Förderung für Firmengründung - Anspruch?

Hallo,

ich habe vor mich selbstständig zu machen. Ich war von 01.01.2010 bis 23.06.2010 arbeitslos gemeldet und habe in der Zeit ALG I bezogen. Momentan bin ich bis 01.08.2010 fest angestellt.

Nun meine Frage :

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss ?

Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein?

Muss ich mich aus Hartz IV selbstständig machen?

Wie mach ich das am besten, um möglichst gut gefördert zu werden ?

Danke für eure Antworten.

Hagen

Hallo,

wenn du ALG1 hast müssen mindestens 90 Tage Restanspruch sein bevor beim Arbeitsamt den Antrag stellst!Weiterhin erhälst du 9 Monate dein volles ALG1 weiter + 300euro für Krankenkasse,RV und SV.
Die Beratung gibt es vom AA kostenlos brauchst nur ein Termin für die Beratung.Wünsche dir dann viel Erfolg und vor allen Nerven der Ppierkrahm wird heftig!!!

ja und die 90 tage hab ich nicht mehr :frowning: nur knapp 60 oder so…was macht man denn da, kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man da nicht gefördert wird wenn man was machen will !!!

dankeee

Oooohh!

Das sieht dann doch recht schlecht aus,die 90 Tage sind dabei Grund vorrausetzung!!!Ich weiß nicht ob es zwischen den Bundesländern anders ist aber bei uns (Meck-Pomm) gibt es dann keine Möglichkeit mehr!Wie es bei Hartz 4 aussieht ist auch so ne Sache sollte durch gehen, allerdings mit deutlich anderen Bezügen wie bei ALG 1.Am besten ein Beratungstermin machen!

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Hallo Hagen!
Der Anspruch auf den Gründungszuschuss entsteht mit dem Anspruch auf ALG1 sowie einer Restanspruchsdauer von min. 90 Tagen.

Du kannst Dich natürlich auch aus dem ALGII heraus selbständig machen, mit dem sog. Einstiegsgeld. Allerdings handelt es sich hierbei um eine sog. KANNleistung.

Um möglichst „viele“ Förderprogramme in Anspruch zu nehmen, sind leider umfangreiche Recherchen Notwendig, da diese sich zum Teil regional stark unterscheiden. Du kannst dazu die einschlägigen Seiten im Internet nutzen (mein Tipp: Bundesministerium für Wirtschaft unter www.existenzgruender.de). Bei höheren Investitionen kannst Du auch einen Dienstleister in Anspruch nehmen. (z.B. Unternehmensberater die sich auf Fördermittelrecherchen spezialisiert haben).

LG
Martin

Hallo Hagen,

da meine Existenzgründung bereits einige Monate her ist und ich nicht mehr ganz fit bei diesen Dingen bin, würde ich dir raten, einfach beim Arbeitsamt anzurufen und einen Termin zur Beratung auszumachen. Die Leute dort beißen nicht, sie beraten sehr gut und du kannst da jede Menge Infomaterial mitnehmen. Man wird dir dort deine Fragen ganz genau beantworten. Aber mach es schnell, nicht dass dir da Fristen weglaufen, manchmal zählt dann ja jeder einzelne Tag.

Also, nur Mut, denn nur da bekommst du ganz zuverlässige und sichere Antworten, warum also woanders danach fragen?!

Dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

Viele Grüße

PS: Ups… ich habe gerade noch einmal nachgelesen: Du bist fest angestellt? Nein, dann kriegst du keinen Gründungszuschuss! ABER… wenn du entlassen würdest, dann hättest du Chancen, aber dann mußt du sehr schnell sein, denn deine Frist zur Beantragung wäre nur noch sehr kurz.

Du hast da zwei Alternativen:

  1. 2 Jahre beim Arbeitgeber bleiben und dann hättest du einen neuen kompletten Anspruch auf ALG1 und danach auf den Gründungszuschuss. (bitte aber dennoch mit dem Arbeitsamt abklären ob ich da richtig liege, du mußt denen ja nicht deine Pläne verraten, aber nachfragen in Theorie ist ja kein Problem).

