Förderungsmöglichkeit bei Weiterbildung?

Hallo,

ich habe diese Frage schon unter Ämter und Behörden gestellt, aber offenbar war das das falsche Brett. Deshalb nochmals ein neuer Versuch: wenn sich ein examinierter Krankenpfleger zum Rehapfleger (evtl. berufsbegleitend) fortbilden will, hat der dann die Möglichkeit der finanziellen Förderung (Bafög o.ä.)? Wo kann man genauere Infos bekommen, wer ist dafür zuständig? Gibt es überhaupt eine Aussicht darauf?

Eine Antwort wäre sehr, sehr hilfreich für einige Leute.
Danke schön schon im voraus und noch ein schönes Wochenende.
Heidi

Hallo Heidi,

ich habe diese Frage schon unter Ämter und Behörden gestellt,
aber offenbar war das das falsche Brett.

Ich hatte Deine Anfrage dort schon einmal gelesen. Allerdings fehlen da ein paar Angaben, die für eine wirklich hilfreiche Antwort wichtig wären. Ich versuch es daher mal allgemein.

Deshalb nochmals ein neuer Versuch: wenn sich ein examinierter
Krankenpfleger zum Rehapfleger (evtl. berufsbegleitend) fortbilden
will, hat der dann die Möglichkeit der finanziellen Förderung (Bafög
o.ä.)?

Bafög erhält man nur, wenn KEINE berufsbegleitende Fortbildung gemacht wird, sondern nur, wenn man SCHÜLER bleibt (kein betrieblicher Träger vorhanden ist). Genaueres zum Bafög kannst du hier nachlesen: http://www.bmbf.de/pub/ausbildungsfoerderung-bafoeg_…

Wo kann man genauere Infos bekommen, wer ist dafür zuständig?
Gibt es überhaupt eine Aussicht darauf?

Es gibt noch andere Möglichkeiten, eine berufliche Fortbildung finanziert zu bekommen. Allerdings aufgrund fehlender Angaben müsstest Du selbst dort nachlesen, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Förderleistungen erfüllt werden.

1.) Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
diese wird jedoch nur für die ERSTE Ausbildung gezahlt. Da hier schon eine Ausbildung zum Krankenpfleger vorliegt, scheides diese Möglichkeit wohl ebenfalls aus. http://www.sozialversicherungs-office.de/inhalt/sgb_…

2.) Förderung der beruflichen Fortbildung/berufliche Neuorientierung vom Arbeitsamt für Arbeitnehmer/Arbeitssuchende
Hier gibt es mehrere Förderinstrumente, dazu ist auch ein ausführliches Beratungsgespräch beim Arbeitsamt erforderlich (Voraussetzung für Bildungsgutschein!). Die Förderung erhalten (bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen) nicht nur arbeitslos gemeldete, sondern auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer. Da ich nicht weiß, inwiefern das hier zutrifft, hab ich auch den Link für diese Infos mal rausgesucht: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…

  1. Förderung beruflicher Weiterbildung an Arbeitgeber
    Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber einen Förderantrag stellt, um seine(n) Mitarbeiter qualifizieren zu lassen, um sie entweder vor drohender Arbeitslosigkeit zu bewahren /sie besser auszustatten, Fortbildung bei über 50-jährigen besonders zu ermöglichen oder betriebliche Trainingsmaßnahmen gefördert zu bekommen. Auch hierzu ein Link: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…

Eine Antwort wäre sehr, sehr hilfreich für einige Leute.

Wie gesagt, da keine weiteren Details bekannt waren, konnte ich leider nicht konkreter helfen. Aber vielleicht reicht das ja schon.

Danke schön schon im voraus und noch ein schönes Wochenende.
Heidi

Gerne. Sonnige Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.

Hallo Dorit,

Danke für die ausführliche Recherche Deinerseits. Auf den ersten Blick sieht es nicht so aus, als ob da viel Aussicht besteht. Der „Besagte“ arbeitet in einerEinrichtung zur Reha, ist über 30 aber unter 50, er hat einen Job und ist auch nicht in der Gefahr, ihn zu verlieren, könnte aber mit Zusatzausbildung als Rehapfleger natürlich einen leitenden Posten und/oder mehr Gehalt sowie (im Bedarfsfall) auch größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erreichen.

Danke nochmals und schönes Restwochenende
Heidi

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Hallo Heidi,

Danke für die ausführliche Recherche Deinerseits. Auf den
ersten Blick sieht es nicht so aus, als ob da viel Aussicht
besteht. Der „Besagte“ arbeitet in einerEinrichtung zur Reha,
ist über 30 aber unter 50, er hat einen Job und ist auch nicht
in der Gefahr, ihn zu verlieren, könnte aber mit
Zusatzausbildung als Rehapfleger natürlich einen leitenden
Posten und/oder mehr Gehalt sowie (im Bedarfsfall) auch
größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erreichen.

Vielleicht hilft da ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Hat er einen Fortbildungsplan für seine Mitarbeiter? Oder ist er nach einem Gespräch bereit, mit dem Mitarbeiter eine Fortbildung zu vereinbaren? Der Arbeitgeber erhält regelmäßig von seinen Arbeitgeberverbänden Fortbildungsangebote für seine Mitarbeiter, vielleicht delegiert er ihn und trifft eine Fortbildungsvereinbarung, in der auch die Kostenanteile festgeschrieben werden, wäre ja zumindet ein Einstieg in eine berufsbegleitende Fortbildung. Vielleicht ist der AG erfreut über das Interesse seines Mitarbeiters zur Fortbildung, das ja nicht nur Vorteile für den AN, sondern auch durch höhere Leistungsfähigkeit und höheres Wissen ein Vorteil für den AG darstellt.

Abendliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.