Guten Tag!
Ist ein Existenzgründer (seit 01.05.2008), der seit 2003 der Empfänger der Sozialhilfe / ALG II ist und 70 Grad Schwerbehinderung hat, langzeitarbeitslos in Sinne § 16 e SGB II? Könnte sein potenzieller Arbeitgeber die Förderung von Arbeitsverhältnissen bekommen, wenn er ihm eine Arbeitsstelle geben?
Vielen Dank Experten im Voraus!