Förderung des Arbeitnehmers durch Arbeitsagentur

Hallo Zusammen,
meine Tochter ist nun fertig mit ihrer Ausbildung zur staatl. geprüften Kosmetikerin.
Nun hat Sie bereits eine Zusage für ein bezahltes Praktikum.
Sie erhält pro Monat 250€ bei 64 Stunden im Monat.
Sie muss zudem 40 km hin und 40 km zurück fahren via Auto.
Sie ist 19 und Berufseinsteigerin.
Welche Förderungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit können hier wahrgenommen werden?
Danke
MfG

Hallo,
Ihre Tochter kann einen Antrag aus dem Vermittlungsbugett stellen -heißt Fahrkosten u.a… Dieser Antrag muß bevor Sie das Praktikum aufnimmt gestellt werden, der Antrag ist bei der Arbeitsvermittlerin zu holen - diese händigt ihr den Antrag aus.

lg. gold-marie

Hallo,

da gibts mehrere Fragen auf einmal.

Zum einen ist diese einjährige Ausbildung kaum allgemein anerkannt Zwar staatlichz geprüft, aber kaum verwwertbar.

Das Praktikum ist so eine Sache. Warum überhaupt Praktikum?. Was soll das?

Praktika werden durch die AA nur gefördert, wenn jemand Leistungen bezieht, das dürfte kaum der Fall sein.

Das Prakikum sieht eher nach „billigem Einkauf“ aus. Allerdings gibt es für Absolventen dieser eigenartigen Ausbildung auch kaum Arbeitsangebote.

Die Ausbilding ist mehr ein Gag der Schulen, und ist wenig marktorientiert. Dort braucht man Mitabeiter mit dieser Schmalspurausbildun kaum.

tut mir leid, aber besser fällt meine Auskunft nicht aus.

Richtige Ausb ildung oder Helferjob. Mehr kann ich als Marktantwort nicht geben.

Tut mir leid, doch bei den aktuellen Fördermöglichkeiten hat sich in letzter Zeit zuviel verändert - am besten direkt einen Termin mit der Arbeitsagentur vereinbaren und RECHTZEITIG beraten lassen.

Guten Tag.

Wenn es sich um ein maximal vierwöchiges Praktikum handeln würde, dann könnte eine Förderung nach § 46 SGB III erfolgen. Übernahme der Fahrkosten.
Ansonsten gibt es für Arbeitslosengeldbezieher keine Fördermöglichkeiten bei Praktikas.
Da Ihre Tochter bei 64h/Monat mehr als 15h/Woche arbeitet, wird ihr Arbeitslosengeldanspruch auch wegfallen.