Förderungsgelder für aktive Beteiligung an GmbH?

Hallo!

Ich bin BWL-Student und plane mich an einer Gmbh mit einer Einlage zu beteiligen.
Da man im Studium wirklich wenig Praktisches lernt, habe ich folgende Fragen:

  1. Wie kann ich mich vor einer Haftung auch mit meinem Privatvermögen vollständig schützen?

  2. Welche Förderungsgelder kann ich dabei in Anspruch nehmen???

Seriöse Antworten wären mir sehr wichtig.

Danke

Hallo!

Zu 1 Deiner Frage:

Als Gesellschafter kannst Du unter die Räder kommen (sprich, es geht an Dein Geld), wenn die Stammeinlage der Gesellschaft nicht vollständig eingezahlt wurde, z.B. nur zu 50%, was zulässig ist.
Oder wenn die Stammeinlage zwar eingebracht, aber nicht als solche eindeutig deklariert wurde.
Oder wenn bei einer Sachgründung eine windige (sprich zu hohe) Bewertung der eingebrachten Gegenstände vorgenommen wurde.
Hier ist größte Vorsicht nicht nur bei einer Neugründung angezeigt. Auch wenn eine alte GmbH die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragt, gehört der Nachweis der vollständigen Zahlung des Stammkapitals zu den ersten Prüfungen, weil auf diesem Wege u. U. die Gesellschafter anzuzapfen sind.

Solange die Kapitalgesellschaft noch als GmbH i.G. (in Gründung) firmiert, wird sie bezüglich Haftung wie eine Personengesellschaft mit unbegrenzter persönlicher Haftung der Gesellschafter behandelt.

Zu 2: Du als Gesellschafter: Keine.

Gruß

Wolfgang