Hallo,
angenommen jemand (Person X), der momentan Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis ist, hat vor, sich Mitte nächsten Jahres selbständig zu machen. Hierzu braucht er eine gewisse Qualifikation, die er im Vorfeld durch Lehrgänge mit Prüfungen erwerben kann. Die Summe der Kosten für diese Weiterbildungen beliefe sich auf ca. 7000€ plus Fahrt- und Übernachtungskosten, was insgesamt Kosten in Höhe von ca. 10000€ aufwerfen würde. Diese Kosten müsste Person X selbst tragen.
Sieht der Bund, das Land oder die EU evtl. Möglichkeiten vor, diese Bildungsmaßnahme zu fördern? (Nehmen wir mal an, dass X in Thüringen wohnt und dort sein Gewerk anmelden will.)
Person X hatte auch schon über die BA für Arbeit versucht, einen Bildungsgutschein zu bekommen, jedoch trifft diese Möglichkeit für ihn nicht zu, da er in einem festen Arbeitsverhältnis ohne „Aussicht“ auf Kündigung oder Kurzarbeit steckt.
Würde also irgendeine Instanz Person X etwas bezuschussen, obwohl er nur die Absicht auf Anmeldung eines Gewerbes hegt aber noch keines angemeldet hat?
Danke für Eure Meinungen.
