläche_ angeht, hat das Jobcenter einen gewissen Ermessensspielraum nach oben, sofern die Wohnung insgesamt von den Kosten her angemessen ist.

Allgemein: Wichtig ist, dass man alle Anträge immer nachweisbar schriftlich stellt und auf einen schriftlichen Bescheid besteht.

LG

Weil du über 30 bist, wirst du nicht mit BaföG geföerdert. Du kannst zum Wohngeldamt gehen und Zuschuß beantragen. Du kannst auch zur ArGe gehen und Hartz 4 beantragen, da werden aber die Einkommensverhältnisse deiner Eltern genau überprüft. Wenn die über den Selbstbehalt nicht rüber komen, kriegst du ALG 2. Ansonsten sieht es nicht gut aus, denke ich.

Hallo,

während einer Ausbildung erhält man in der Regel Leistungen von der Agentur für Arbeit (Berufsausbildungsbeihilfe, BAB). Mit 32 erfüllt man jedoch die Voraussetzungen nicht mehr, daher ist zunächst Wohngeld vorrangig.

Gruß

Hallo Cindy,

erstmal Glückwunsch zur Ausbildungsstelle! Sobald du den Vertrag in der Tasche hast und deinen Lohn beziffern kannst, siehst du ja wieviel dir zum Leben bleibt. Da das vermutlich nicht genug ist, kannst du zum Jobcenter gehen und als „Aufstocker“ Geld beantragen.

Hast du einen normalen Mietvertrag für deine Wohnung? Den brauchst du auf jeden Fall. Die Kosten für die Unterkunft hängen nicht explizit von der Größe ab. Da spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Z.B. Vergleichsmieten in deiner Region/Stadt, Größe der Wohnung und die Heiz- und Betriebskosten. Mit den 300,- Euro liegst du sicherlich noch im Rahmen. Das ist allerdings ein sehr umfangreiches Thema. Schau mal auf der Seite vom Arbeitsamt. Dort findest du auch Info-Brochüren zum Thema KdU (Kosten der Unterkunft).

Ich hoffe meine Antwort konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüße

Hallo liebe Nini,

Sorry, dass ich erst jetzt antworte - war krank !
Also zu deiner Thematik: Die ARGE lehnt gern mal ab, besonders wenn man mündlich fragt. Damit können die locker umgehen, denn NEIN sagen ist ja nicht so leicht nachvollziehbar, als wenn du es schriftlich in den Händen hälst.
Also glaube nicht alles, was die Mitarbeiter der ARGE dir „sagen“ !!!
Dir steht natürlich auf jeden Fall Unterstützung zu.
Sicherlich darfst du nur eine bestimmte Quadratmeterzahl haben (45 als alleinstehend) - aber auch diese müssen finanziert werden und die Nebenkosten beziehen sich auf 25 Euro für Heizung und 25 Euro für alle anderen anfallenden Nebenkosten pro Person. (bezieht sich auf Sachsen-Anhalt). Natürlich sind die Mieten je nach Größe der Städte bzw. Umgebung anders gestaffelt.
Wenn du mit deinem Latein nicht weiterkommst und dir die Berechnung zu schwer fällt, dann gehe doch einfach zum Anwalt. Da du unter der Selbstbehaltsgrenze liegst, kostet dir der Anwalt NICHTS!!!
Suche dir einen Anwalt raus und rufe einfach an udn schildere dein Problem - dann bekommst du ein Beratungsgespräch, dass höchstens 10 Euro kostet, aber meist musst du das nicht bezahlen, weil sie deinen FAll mit Sicherheit übernehmen werden. Denn Anwälte leben von uns kleinen Klägern!!!
Recht haben und Recht bekommen sind bei der ARGE zweierlei paar Schuhe.
Künftig bitte ich dich auch immer deine Fragen schriftlich zu formulieren, denn damit hast du dann eine Antwort in den Händen und kannst damit besser agieren.
Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben. Wenn noch Fragen sind, dann beantworte ich sie dir gern.

Lg Bianka

Hallo,

ich danke dir sehr für deine Antwort. Du hast mir sehr geholfen!

LG

Hallo Bianka,

ich danke dir erstmal für die Hilfe und werde gerne bei weiteren Fragen auf dich zukommen.

LG Nini