Förderung behinderter Jugendlicher nach SGB III

Hallo ihr Lieben,

ich brüte seit Stunden über die Fördermöglichkeiten behinderter Jugendlicher und komme bei einer Fallkonstellation der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nicht weiter.

Soweit ich das bisher erörtern konnte, gibt es BVB1, BVB2 und BVB3. BVB 1 ist eine allgemeine BVB, BVB2/3 sind rehaspezifische Bildungsmaßnahmen.

  1. Variante:
    es wird BVB1 i.V.m. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht nach §§ 97, 98 I Nr. 1 i. V. m. 100 SGB III.

  2. Variante:
    Es wird eine BVB2/3 erbracht nach §§ 33 III Nr. 2, 102 SGB III.

In einem Schreiben der Bundesagentur habe ich folgende Aussage gefunden: „Die Bereitstellung bzw. Gewährung individueller rehaspezifischer Leistungen im Einzelfall schließt eine Teilnahme an einer BVB1 nicht aus.“

  1. Frage:
    Was sind diese ergänzenden Leistungen zur BVB1? Wird da die BVB1 mit der BVB 2/3 kombiniert?!

  2. Wo ist der Unterschied zwischen den beiden Varianten und kann man diese von außen erkennen? Für mich sehen sie hinsichtlich der Leistungserbringung gleich aus.

  3. Frage
    Nach dem GKV Rundschreiben Anlage 2 Zif. 5.2.0 und 5.3 wird bei der 1. Variante Berufsausbildungsbeihilfe bezogen, bei der 2. Ausbildungsgeld (die Variante des Übergangsgelds lass ich mal außen vor, wird bei Jugendlichen i.d.R. nicht erfüllt sein).

Heißt das jetzt, dass man bei Variante 1 nur Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat und bei der 2. Variante nur Anspruch auf Ausbildungsgeld hat?

Knackpunkt ist unterm Strich der, dass bei der 1. Variante keine AV-Beiträge durch den Maßnahmeträger zu zahlen sind, bei der 2. schon.

LG und danke
S_E (die plötzlich Baulohn gar nicht mal so unschön findet)