Hallo
Ich habe mich gerade selbstständig gemacht,nachdem ich Hartz IV bekommen habe.Allerdings verdiene ich nun noch nicht so viel mit meinem Gewerbe dass ich komplett davon leben kann.Weiss jemand ob ich in Rheinland-Pfalz irgendeine Förderung bekomme??
Hallo,
wen du Hartz IV bezogen hast, dann warst du ja beim Arbeitsamt als suchend gemeldet. Bisher gab es bei Leuten, die selbständig werden wollten eine Möglichkeit: entweder ein halbes Jahr die Unterstützung weiter zu beziehen. Das erforderte die Abgabe eines Business Plans etc. (ist gar nicht so schwer). Nun gibt es eine Webpage des Bundes (http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit). Dort steht:
ALG-II Empfänger, die sich beruflich selbständig machen möchten, können ein Einstiegsgeld, das zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gewährt wird, erhalten. Der Fallmanager, kann das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses bewilligen, wenn er dies für ratsam hält. Hinsichtlich der Höhe des Einstiegsgeldes ist der Fallmanager nicht gebunden. Sie orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (Familie) des Arbeitsuchenden (siehe Einstiegsgeld).
Auf der Webpage findest du noch einige Hinweise auf Existenzgründungszentren der vers. Städte. Ich kenne leider nur die in Frankfurt am Main.
Wichtig: Was immer du beantragst, tue es bevor du deine Selbtändigkeit beginnst, nicht nachher - wenn du erst mal „draussen“ bist, tun die beim AA nichts mehr für dich. Dann kannst du dich wirklich nur nur um die Existenzgründungprogramme kümmern. Dazu wäre es allerdings wichtig, was du da genau machst. Auf der benannten Seite untr „Förderprogamme“ findest du bereits erste Hinweise.
Hals- und Beinbruch wünscht dir Hutch
Dazu kann ich Dir leider nichts sagen, farg am besten direkt beim Amt nach.
Hallo PinK-KiZz,
mit Hartz 4 kenne ich mich leider nicht aus,wenn Du aber vor Beginn Deiner Selbständigkeit ALG bezogen hast und bei Aufnahme noch 3 Monate Restanspruch hattest, könntest Du einen Antrag auf Existenzförderung bei der Arbeitssagentur stellen. Du erhälst dann für 9 Monate die Höhe Deines letzten ALG zzgl. 300 Euro für die Krankenkasse. Nach den 9 Monaten kanst du die 300 Euro nochmals für weitere 6 Monate beantragen. Du mußt die FÖrderung nicht zurückzahlen. Für andere Auskünfte kann ich Dir leider nicht helfen, wünsche Dir aber viel Erfolg!!
Hallo,
wie das nach Hartz IV funktioniert, weiß ich leider nicht, aber die Sachbearbeiter in der ARGE sollten da ja eine Auskunft geben können.
Viel Erfolg!
Ich habe das gewerbe diesen Monat angemeldet.Habe mich
beim Amt noch nciht abgemeldet.Geht das dann noch?
Hallo,
wen du Hartz IV bezogen hast, dann warst du ja beim
Arbeitsamt
als suchend gemeldet. Bisher gab es bei Leuten, die
selbständig werden wollten eine Möglichkeit: entweder
ein
halbes Jahr die Unterstützung weiter zu beziehen. Das
erforderte die Abgabe eines Business Plans etc. (ist
gar nicht
so schwer). Nun gibt es eine Webpage des Bundes
(http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit).
Dort steht:
ALG-II Empfänger, die sich beruflich selbständig
machen
möchten, können ein Einstiegsgeld, das zusätzlich zum
Arbeitslosengeld II gewährt wird, erhalten. Der
Fallmanager,
kann das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen
Zuschusses
bewilligen, wenn er dies für ratsam hält. Hinsichtlich
der
Höhe des Einstiegsgeldes ist der Fallmanager nicht
gebunden.
Sie orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und
der
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Familie) des
Arbeitsuchenden
(siehe Einstiegsgeld).
