Förderung/Subventionschaos

Hallo,
an wen kann ich mich wenden um herauszufinden welche Förderung/Subventionen mir zustehen? Ich beginne im September das „Abitur für Erwachsene“ in einer, von meinem derzeitigen Heim (bei Eltern), 50km entfernten Stadt (Halle/Saale), an einem Kolleg. Soll ich meinen Hauptwohnsitz nach Halle verlegen? Oder ist es cleverer den als Zweitwohnsitz zu melden? Bekomm ich dann Heimfahrten „gesponsert“? Zahlt das Arbeitsamt die Wohnung nur bei Hauptwohnsitz in Halle? Wieviel Bafög bekomm ich? Fragen über Fragen! Aber wen fragen?

Hallo,

die AA zahlt nichts, da Allgemeinbildung und nicht berufliche.
s. http://www.bafoeg-rechner.de/

Gruß
Otto

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Hallo Levin,

es gibt so genanntes „Schüler-BAföG“. Es entspricht im Betrag dem Studenten-BAföG und wird im BAföG (dem Gesetz --> http://www.bafoeg.bmbf.de/zip/Bafoeg.zip) geregelt. Allerdings bekommt man Schüler-BAföG frühestens ab dem 2. Halbjahr des ersten (von 2) Oberstufenjahres, glaube ich zu erinnern. Wo du wohnst, spielt keine Rolle. Der Fahrweg ist irrelevant. Wenn du dem BAföG-Amt plausibel klarmachen kannst, dass du Miete zahlst, wird’s etwas mehr. Des weiteren beeinflussen Krankenversicherung, Pflegeversicherung etc. den Förderbetrag. Die maximale Fördersumme liegt irgendwo zwischen 500-600 EUR/Mon (steht im BAföG).

Man darf offiziell viertausendnochwas EUR/a (auch im BAföG nachzulesen) dazuverdienen. Was darüber hinaus geht, wird 1 zu 1 vom BAföG gekürzt. Arbeitsamt zahlt, wie bereits erwähnt wurde, nix. Wenn du also Mietfrei zu Hause wohnst, kein großes Vermögen besitzt (Haus, volles Konto, Sparbücher etc.) und offiziell gerade grenzwertig dazuverdienst (ca. 350 EUR/Mon), kannst du grob mit etwa 750,- monatlichem Einkommen (BAföG + Verdienst) rechnen. Davon lässt sich ja dann gut die Fahrt und der eine oder andere Kneipengang bezahlen, wenn sonst nicht zuviel dazu kommt.

Schau dir konzepis Link (den Rechner) mal an, da erfährst du bei richtiger Eingabe den genaueren Betrag.

Gruß
Huttatta

Ich danke euch. Nachdem ich den Rechner mal mit meinen Daten gefüttert hab, kam bei mir der Höchstsatz von 554€ bei 250€ Miete raus. Das gibts wohl generell beim zweiten Bildungsweg. Und dass ich das erst ab 2. Halbjahr bekomm muss ich nochmal nachschauen (schöne Grammtik hehe). Wär ja fatal.

MfG Levin

Hallo Levin,

Und dass ich das erst ab 2. Halbjahr bekomm muss ich nochmal
nachschauen (schöne Grammtik hehe). Wär ja fatal.

Bafög gibt es nur für die letzten drei Halbjahre, da man davor ja arbeiten gehen kann.
Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php (in der Tabelle)

Bei einem Kolleg ist übrigens die Kreis-/Stadtverwaltung am Ort der Schule zuständig.

Gruß
Tato

Ich kann doch vorher nicht arbeiten! Wie soll ich das denn machen? Ich bin dort sozusagen „vollzeit“! Von Früh bis Abends. Wann soll ich denn da noch Arbeiten gehen? In der Nacht???

Hmm, dann scheint es da ein Missverstandnis zu geben bezüglich der Schulformen bzw. Begriffe. Das Bafög-Amt meint mit Kolleg eine Abendschule (oder änliches in Teilzeitform).
Wie genau heißt diese Schulform? Ist eine abgeschlossene Ausbildung Voraussetzung für die Schule?

