Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Problem:
In einem Kindergartenförderverein verschwand im Sommer eine dreistellige Geldsumme auf ungeklärte Weise.Irgendwo zwischen Vereinsvorsitzender und Kassenwart ist das Geld abhanden gekommen.
Ein Unterschlagungsverdacht oä.besteht nicht!Eher „Schussligkeit“…
Wie muß in diesem Fall vorgegangen werden?Die Satzung siehts nichts dazu vor!
Danke und viele Grüße - Sonnenkerstin
Hallo,
In einem Kindergartenförderverein verschwand im Sommer eine
dreistellige Geldsumme auf ungeklärte Weise.Irgendwo zwischen
Vereinsvorsitzender und Kassenwart ist das Geld abhanden
gekommen.
Ein Unterschlagungsverdacht oä.besteht nicht!Eher
„Schussligkeit“…
…da werden wohl Geldbeträge ohne das Ausstellen einer Quittung hin und her- geschoben.
War es Bargeld, muß doch eine Bargeldkasse geführt werden.
Gibt es in dem Förderverein keine ordnungsgemäße Buchführung und Kassenprüfung?
Haben beide es „verschusselt“ sollte sich halt beide die Fehlsumme teilen und jeder mit Quittung wieder einzahlen, wenn der Verbleib nicht mehr geklärt werden kann.
Gruß:
Manni