Förderungsmöglichkeiten Fachoberschule

Hallo Community!

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es in folgender Situation:

Person (24 Jahre):
-Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachlagerist, anschließend 4 Jahre erwerbstätig. Zur Zeit arbeitsuchend. Mieter mit eigenem Haushalt.
-Möchte an einer staatlichen Schule im Bereich Wirtschaftsinformatik seine Fachhochschulreife nachholen. Aufgrund der angestrebten Richtung wird seine Ausbildung nicht angerechnet und er würde in Klasse 11 eingeschult (Organisationsform:A - Dauer 2 Jahre), welche keine Berufsausbildung voaussetzt.

Welche Leistungen wären möglich?
Schüler-BAföG +Mietzuschuss durch ARGE?
BAföG?
Hartz IV?
Garnichts???

Bin seit geraumer Zeit damit Beschäftigt das Netz zu durchforsten. Finde jedoch immer wieder Sachen die mir sagen, dass es keinerlei Förderung gäbe.

Vielen Dank im Voraus!!

Hallo confidencel,

leider kann ich dir nicht definitiv „Ja“ oder „Nein“ sagen. Wenn du das Internet schon durch hast, würde ich dir vorschlagen, einen BAföG-Antrag auszufüllen (ich glaube es gab mehrere). Mehr als abgelehnt zu werden kann ja nicht passieren. Zeitgleich würde ich auch bei der Agentur für Arbeit (muss sein, ich geh da auch nicht gerne hin…) wegen ARGE bzw. Hartz IV nachfragen, bzw. generell nachfragen, wie die Fördermöglichkeiten bei einer Weiterbildung (was es ja im Prinzip ist) aussehen.

Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute!

Hallo,

hört sich für mich nach Schüler-Bafög an! Ob Du gefördert werden kannst hängt dann nochmal von einigen Faktoren ab:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

Sehr empfehlenswert auch die weiterführenden Links in der rechten Leiste insbesondere der BAFÖG-RECHNER, mit Du genau sehen kannst wie viel Dir zustehen würde. In Deinem Fall auch das „Elterunabhängige“ Bafög unter Punkt 6 durchsehen.

Viel Erfolg!

Gruß

Vita

Danke für die Bemühungen bisher.

Zum Thema Schüler-Bafög habe ich gerade folgendes im Gesetz gefunden:

"§ 2 BAföG - Ausbildungsstätten

(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von

  1. weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,

  2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,"

"(1a) Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und

  1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,

  2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,

  3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt."

Für meine Begriffe schließt das ein Bafög aus, da ich weder verheiratet bin, noch ein Kind habe.

Meine Mutter wohnt im gleichen Ort, es wäre vollkommen ausgeschlossen nach mittlerweile 7 Jahren zu ihr zu ziehen (Sie selber lebt auf 50m²). Frage mich wie sich der Gesetzgeber das in solchen Fällen manchmal vorstellt.
So fällt zumindest im ersten Jahr Bafög schonmal weck.

Hallo,

kann dir leider nicht weiterhelfen, wünsche Dir alles Gute

figuralis

Bzgl. Bafög: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/216.php Denke eher nicht, außer Absatz 1a) trifft auf dich zu.

Bildungskredit wäre wohl aber möglich.

ALG II kann aber im Rahmen des machbaren sein, siehe § 7 Abs. 6 SGB II.

Frag bei den Ämtern nach bzw. stell dort einfach die Anträge. Dann wirst du sehen, was du bekommst…

hallo,

ALG II gibt es als Schüler auf keinen Fall.
Aber warum solltest du laut Netz kein BAföG bekommen ?
wenn die Schule dem Grunde nach Bafög-fähig ist, warum nicht ?

Stefaniel

@Stefaniel

Wie du aus dem oben geposteten Betrag entnehmen kannst, Falle ich NICHT unter 1A und bin somit nicht Förderungsfähig laut §2.

Grüße

Hallo
und Danke Chrischii für den Paragraphen im SGB II, sowas hab ich gesucht. Demnach müsste mir, da 1a aus §2 definitiv nicht bei mir zutrifft, ALGII zustehen.

Grüße

Das ganze ist aber echt sehr komplex, auch Wohngeld solltest du mal prüfen.

Viel Erfolg!

Jap, wahnsinnig Komplex die ganze Geschichte.

Wohngeld ist ja dann bei ALG-II mit dabei, das wird ja unter anderem anhand der Miethöhe bemessen.

Ich glaube, das Wohngeld ist nochmal was anderes, siehe Zitat wiki:

„Vorrangig vor dem ALG II-Anspruch ist aber immer ein eventueller Wohngeldanspruch sofern dieser allein die Hilfebedürftigkeit beseitigt kann. Hierzu siehe Artikel Wohngeld als vorrangige Leistung.“

Nunja,
Wohngeld allein würde die Hilfebedürftigkeit ja nicht beseitigen. Denn von Wohngeld allein kann man wohnen, aber ohne weitere Einkünfte leben, wohl schlecht.

Gruß

Warum fragst du dann danach ???

Warum fragst du dann danach ???

Ich habe gefragt um Antworten zu erhalten, desshalb fragt man. Ich habe von Chrischii einige gute erhalten.
Deine war leider falsch, da ein Besuch einer Schule die dem Grund nach Bafög-fähig ist nicht ALGII ausschließt, wie du es geschrieben hast.

Beste Grüße

Schüler-BAföG ist aus meiner Sicht das was ich machen würde

Gruß Edo

Hallo,

dies ist den obigen Posts zu entnehmen, in meinem Fall NICHT möglich.

Allein vom Gesetz her.

Gruß

Hallo,
dies ist den obigen Posts zu entnehmen, in :meinemFallNICHT
möglich.
Allein vom Gesetz her.
Gruß

Welche Leistungen wären möglich?
Schüler-BAföG +Mietzuschuss durch ARGE?
BAföG?
Hartz IV?
Garnichts???

Wozu dann Die Fragen, wenn du aes besser kennst.