Dann sehen wir weiter…

Diese Schule heißt Schule des Zweiten Bildungsweges und beinhaltet eine Abendschule (respektive Gymnasium) und eben dieses Kolleg. Die BA hat mir dazu ein Ausdruck mitgegeben auf dem ausdrücklich steht, dass ich während der Kollegschulzeit NICHT nebenbei Arbeiten darf, da Vollzeitausbildung. Dieses Angebot nennt sich
„Allgemeine Hochschulreife nach Berufsabschluss bzw. -tätigkeit – Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife)“
Das geht über drei Jahre und Unterrichtszeiten sind Mo-Fr 8.00 - 15.00.
Unterrichtform: Vollzeit.
Sonstige Vorraussetzungen:
Während des Schulbesuchs darf keine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden(…)
Schulart: Kolleg
Abschlussart: Staatliche Prüfung
Abschlußbezeichnung: Allgemeine Hochschulreife

Ich muss entweder eine Ausbildung erfolgreich absolviert haben oder min. 3 Jahre nachweislich Berufstätig gewesen sein.

Hallo Levin,

hmm, dann ist das doch recht eindeutig…

Das sagt das Gesetz dazu:

_BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschrift
§ 2 Ausbildungsstätten

(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von

  1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,
  2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluß vermitteln,
  3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
    4. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
  4. Höheren Fachschulen und Akademien,
  5. Hochschulen.

    (5) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im allgemeinen voll in Anspruch nimmt.
    …_

Laut deinem letzten Beitrag würde deine Schule unter 4. fallen. Dies bestätigt auch die Verwaltungsvorschrift
2.1.13 Das Kolleg führt in einem Bildungsgang von in der Regel drei und höchstens vier Jahren zur allgemeinen oder zu einer fachgebundenen Hochschulreife. Der Bewerber muß eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein, mindestens 19 Jahre alt sein und eine Eignungsprüfung bestanden oder einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich durchlaufen haben. Bei Bewerbern, die den Realschulabschluß oder einen gleichwertigen Abschluß nachweisen, kann auf die Eignungsprüfung verzichtet werden.
Den Auszubildenden an Kollegs sind Auszubildende an Berufsoberschulen in Bayern, an der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg und in Klasse 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen gleichgestellt. Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt.

Gut, dann ist nur noch die Höhe zu klären…

_BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschrift
§ 13 Bedarf für Studierende
(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in

  1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 310 Euro,

    (2) Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende
  2. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 44 Euro,
  3. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 133 Euro.

(3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich den Betrag nach Absatz 2 Nr. 2 übersteigen, erhöht sich der dort genannte Bedarf um bis zu monatlich 64 Euro.
…_
Das macht dann 310+133+64 = 507 Euro (plus ggf. 55 Euro als Zuschlag für KV und PV)

Dazu gibt es dann ggf. noch Kindergeld…

Ich hoffe, deine Fragen wurden beantwortet!

Gruß
Tato

Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/

Ich danke euch. Nachdem ich den Rechner mal mit meinen Daten
gefüttert hab, kam bei mir der Höchstsatz von 554€ bei 250€
Miete raus.

Im realen Leben fragen die aber auch, ob das Haus, in dem du „zur Miete“ wohnst, deinen Eltern gehört. Soweit ich informiert bin, wird die Miete dann nicht bzw. nicht vollständig angerechnet. Ich würde an deiner Stelle nicht mit mehr als 450,- bis 500,-EUR rechnen. Falls du tatsächlich woanders zur Miete wohnst, bekommst du wahrscheinlich in der Tat den Höchstsatz.

Gruß
Huttatta

Ich hoff doch hehe
Noch wohn ich ja daheim. Aber ich muss ja ab September nach Halle zur Schule. Das is 50km von meinem derzeitigen Wohnort weg. Da werd ich nicht drumherum kommen dort auch hinzuziehen.

Alles klar und vielen Dank für eure Mühen.