Hallo Pfefferkorn,
eine Förderung im Sinne von „echter Zuschuss“ gibt es bei der Gründung nur in auserwählten Fällen: bei Gründung aus Arbeitslosigkeit, bei der Gründung in Meisterberufen oder bei der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Ob es für Deine Gründung eine solche Förderung gibt, wage ich zu bezweifeln - Bundesmittel sehe ich hier nicht - doch wäre es einen Versuch wert, bei der zuständigen IHK (dort mußt Du ja eh hin, um die Zulassung als Makler zu bekommen) nachzufragen, es könnte sein, dass Dein Bundesland oder Deine Kommune Mittel vorgesehen hat.
Ansonsten besteht Gründungsförderung wesentlich aus der Vergabe von Gründungsdarlehen - bei kleinen Darlehen gibt es das StartGeld, ein sich oft veränderndes Produkt. Dieses Darlehen wird auch bei einer Teilzeitgründung vergeben, die mittelfristig auf ein Vollzeitunternehmen ausgerichtet ist. Effektiver Zinssatz zur Zeit: 4,33 % bei 10 Jahren Laufzeit, 3,71 % bei 5 Jahren.
Allerdings kann ich nicht wirklich empfehlen, für eine Teilzeitgründung ein Darlehen aufzunehmen - in der Anfangsphase ist häufig kaum so viel übrig, dass Zinsen und Tilgung bewältigt werden könnten.
Ich wünsche auf jeden Fall: Viel Erfolg und gutes Gelingen der Vorbereitungen!
Birgitt Torbrügge