Förderung der Existenzgründung durch das

… Arbeitsamt ?

Liebe Mitstreiter,

ich habe ein dringendes Anliegen:

Wer kann mir sagen,
ob und wenn ja, welche Förderungen es für Existenzgründungen durch das Arbeitsamt es gibt, wenn man derzeit Hartz IV bezieht.

Würde mich auch über Quellenangaben freuen !!

Vielen Dank !!

Hallo,

leider kann ich dazu keine Auskunft geben, da ich bei meiner Existenzgründung arbeitslos war und nicht weiß, wie sich die Föderung beim Bezug von Hartz IV gestaltet.

Guten Tag.

Quellen aus dem SGB II:

§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von
5 000 Euro nicht übersteigen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit ausüben, können durch geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen.
(3) Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.


§ 16b Einstiegsgeld
(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
(2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu dem für die oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils maßgebenden Regelbedarf herzustellen.

In den beiden Gesetzestexten stehen alle Fördermöglichkeiten drin.
Ggf. hat das Jobcenter vor Ort noch Fördermöglichkeiten übder die sogenannte Freide Förderung - einfach im Jobcenter nachfragen.

Warum durch das Arbeitsamt? - Die Kernfrage ist, was genau Sie vorhaben. Unter http://www.staatlichefoerdermittel.org/existenzgruen…
können Sie sich Informationen und kostenlose Beratung holen.

Gruß, Dr. Feelgood

Hallo,

die Förderungen die Ich kenne und auch selber schon mal in Anspruch genommen habe ist der Gründerzuschuss den man beim Arbeitsamt beantragen kann (z.B. für Aufstocker) und den Zuschuss den man direkt bei der Arge beantragt wenn man kein ALG1 bezieht. Ich habe ALG1 und Hartz 4 bezogen und habe nach Antragsstellung mein arbeitslosengeld + 300 Eur bekommen für 6 Monate.

Hier ein paar Links:

http://www.gruendungsberatung-online.de/gruenderwiss…

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/exist… (auf dieser Seite gibt es sehr viele Informationen rund um Existenzgründung und Förderungen.

Ich hoffe erstmal hiermit weiter geholfen zu haben.

Schönes Wochenende!

Mfg Christopher

Hallo,
die Regierung Merkel und CO hat letztes Jahr heimlich beschlossen, das es ab November keine Gelder mehr gibt.
Leider ging es nicht durch Fernsehen und Rundfunk, damit sich keiner aufregt, aber leider gibt es die Gelder für eine Existenzgründungen nicht mehr…
Hoffe ich konnte helfen.

LG glaub nicht alles

Hallo,

wenn man Alg II bezieht, sieht das Procedere in etwa so aus:

  1. Ein Businessplan muss vorgelegt werden, der auch ersichtlich macht, dass das
    Unternehmen tragfähig ist.
    Entweder wird das Jobcenter über Gutscheine eine Beratung bei einem privaten
    oder öffentlichen Berater/Beratungsfirma ermöglichen, bei der man den Businessplan erstellt und diese Stelle muss das Vorhaben auch befürworten. Diese
    Berater arbeiten mit dem Jobcenter und dem Pap zusammen und geben an den
    unmittelbar die Befürwortung oder eben Ablehnung weiter.

  2. Wenn der Businessplan erstellt ist und das Unternehmen befürwortet wurde,
    erhält man den Gründungszuschuss in Form von „Einstiegsgeld“. Dieses ist aber
    meines Wissens seit Neuestem eine Ermessensleistung des jeweiligen Jobcenters
    und keine verbindliche Leistung mehr.
    Angenommen, man erhält das Einstiegsgeld, so erhält man auch weiterhin den
    bisherigen Alg II-Satz, auf den Einkommen aus der Selbständigkeit prozentual
    angerechnet werden.
    Also: Alg II-Satz, vermindert um etwaige Einkünfte aus Selbständigkeit + Einstiegsgeld, wenn genehmigt.

  3. Man kann die Leistungen des „Gründercoaching Deutschland“ in Anspruch nehmen und sollte dies auch tun. Dieses Unternehmer- und Gründungscoaching kann man im ersten Jahr der Selbständigkeit in Anspruch nehmen. Es hat einen Wert von 4000 Euro. Es läuft über die KfW (Antrag meist über die IHK) und der Eigenanteil wird vom Jobcenter gezahlt.

Ich kann leider keine Angaben machen über die Kulanz und den Förderwillen der einzelnen Jobcenter, dies hängt auch vom Pap ab.

Ich weiss nur, dass einzelne Jobcenter-Selbständigenteams derzeit extrem lange Bearbeitungszeiten haben ( wohl mangels Personal) und Neuanträge daher oft abgelehnt werden.

Dieses ist eine allgemeine Darstellung des meist üblichen Vorgehens der Jobcenter, ob diese Angaben in ihrem speziellen Einzelfall zutreffen, kann ich natürlich nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen,

M. R.

Hallo,

Gesetzliche Grundlage ist der §16c, SGBII für ALG II Leistungsempfänger.

Peckhardt

Hallo,

sofern Sie kein Arbeitslosengeld I erhalten ist das Jobcenter für Sie zuständig.

Es wird dort geprüft, ob die Selbständigkeit vorauss. tragfähig ist. Wenn ja, wird neben dem Arbeitslosengeld II für die erste Zeit Einstiegsgeld gewährt.

Die Gewinne werden jedoch schon auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Viel Erfolg
Lukas

Hi u sry für die zu späte Antwort (leider ersticke ich hier förmlich in Anfragen…), aber bezüglich deiner Frage kann ich leider eh nicht helfen, da ich hier überfragt bin! Tut mir sehr leid u hoffe, du konntest das Problem anderweitig lösen :smile: Grüsse