Auf der Webpage findest du noch einige Hinweise auf
Existenzgründungszentren der vers. Städte. Ich kenne
leider
nur die in Frankfurt am Main.
Wichtig: Was immer du beantragst, tue es bevor du
deine
Selbtändigkeit beginnst, nicht nachher - wenn du erst
mal
„draussen“ bist, tun die beim AA nichts mehr für dich.
Dann
kannst du dich wirklich nur nur um die
Existenzgründungprogramme kümmern. Dazu wäre es
allerdings
wichtig, was du da genau machst. Auf der benannten
Seite untr
„Förderprogamme“ findest du bereits erste Hinweise.
Hals- und Beinbruch wünscht dir Hutch
Das kann ich dir leider so nicht sagen. Dazu braucht es DEtails. Gehe am besten unmittelbar zu deinem Sachberater - und lies vorher mal die Seite, die ich dir geschickt habe.
Hallo,
wie das nach Hartz IV funktioniert, weiß ich leider
nicht,
aber die Sachbearbeiter in der ARGE sollten da ja eine
Auskunft geben können.Viel Erfolg!
Mein Fallmanager ist aber leider ein A*******
Was der mir schon Arbeitsstellen versaut hat.Ich hätte
schon lange was festangestelltes haben können,aber er
hat es quasi verboten.Klingt komisch,aber bei meiner
Schwester hat er das auch gemacht.Deswegen bin ich mir
fast sicher dass wenn ich zu meinem Fallmanager
gehe,ich NIX bekomme…
Das ist natürlich blöd.
Da würde ich mich aber kurzerhand an seinen Vorgesetzten wenden und mich darüber beschweren, daß Dir nicht geholfen wird.
Sorry, daß ich da nicht besser helfen kann, aber das ist wohl der einzige sinnvolle Weg!
Hallo PinK-KiZz,
leider kann ich dir nicht helfen. Ich bin selbst ein
Anfänger, wie registriert.
In solchen Fällen wende ich mich an IHK.
Alles gute und viel Erfolg
Gruß
Ivo
Hallo
Ich habe mich gerade selbstständig gemacht,nachdem ich
Hartz
IV bekommen habe.Allerdings verdiene ich nun noch
nicht so
viel mit meinem Gewerbe dass ich komplett davon leben
kann.Weiss jemand ob ich in Rheinland-Pfalz irgendeine
Förderung bekomme??
Hallo Pink,
um helfen zu können muss man Details wissen.
a. Wie lange waren Sie ohne Arbeit ?
b. Bekommen Sie die 6 Monatige Übergangshilfe des Arbeitsamtes ?
c. In welchem Bereich haben Sie sich Selbständig gemacht?
d. Wie alt sind Sie ?
e. Welche Kenntnisse oder Ausbildung haben Sie ?
f. Sind Sie von der MwSt. befreit ?
Vorab nur zur Info. Jeder Hartz 4 Empfänger kann sich Selbständig machen und gleichzeitig Hartz 4 empfangen.
Die Einkünfte müssen angegeben werden und werden zum Teil verrechnet.
Grüße Uwe
a) seit August .09
b)Ich bekomme im Moment nur Hartz IV
c)Nageldesign
d)22
e)Ich habe Während des BVJ Kenntnisser erworben und
dann die Schulung zur Zertifizierten Nageldesignerin
gemacht
f)Im Moment ist es ein Kleingewerbe
Hallo Pink,
um helfen zu können muss man Details wissen.
a. Wie lange waren Sie ohne Arbeit ?
b. Bekommen Sie die 6 Monatige Übergangshilfe des
Arbeitsamtes
?
c. In welchem Bereich haben Sie sich Selbständig
gemacht?
d. Wie alt sind Sie ?
e. Welche Kenntnisse oder Ausbildung haben Sie ?
f. Sind Sie von der MwSt. befreit ?Vorab nur zur Info. Jeder Hartz 4 Empfänger kann sich
Selbständig machen und gleichzeitig Hartz 4 empfangen.
Die Einkünfte müssen angegeben werden und werden zum
Teil
verrechnet.
