Förderungszuschuss Vorgehen

Hallo, ich habe mir am 14.05.2013 ein Gewerbe eintragen lassen. Nun möchte ich mein derzeitiges Ausbildungsverhätniss kündigen… Bzw, falls möglich/hilfreich um kündigung bitten… dazu meine Frage, ist ein Gründungszuschuss vom Staat möglich, auch wenn das Gewerbe bei KündigungsFrist-ende bereits gute 8 wochen besteht?

Oder kann ich mir die bitte gekündigt zu werden sparen, da eh kein Anspruch auf Fördergeld besteht? Danke für eure mühe!

Fördergelder sind vor Anmeldung eines Gewerbes zu beantragen. Da wirst du wohl leer ausgehen.
Früher beraten lassen ist die Devise.

www.storl-unternehmensberatung.de

Hallo Hannes, meines Wissens nach hat ein Gründungszuschuss staatlicherseits den Zweck, Menschen dabei zu unterstützen, aus dem Bezug von Sozialleistungen (ALGI+II)zu kommen. Dies ist eine Kann-Bestimmung, die nach andauernder Arbeitslosigkeit in Erwägung gezogen werden kann. Allerdings muss der „Selbstständige in Spe“ den Nachweis der Rentabilität/Tragbarkeit seiner Geschäftsidee durch z.B. einen Businessplan vorweisen, der dann durch eine kundige Stelle überprüft werden muss.
MfG