  2. Deine Selbständigkeit während der Festanstellung in allen Details vorbereiten, auch den Businessplan komplett (!) fertigstellen, dich entlassen lassen (wie auch immer, falls dir die Existenzgründung wirklich wichtig ist) und dann sofort (!!) den Antrag stellen. Aber Achtung, lieber den Antrag persönlich abgeben, denn wenn etwas fehlt oder nicht korrekt ist, dann verfällt die Frist womöglich, denn dann wird alles per Post an dich zurückgeschickt und das kostet Zeit. Lieber hingehen und dem Berater die Unterlagen zur sofortigen Kontrolle auf den Tisch legen und mit ihm alles durchsprechen. Ist etwas nicht in Ordnung, dann alles wieder mitnehmen und korrigieren oder wenn alles o.k. , dann sofort die Unterlagen da lassen und Datum der Abgabe bestätigen lassen.

Hallo,

Hallo auch =)

ich habe vor mich selbstständig zu machen. Ich war von
01.01.2010 bis 23.06.2010 arbeitslos gemeldet und :habe in der Zeit ALG I bezogen. Momentan bin ich bis :01.08.2010 fest angestellt.

Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen (Businessplan).

Nun meine Frage :

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss ?

Grundsätzlich gilt:
Arbeitnehmern, die durch die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.
Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein?

Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen (Businessplan).
Mit kurzen Worten, Arbeitslos melden.

Muss ich mich aus Hartz IV selbstständig machen?

Eine Möglichkeit wäre diese Idee schon. Nur wird dein Einkommen als selbstständiger auf dein Hartz IV Satz angerechnet. Es gab dies mal in Form eines Überbrückungsgeldes, die aber durch den Gründungszuschuss ersetzt wurde.
Bedürftig im Sinne von Arbeitslosengeld II sind auch diejenigen, die trotz Arbeit wenig Geld zum Leben verdienen. Das ALG II soll den Verdienst aufstocken. Für Menschen, die trotz regulärer Arbeit Hartz IV als Ergänzung benötigen, wurde der Ausdruck „Aufstocker“ geprägt.

So können auch Selbstständige, die durch ihre Arbeit zu wenig verdienen, um davon leben zu können, ALG II als Ergänzung zu ihrem Einkommen beantragen. Es handelt sich um eine Sozialleistung, bei der alle Einkünfte angerechnet werden!

Zu den anrechenbaren Einkünften zählen: Arbeitslohn, Sparbuchzinsen, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld (außer für Volljährige, die außerhalb leben), Unterhaltszahlungen, Lottogewinne etc.

Als maßgebliches Einkommen zählt bei Selbstständigen der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, d.h. die Einnahmen des Betriebs abzüglich der Ausgaben.

Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was das Finanzamt auch anerkennt. Auch der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz.

Werden mehr als 400.- Euro im Monat netto verdient, müssen die Beiträge für die Versicherungen selbst übernommen werden.

Wenn jemand durch die Versicherungsbeiträge unter den ALG II Regelsatz von 347.- Euro rutscht, kann vom Arbeitsamt ein Zuschuss bis auf die Höhe der Regelleistung gezahlt werden.

Wie mach ich das am besten, um möglichst gut :gefördert zu werden ?

Ich würde behaupten, dass Hartz IV und Selbstständigkeit den Lebensunterhalt besser deckt, als der einfache Gründungszuschuss, der ja nu für die Sozialversicherungen vorgesehen ist und dessen dahinflattert. Beim Hartz IV hast du die je nach dem Miete, Essen, Strom, Versicherung und betriebliche Kosten etc. abgedeckt.
Nur vermute ich, sei der bürokratische Aufwand und der Ärger mit der ARGE etliche male so hoch wie beim Gründungszuschuss.

Danke für eure Antworten.

Hagen

Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben
VLG Richi

Der wichtigste Punkt ist die Planung der Selbstständigkeit. Fördermittel wie der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld sind förderlich, die Gründung daran festzumachen ist sehr wackelig, es sei denn die Gründung kommt mit einer kurzen Anlaufphase zurecht.
Ob der Anspruch auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld grundsätzlich besteht kann mit der bereits genannten Regel - mind. 90 Restanspruch ALG I beantwortet werden. Genaue Angaben macht i.d.R. das Arbeitsamt.
Es existieren zusätzlich in allen Bundesländern Förderprogramme für Vorgründungsberatungen. Dabei kann der potentielle Existenzgründer genau erkennen ob seine Idee funktionieren kann. Zum Thema Papierkram können wir nur sagen - wer mehrere Tausend Euro erhält der sollte 1-2 Stunden Zeit aufbringen können - wir halten das für überaus fair. Einen Gründungsberater und weitere Info´s finden Sie auf http://www.existenzgruender-helfer.de

Viel Erfolg bei der Planung und Umsetzung