Förderung bei Einstellung jünger als 50 Jahre

Hallo,
ich probiers nochmal hypothetisch:

Beschreibung des Falls:
Ein Bezieher von ALG I hat erfolglos sagen wir mal mehr als 300 Bewerbungen geschrieben. Die Person ist mitte 40, hochqualifiziert mit Leitungserfahrung. Sie hat kein Studium, hat sich also hochgearbeitet. Bewirbt sich diese Person auf eine passende Stelle mit Leitungserfahrung wird sie abgewiesen weil das Studium fehlt. Bewirbt sie sich auf Positionen unterhalb ihrer Möglichkeiten wird sie abgewiesen da sie überqualifiziert ist.
Der Bezug von ALG I endet bald und die Person möchte dringend in Arbeit. Zuständig ist eine Arbeitsagentur in Hessen.

Frage:
Hat diese Person ein Anrecht auf Förderung bei Einstellung, obwohl sie unter 50 Jahre alt ist?
Die zuständige Arbeitsagentur sagt:„Nein“,
ein der Person bekannter Arbeitsvermittler einer optierenden Gemeinde sagt:„Ja, das geht.“?

Danke für eure Antworten.

Gruß
Fesy

Hallo,

Frage:
Hat diese Person ein Anrecht auf Förderung bei Einstellung,
obwohl sie unter 50 Jahre alt ist?

Nein, ist ein „Kannleistung“, guck § 88 SGB III Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss).
guck auch http://www.arbeitsagentur.de/nn_27612/Navigation/zen…. Anmerkung: wer lesen kann findet keine Altersbegrenzung.

Die zuständige Arbeitsagentur sagt:„Nein“,

Mit welcher Begründung? Wenn man eine rechtsverbindliche Entscheidung der AA haben möchte, erfährt man dies nur mittels schriftlichen Antrag.

Gruß
Otto