Grüße Uwe
Hallo Pink,
Sie haben diverse große Probleme die zu lösen sind, bevor Sie vom „großen Geld“ träumen.
Grundsätzlich sollte jeder vor der Selbständigkeit einen Businessplan erstellen. Wenn man es geschafft hat diesen Plan zu erstellen, dann schafft man auch die Selbständigkeit.
Einige Fragen hier mal vorab:
a) Können Sie mir erklären, wie Sie dauerhaft Kunden finden wollen?
b) Was passiert wenn Kunden nicht mehr kommen - Konkurrenz, kein Geld, Arbeitslosigkeit ?
c) Wieviel Kunden braucht man täglich, wöchentlich, per Monat ?
d) Ist das Jahr gleichmäßig verteilt?
e) Wo ist der Arbeitsplatz?
f) Welche Kosten haben Sie pro Monat ?
g) Was ist wenn man krank wird ?
h) Welche beruflichen Alternativen haben Sie?
i) Sind sie kaufmännisch qualifiziert?
j) Wer macht die Buchhaltung
k) Wer hilft Ihnen ?
l) Welche dauerhaften Belastungen haben Sie?
m) Wer berät Sie?
n) Schon mal mit einem Schuldnerberater gesprochen? Die
sind meistens mit allen Wassern gewaschen, so dass
man schon vorher die besten Tips bekommt und nicht
erst teuer lernen muss.
Die Perspektive muss lauten - Sie wollen mindestens 3.000 Euro durchschnittlich pro Monat verdienen, damit Sie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflicht-Hausrat, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Pkw, Miete, usw. auch bezahlen können.
Haben Sie diese Perspektive oder wie können Sie diese Perspektive erreichen ?
Das sind nur ein paar wichtige Fragen.
Übrigens das Wichtigste ist für einen Selbständigen -
keine Kredite aufzunehmen oder Schulden machen.
Noch eines – diese vielen nervigen Fragen sind wichtig um zu bestehen. Wer diese Fragen beantworten kann wird Erfolg haben.
Gruß Uwe
Hallo PinK-KiZz,
hast du denn über die ARGE den Existienzgründungszuschuss für Hartz IV (ALG II) erhalten?
Wie sieht es denn bei dir mit einem Buisness Plan oder einem Konzept aus??
Wenn du möchtest kann ich mich mal schlau machen was es an Förderungsgelder gibt.
Ich denke aber auf das man auch noch ein wenig die Werbetrommel betätigen muss um dein Gewerbe bekannt zu machen.Ich als Wirtschaftswissenschaftenstudent kann dir da gerne weiterhelfen, schick mir einfach eine Email an [email protected]
Viele Grüße
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Es gibt z.Z. verschiedene Förderprograme von den Arbeitsämtern, sowie staatliche Förderprograme die von Bürgschaften bis zu vergünstigten Krediten reichen.
Die Förderprograme können i.d.R. sehr unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland sein. Ebenso muss beachtet werden welche Art und Form der selbständigen Tätigkeit ausgeübt wird und in welchem Umfang.
Daher ist Ihre Frage pauschal nicht genau zu beantworten.
Als sinnvoller erster Schritt bietet sich ein Gespräch mit Ihrem Arbeitsberater an, der Sie über die Fördermöglichkeiten und -bedingungen Ihres Arbeitsamtes vor Ort informiert. Teilweise bieten die Ämter auch kostenlose oder bezuschusste Gründungskurse oder Gründungsberatungen an.
Zusätzlicher Ansprechpartner könnten in Ihrem Fall auch die örtliche IHK oder HWK sein.
Bitte beachten Sie, dass einige Gründungsprograme unbedingt schon vor Ihrer tatsächlichen Existenzgründung beantragt werden müssen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfog bei Ihrem Vorhaben und hoffe Ihnen etwas weitergeholfen zu haben.
Die Infos kriegst Du u. a. bei der ARGE, bei der Handwerkskammer, Google und www.geschenktes-geld.de
LG
Czeslaw
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