Förderung Rußpartikelfilter

Hallo Experten,

ich habe mir vor kurzem einen BMW 118d (muss tägl. ca 150 km fahren) mit Rußpartikelfilter gekauft. Das Fahrzeug ist Erstzulassung 12.12.05 und wurde von einem BMW-Mitarbeiter gefahren.

Leider ist das ja ein großes Wirwar mit der Steuerersparnis und deshalb meine Frage: Profitiere ich auch von der Steuervergünstigung?
Den Filter habe ich nicht nachrüsten lassen, der war schon als Sonderausstattung ab Werk drin! Werde ich dafür jetzt bestraft und muss den vollen Satz zahlen (hab ich ja auch schon 308€)!? :frowning:
Oder hat der 1. Besitzer schon die Steuervergünstigung erhalten und ich bekomme sie deshalb nicht mehr?
Danke für eure Infos!!!

LG Kate

soweit ich weiss, gilt die steuererparnis nur für nachträglich eingebaute filter. und dabei gibt es ein stichdatum ab wann es gilt.

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Hier INFO! Link gefunden
Ja, schade für mich gibt’s keine Steuerersparnis :frowning:

Hier alles wissenswerte rundum Rußpartikelfilter und
Abgasplaketen drin…

http://www.motoso.de/Motozone/special/russpartikelfi…