Hallo,
Hallo auch =)
ich habe vor mich selbstständig zu machen. Ich war von
01.01.2010 bis 23.06.2010 arbeitslos gemeldet und :habe in der Zeit ALG I bezogen. Momentan bin ich bis :01.08.2010 fest angestellt.
Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen (Businessplan).
Nun meine Frage :
Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss ?
Grundsätzlich gilt:
Arbeitnehmern, die durch die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.
Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein?
Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen (Businessplan).
Mit kurzen Worten, Arbeitslos melden.
Muss ich mich aus Hartz IV selbstständig machen?
Eine Möglichkeit wäre diese Idee schon. Nur wird dein Einkommen als selbstständiger auf dein Hartz IV Satz angerechnet. Es gab dies mal in Form eines Überbrückungsgeldes, die aber durch den Gründungszuschuss ersetzt wurde.
Bedürftig im Sinne von Arbeitslosengeld II sind auch diejenigen, die trotz Arbeit wenig Geld zum Leben verdienen. Das ALG II soll den Verdienst aufstocken. Für Menschen, die trotz regulärer Arbeit Hartz IV als Ergänzung benötigen, wurde der Ausdruck „Aufstocker“ geprägt.
So können auch Selbstständige, die durch ihre Arbeit zu wenig verdienen, um davon leben zu können, ALG II als Ergänzung zu ihrem Einkommen beantragen. Es handelt sich um eine Sozialleistung, bei der alle Einkünfte angerechnet werden!
Zu den anrechenbaren Einkünften zählen: Arbeitslohn, Sparbuchzinsen, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld (außer für Volljährige, die außerhalb leben), Unterhaltszahlungen, Lottogewinne etc.
Als maßgebliches Einkommen zählt bei Selbstständigen der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, d.h. die Einnahmen des Betriebs abzüglich der Ausgaben.
Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was das Finanzamt auch anerkennt. Auch der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz.
Werden mehr als 400.- Euro im Monat netto verdient, müssen die Beiträge für die Versicherungen selbst übernommen werden.
Wenn jemand durch die Versicherungsbeiträge unter den ALG II Regelsatz von 347.- Euro rutscht, kann vom Arbeitsamt ein Zuschuss bis auf die Höhe der Regelleistung gezahlt werden.
Wie mach ich das am besten, um möglichst gut :gefördert zu werden ?
Ich würde behaupten, dass Hartz IV und Selbstständigkeit den Lebensunterhalt besser deckt, als der einfache Gründungszuschuss, der ja nu für die Sozialversicherungen vorgesehen ist und dessen dahinflattert. Beim Hartz IV hast du die je nach dem Miete, Essen, Strom, Versicherung und betriebliche Kosten etc. abgedeckt.
Nur vermute ich, sei der bürokratische Aufwand und der Ärger mit der ARGE etliche male so hoch wie beim Gründungszuschuss.
Danke für eure Antworten.
Hagen
Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben
VLG Richi