Förderungsmöglichkeiten/Zuschüsse? (Kompliziert..)

Stellt euch mal folgende Situation vor:

Ein Mädel hat nach 9 Semestern ihr Studium abgebrochen und hat gerade von einem Betrieb ein Angebot für ein BA-Studium bekommen, das sie unbedingt machen möchte. Das Studium an der Akademie ist halbprivat, wird aber von dem Betrieb finanziert. Allerdings bekommt das Mädel kein Geld (ich glaube, bei BA-Studiengängen ist das oft anders).

Welche Möglichkeiten gibt es, Zuschüsse zu bekommen bzw. welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Folgende Rahmenbedingungen:

  • Das abgebrochene Studium wurde über Bafög finanziert, heißt das Mädel würde für das BA-Studium kein Bafög mehr bekommen
  • Das Mädel wird demnächst 25 (ich glaube teilweise gibt es ab 25 andere Regelungen)
  • Nebenbei Arbeiten ist zeitlich kaum möglich
  • Der Beruf, den das Mädel lernen will, ist tendenziell eher etwas überlaufen als gefragt (heißt, Umschulung würde unter Umständen nicht in Frage kommen, oder?)

Also jede Menge Steine, die da so im Weg rumliegen… hat jemand eine Ahnung oder weiß Anlaufstellen?

Gibt es Voraussetzungen, unter denen man als Student ALGII oder Wohnungsgeld beantragen kann?

Viele Fragen … Also, Hochachtung, dass sie noch mal den Schritt wagen will. Sehr riskant allerdings, wenn nicht im Vorfeld die Finanzierung des Lebensunterhalts geklärt ist noch wer die Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Zudem es sehr riskant, was zu studieren, was, wie Du schreibst, tendenziell überlaufen ist. Aber gut…
Alg II könnte eine Option sein, allerdings muss sie vorab das Einverständnis des Arbeitsvermittlers für die Fortführung des Studiums einholen, denn für Alg II muss sie vorrangig der Arbeitsvermittlung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Wohngeld wäre auch eine Option, wenn sie belegen kann, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreitet bzw. bestreiten will (Eltern, Oma etc). Weitere Fördermöglichkeiten wären: Bildungskredit (max. 300 EUR im MOnat; bis zum max. 36. LJ) oder ein Stipendium bei einer Stiftung beantragen.

Der Anspruch auf Kindergeld dürfte mit dem 25. LJ erschöpft sein, es sei denn, sie ist zwischen 1980 und 1981 geboren, dann gibt’s Kindergeld bis zum 27. LJ (Übergangsregelung BKGG)