Fördervereinsgründung

Hallo,

ich möchte mit einigen Freunden einen Förderverein gründen, um eine Sportmannschaft finanziell zu unterstützen und dafür Spenden zu sammeln.

Bisher weiß ich folgendes:

  • es müssen mindestens 7 Personen bei der Gründung dabei sein
  • für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss die Satzung lupenrein stimmen
  • Um Spendenquittungen ausstellen zu dürfen, muss der Verein im Register eingetragen sein
  • Mitglider des Vorstandes dürfen nicht im Vorstand des geförderten Vereins sein

Was ich noch nicht weiß, ist folgendes:

  • Wieviele Vorstandsmitglieder muss der Verein haben?
  • Dürfen „normale“ Vereinsmitglieder, die nicht im Vorstand des Fördervereins sind, im Vorstand des geförderten Vereins sitzen?
  • Wer muss zum Notar? Alle sieben Gründungsmitglieder oder reicht nur einer?
  • Wie läuft die Gründung genau ab?
  • Welche Vorschriften muss man beachten, um Spenden annehmen und entspr. Quittungen ausstellen zu dürfen?
  • Wo bekommt man Hilfe (außer hier)?

Ich bin jedem, der helfen kann, sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

skee

Hallo,
alle Informationen findes Du hier: http://goo.gl/aYAHZ.
Wenn dann noch Fragen sind, schreibe mich bitte an.

Mit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller

Hallo,
nur zu einigen Fragen :

  • in der Gründungsversammlung wird der Vorstand gewählt
    .Vorsitzender
    .2. Vorsitzender
    . Schatzmeister bzw. Kassier
    . Schriftführer
    . Beisitzer
    Mit dem Gründungsprotokoll und Satzung muss der 1. und 2. Vorsitzende zum Rechtsanwalt ( dort und auf Gericht bei Vereinsregister bekommst Du auch genaue Informationen )
  • Eintrag ins Vereinsregister
  • Geschäftskonto einrichten
  • Anmeldung beim Finanzamt
    Und es kommt noch drauf an ob es ein gemeinnütziger Verein ist oder nicht. Das hat was mit der Steuerbegünstigung zu tuen.
    Ich würde mich aber vorher genau beim Notar informieren, die können kompetente Antwort geben bevor Du anschließend viele Rennereien hast.
    Vielleicht konnte ich ein wenig helfen.
    Viel Erfolg und beste Grüße,
    Manfred

Hallo,

90 % deiner Fragen sollten in zwei Publikationen beantwortet werden:
1.) https://publikationen.sachsen.de/bdb/showDetails.do?..

2.) http://www.amazon.de/gro%C3%9Fe-Spenden-Vereine-inkl…

Ich beantworte nun Ihre Fragen wie folgt:

  • es müssen mindestens 7 Personen bei der Gründung dabei sein
    >> RICHTIG!

  • für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss die Satzung lupenrein stimmen
    >>EINFACH MIT IHREN FINANZAMT MAL SPRECHEN. DIE HELFEN I.D.R. INDEM SIE DIE SATZUNG VORAB PRÜFEN. EINFACH TERMIN VEREINBAREN.

  • Um Spendenquittungen ausstellen zu dürfen, muss der Verein im Register eingetragen sein
    >>MEINES ERACHTENS NACH NICHT! WEIL WICHTIG IST, DASS DER VEREIN GEMEINNÜTZIG-ANERKANNT IST. DAS KANN EVT. AUCH VOR DER EINTRAGUNG DER FALL SEIN.

  • Mitglider des Vorstandes dürfen nicht im Vorstand des geförderten Vereins sein
    >>WARUM???

  • Wieviele Vorstandsmitglieder muss der Verein haben?
    >>REGELUNG DIE IN DIE SATZUNG MUSS. RECHTLICH MIND. EINER.

  • Dürfen „normale“ Vereinsmitglieder, die nicht im Vorstand des Fördervereins sind, im Vorstand des geförderten Vereins sitzen?
    >> BIN ICH UNSICHER, ABER ICH DENKE SCHON, SOLANGE DIESE NICHT DER GESAMTE VORSTAND IDENTISCH IST.

  • Wer muss zum Notar? Alle sieben Gründungsmitglieder oder reicht nur einer?
    >> ALLE VORSTANDSMITGLIEDER, SOFERN KEINE EINZELVERTRETUNGSVOLLMACHT PER SATZUNG GEREGELT IST!

  • Wie läuft die Gründung genau ab?
    >> SIEHE PUBLIKATION

  • Welche Vorschriften muss man beachten, um Spenden annehmen und entspr. Quittungen ausstellen zu dürfen?
    >> SIEHE PUBLIKATION

  • Wo bekommt man Hilfe (außer hier)?
    >> GGF. MAL BEI REDMARK SCHAUEN. >> GOOGLEN!

