Förderung Kinder

Ausgangssituation wie folgt:
Ein nicht verheiratetes Paar (er Angestellter mit ganz gutem Einkommen, sie selbständig noch in der Aufbauphase)bekommen Familienzuwachs.

Wie kann dieser Familienzuwach steuerlich berücksichtigt werden? Welche Möglichkeiten der „Förderung“ gibt es generell?

Kann z.B. der Kinderfreibetrag zu 100% beim angestellten Mann in der Steuererklärung geltend gemacht werden (weil Steuerlast höher ist), oder nur zu 50% und die anderen 50% bei der Frau?

Bei nicht verheirateten Eltern erhält jeder den Kinderfreibetrag zu 0,5. Dieser kann auch nicht übertragen werden, soweit beide Eltern sich der Sorge nicht entziehen. Dieser Freibetrag wirkt sich zumindest gering bei Zuschlagsteuern wie SoliZ und Kirchensteuer aus.

Für die Einkommensteuer kann eine Auswirkung nur bei hohen Einkünfte durch den Kinderfreibetrag entstehen; in diesem Fall wird das Kindergeld wieder hinzugerechnet.

Es würde den Rahmen sprengen, dies hier ausführlich zu erklären.

Eine weitere Förderung ist dann wohl noch das Elterngeld, für Eltern, deren Kinder ab 2007 geboren werden.

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Danke für die Info. Hat mir sehr weiter geholfen.

…Elterngeld ist ansonsten für die meisten Selbständigen leider nur ein Märchen. Dachte ich hätte mich verrechnet, aber in der Tat habe ich jetzt von mehreren Seiten die Bestätigung, dass wir uns das Elterngels selbst wegrechnen ;o(

hallo,

verstehe ich nicht ganz ?

selbständige haben den selben anspruch auf elterngeld wie alle anderen auch

wenn ich natürlich immer schön runtergerechnet habe fürs finanzamt, dann rächt sich die sache…

btw: hatte mal einen mandant: „bitte machen sie eine bilanz für fiananzamt und eine für bank“

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

dass wir uns das Elterngels selbst wegrechnen ;o(

Hi,

nur, wenn man neben dem Elterngeld seine Tätigkeit weiter ausübt! Dann
ist es aber auch korrekt, weil man ja nicht 100%ig für das Kind da ist.
Wenn man sein Gewerbe (o.ä.) aber für ein Jahr ruhen lässt (wegen
Kind), dann gibts auch Elterngeld und das wie beim Arbeitnehmer.

Mfg vom

showbee

…mit einem kleinen Unterschied: Als Angestellter hält Dir in der Regel jemand Deinen Arbeitsplatz schön warm und bezahlt für Dich auch weiterhin Dein Diensttelefon, PC, Arbeitsplatz, Licht, Wasser und Infrastruktur… wenn ich gar nicht arbeite laufen trotzdem zu meinen normalen Lebenshaltungskosten die Kosten für die Firma weiter und auch bei den normalen Lebenshaltungskosten laufen meine Versicherungen in voller Höhe weiter… Das Elterngeld reicht gerade mal aus um meine Rente, BU und KV zu bezahlen… Wer bezahlt die Büromiete etc… da ich mein Arneitszimmer zu Hause habe kann ich die „Miete“ leider nicht in voller Höhe auf das Zimmer anrechnen, sondern nur die sehr viel geringere AFA geltend machen… also erziele ich Einnahmen im Sinne von Gewinn und das schmälert wiederum das Elterngeld… Klick Dich mal bei www.eltern.de ein. Das Problem haben wohl einige selbständige Frauen.

…ach ja, und wenn man als 1-Mann-Unternehmen ein Jahr vom Markt verschwindet, dann hat man nach dem Jahr auch keine Kunden mehr. Wenn ein Angestellter nach einem Jahr zurück kehrt, hat in der Zwischenzeit irgendwer weiterhin den Vertrieb und die Kundenkontakte aufrecht erhalten.

…habe das Problem unserer Familienministerin schon mal schriftlich mitgeteilt, da ich nicht alleine davon betroffen sein werde - immerhin fördert der Staat ja seit einiger Zeit sehr schön die Selbständigkeit und da werde ich nicht das einzige 1-Frau-Unternehmen sein, dass sich diesen Problemen ausgesetzt sieht. Firma gründen - Kind bekommen - Pech gehabt, das Kind nimmt einen doch mehr in Anspruch als gedacht - dann eben direkt wieder beim Sozialamt anstellen.

Hallo,

ich glaube eine solche Diskussion führt hier nicht weiter.
Das Problem liegt nicht beim Gesetz, sondern beim Elternteil.
Sicher ist es verständlich, dass man eine Existenz nicht
einfach „aufgeben“ kann, aber vor dieser Entscheidung stehen
viele Mütter die auch „sozial abgesicherte“ Angestellte sind.
In vielen Kleinunternehmen wird der Arbeitsplatz neu besetz
und es finden sich auch immer irgendwo betriebliche Gründe
für die Kündigung. Glaubs! Da kann man natürlich wunderbar
zum ArbGer gehen und bekommt ggf. Recht, aber das bringt
einem auch „nur“ eine Abfindung, aber keinen Arbeitsplatz auf
Lebenszeit. Gesetze sind eben nur so gut, wie sie in der
Realität durchsetzbar sind. Insoweit ist der 1-Unternehmer
genauso bescheuert dran, wie ein Angesteller im Kleinbetrieb:
Schwangerschaft = Existenzbedrohung. Insoweit sollte man die
Gefahr des Unternehmertums nicht überbewerten, immerhin hat
man sich ja auch mehr oder weniger freiwillig dafür
entschiedne eben nicht Angestellter zu sein und die freie
Beruflichkeit hat auch so einige Vorteile, oder? Nebenbei:
ein Arbeitnehmer-Eltern hat auch keine Rentenanwartschaften
in Zeiten der Erziehung, insoweit steht sich der Unternehmer
effektiv wieder besser, wenn er seine LV nicht ruhen lässt/
lassen kann. Keine Ungerechtigkeit per se! Insoweit sollte
man statt immer alles schwarz zu malen sich freuen, dass die
Politik anfängt sich zu kümmern. Und last but not least ist
ja die Elternzeit für das Kind und nicht für die Eltern
gedacht, insoweit ist es schon berechtigt, die Mittel zu
kürzen, wenn man sich neben dem Kind doch auch um sich selbst
kümmert!

Mfg vom

showbee