Hallo,
ein freund und ich wollen gemeinsam eine Bar aufmachen.
Die Geschäftsidee steht auch schon.
Ich bin zur Zeit Student, breche mein Studium allerdings ab und bin dann ohne beschäftigung. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich nicht, da ich noch nicht gearbeitet haben.
Mein Freund ist im 3. Lehrjahr zum Automobilkaufmann und ist im Jahr 2008 fertig.
Jetzt die Frage:
Welche Art von Zuschüsse können wir beantragen und wieviel währe das, oder ist das Situationsbedingt?
Über jede Hilfe und Antwort währen wir sehr dankbar.
Gruß
Tobias
Vermutlich keine Zuschüsse…
Hallo Tobias,
zu Zuschüssen im Rahmen der GA-Förderung kann man nichts sagen, weil nicht bekannt ist, ob es sich um eine Förderzone handelt, in der gegründet werden soll und ob Höhe und Art der Investition überhaupt förderfähig sind.
Bliebe die Bezuschussung auf der Arbeitslosigkeit heraus, insoweit Sie Anspruch auf ALG-1 (Gründungszuschuss) oder ALG-2 (Einstiegsgeld) haben, wobei ALG-1 vermutlich auf Keinen zutreffen wird.
Sieht nicht sooo gut aus, aber wie geschrieben, die Informationen sind auch recht dürftig!
MfG
MGB-Consulting
Vielen Dank für die Antwort.
So etwas konnten wir uns schon denken, da wir uns vorab auch schon ein wenig darüber informiert haben und wirklich nur eine Bezuschussung bekommen sofern einer von uns ALG beziehen würde, was allerdings nicht der Fall ist.
Gibt es evtl. begünstigte Kredite für eine Existenzgründung die man unter diesen bestimmten Rahmenbedingungen zu anderen Konditionen abschließen kann?
Das währe ja dann ggf. die eine Möglichkeit weil Eigenkapital ist nicht vorhanden.
Vergessen Sie es…
Hallo Tobias,
Sie werden das vermutlich nicht gerne lesen, aber Sie haben unter diesen Voraussetzungen so gut wie keine Chance sich selbständig zu machen.
Man könnte nun tricksen und Bekannte als Bürgen suchen, das ist aber alles Stückwerk, Sie werden letzten Endes an Ihrem jungen Alter und der mangelnden Erfahrung und an dem fehlenden Eigenkapital scheitern.
Lassen Sie sich nichts vormachen, jeder Berater, der Ihnen etwas anderes erzählt, möchte ausschliesslich den Beratungsauftrag, eine Aussicht auf Erfolg haben Sie so gut wie nicht.
Jedes Darlehen erfordert eine Mindestbeteiligung von 20%, selbst wenn Sie sich dieses Kapital leihen und als Eigenkapital deklarieren würden, fehlt Ihnen immer noch die kaufmännische Erfahrung in einem kritischen und umkämpften Markt.
Man wird eine Kreditanfrage ablehnen, dies mit mangelnder Berufserfahrung begründen und Sie auffordern, doch erstmal angestellt zu arbeiten, um Berufserfahrung zu sammeln.
Tut mir leid!
MfG
MGB-Consulting
Das theoretische Wissen und was das managen eines solchen projektes angeht habe ich ja durch meine schulische Bildung von der Wirtschaftsschule.
Ein Investor, oder Privatbürge währe auch zu finden. Meine Eltern würden sich an dem Projekt beteiligen und auch als Bürge unterschreiben.
Da meine Mutter selbst ein eigenes Gewerbe betreibt hat sie von dieser Sachlage ja auch Ahnung.
Ich frage mich nur, wieso es in der Gesellschaft so schwer ist sich selbstständig zu machen, trotz meines noch jungen alters und auch Starthilfe zu erhalten.
Ich frage mich nur, warm man als Arbeitsloser vom Staat bei solch einem Projekt unterstützt wird und als nicht arbeitsloser nicht.
Aber trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Hilfe
Bitte nicht Alles über einen Kamm schweren!
Hallo Tobias,
es geht hier nicht um theoretisches Wissen, denn Sie benötigen zur Existenzgründung ja auch kein Spielgeld. Hier geht es um persönliche kaufmännische Erfahrung in der betreffenden Branche und die haben Sie Beide nicht. Aus diesem Grunde, wird jede Bank zunächst erstmal nach der Erfahrung fragen und diese kritisch beleuchten und diese Frage ist legitim.
Dass Sie diesen Aspekt nicht anerkennen und stattdessen trotzig reagieren und mutmaßen, dass Arbeitslose es leichter hätten, zeigt, dass Ihnen eben diese kaufmännische Reife fehlt, denn im Geschäftlebben muss man mitunter auch feststellen und akzeptieren können, dass manche Trauben einfach „noch“ zu hoch hängen.
Ihre Eltern als Bürgen mit in die Verantwortung zu nehmen, sollten Sie sich gut überlegen, denn dies ändert nichts an der Sachlage, dass man die kaufmännischen Fähigkeiten anzweifeln wird. Man wird Ihnen mitunter vielleicht sogar das Geld zum Start geben, wird jedoch ohne Rücksicht auf Verluste Sicherheiten nachfordern, wenn das Geschäft nicht wie erwartet läuft und dann Ihre Eltern in die Haftung nehmen und verwerten, dieses Vorgehen ist immer gleich.
Wenn Se dies möchten, dann tun Sie es, aber Sie riskieren einen Totalverlust für die ganze Familie und dies habe ich leider schon zu oft erlebt!
MfG
MGB-Consulting
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MGB -Consulting hat völlig Recht!
Banktechnisch habt Ihr im Bereich Gastronomie keine Möglichkeiten ohne die entsprechenden Sicherheiten.
Bürge? Ein Fremder wird es nicht tun und einen Freund oder Familienmitglied werdet Ihr verlieren.
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