Hallo,
und noch ne Frage…
wenn ich ein zweites Mal ein Unternehmen gründe, da die Erstgründung nur zur Studienfinanzierung etc., also Kleingewerbe, war, gibt es dann noch immer die Möglichkeiten der Förderung, die es bei der ersten Gründung gibt?
grundsätzlich ja, es gibt nur bei der Beratungs-Förderung eine Einschränkung auf max 2x. Die Erst-Förderung fällt lediglich ins Gewicht, wenn die Maximalförderung nach der de-minmis Regel überschritten wird, was bei Dir sicher nicht der Fall ist. Es kommt auch ein wenig daraf an, ob die Erst- und Zweitgründung inhaltlich verwandt sind.
Stimmt die Gesamtkonzeption der Zweitgründung, wobei die Restschulden der Erstförderung mit berücksichtigt werden müssen, dann wird auch die Zweitgründung gefördert.
Falls Du professionelle Hilfe brauchst - gerne
Gertrud Graef
o.kon Consulting
04281-956750
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