Mit freundlichen Grüßen

R. Fritzlar
Vorstand
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V.
www.cpo-team.de

Hallo skee, ich will dir gerne antworten, muss allerdings vorausschicken, ich bin kein Jurist, insofern evtl. weiteren fachlichen Rechtsrat einholen. Diesen bekommt man kostenfrei beim Amtsgericht, beim Finanzamt, in jeder Stadt gibt es kostenfreie Rechtsberatungen, bei den Verbänden der Wohlfahrt usw.
Ich empfehle die Satzung vor Beschlussfassung dem Finanzamt zur Prüfung vorzulegen.
Ich kenne keine gesetzl. Bestimmungen, die verbieten, dass „normale“ Mitglieder des zu fördernden Vereins in den Vorstand des Fördervereins gewählt werden. Meiner Meinung nach ist dies zulässig. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt die Satzung. In der Regel sind das 3 bis 5 Vorstandsmitglieder (natürliche und/oder juristische Personen). Die erste Mitgliederversammlung (Gründungsversammlung) wählt ja auch die Vertretung des Vereins, den Vorstand. Die Satzung regelt, welche und wie viele Vorstandsmitglieder den Verein vertreten dürfen (oft der/die Vorsitzende bzw. Vertreter und ein weiteres Mitglied gemeinsam, natürlich kann auch in der Satzung die Einzelvertretung geregelt sein, was ich allerdings nicht empfehle). Diese Vertreter müssen auch gemeinsam zum Notar mit dem (vom Versammlungs-leiter/in) bestätigten Gründungsmitgliederversammlungs-protokoll und dem (vom Wahlleiter/in) bestätigten Wahlprotokoll. Das Gründungsprotokoll sollte von allen Gründungsmitgliedern (mindestens 7) unterzeichnet werden. Die gewählten Vorstandmitglieder müssen (laut Protokoll) die Wahl angenommen haben. Der/die Vorsitzende wird dann von den gewählten Vorstandsmit-gliedern in einer konstituierenden Sitzung gewählt und dann den Mitgliedern bekannt gegeben. Natürlich kann jemand bereits vor der Wahl für bestimmte Vorstands-funktionen kandidieren.
Vor der Gründung sollte die Satzung erarbeitet werden. Diese ist dann allen Gründungsmitgliedern vor der Gründungsversammlung zuzuleiten, um Vorschläge und Änderungen berücksichtigen zu können. Diesen Satzungsentwurf vom Finanzamt bestätigen lassen. Jetzt einladen zur Gründungsmitgliederversammlung, wenn die mindestens 7 Gründungsmitglieder (natürliche und/oder juristische Personen) gefunden sind. Die Versammlungsleitung kann ein Mitglied übernehmen (möglichst jemand, der nicht für den Vorstand kandidiert) oder ein Außenstehender. Der/die Versammlungsleiter/in sollte durch die Mitgliederversammlung bestätigt (gewählt) werden. Als Wahlleiter/in für die Wahl des Vorstandes muss die Mitgliederversammlung jemanden wählen aus der Mitgliedschaft (besser ein Außenstehender). Der/die Wahlleiter/in kann nicht für den Vorstand kandidieren.
Die Mitgliederversammlung oder die Satzung bestimmen, ob die Wahl geheim oder offen erfolgt. Nach der Gründungsversammlung und der Vorstandswahl sollte nicht viel Zeit vergehen bis zum Notartermin und damit zur baldigen Eintragung ins Vereinsregister.
Die Ausstelllung von Spendenquittungen regelt die Abgabenordnung (siehe Internet Abgabenordnung/Spenden). Hier berät aber auch das Finanzamt.
Ich hoffe ich konnte helfen. Viel Erfolg.
M.Bl.

Hallo skee,

tut mir leid, aber ich bin zeitlich momentan nicht in der Lage auf deine umfangreichen Fragen zu antworten, vielleicht hat jemand anderes mehr Zeit.

Sorry
Ulrike

Hallo skee!

a) Es bietet sich an mindestens drei Vorstandsmitglieder zu haben. In der Entscheidungsfindung/Buchhaltung/Aussenverhältnis können immer zwei zusammen unterschreiben. (1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender und Kassierer)
Weitere Vorstandsmitglieder (Geschäftsführer, Beisitzer, etc) sind erlaubt.
b) Natürlich darf der Vorstand des geförderten Vereins Mitglied im Förderverein werden.
c) Es reichen zwei Vorstandsmitglieder beim Notar (siehe a)
d) Gründungsversammlung einberufen, Gründungsprotokoll, Teilnehmerliste und Satzung erstellen (am besten mit Unterschriften). Danach alles im Original an den Notar geben. Der beantragt die Eintragung in Vereinsregister.
e) Aus der Satzung muß hervorgehen, dass man Spenden für gemeinnützige Zwecke sammelt (hier: für bestehenden Sportverein). Dann beantragt man beim Finanzamt einen vorläufigen Bescheid, der den Verein zur Ausstellung von Spendenquittungen befähigt. Dieser vorläufige Bescheid wird später durch den Steuerbescheid ersetzt.
f) Hilfe bekommst Du bestimmt beim Notar,Steuerberater oder im zu fördernden Verein. Die sollten ja auch ein Interessen an Eurer Gründung haben…

Ich möchte darauf hinweisen, dass dies meine Erfahrungen widerspiegelt und keinesfalls eine ordentliche Rechtsberatung/Steuerberatung ersetzt.

Viel Erfolg für Euren Verein!
Stephan

Hallo skee,

zu einigen Deiner Fragen kann ich etwas sagen (nicht zu allen), weil ich mich auch eine Zeit lang in einem Verein engagiert habe. In Zweifelsfällen habe ich auf www.vereinswelt.de gesucht (ist aber kommerziell!). Man kann auch mal beim Finanzamt anrufen und freundlich fragen, wenn man eine konkrete Frage hat, gerade zur Gemeinnützigkeit.

Spendenquittungen kann man dann ausstellen, wenn der Verein als gemeinnützig oder als mildtätig anerkannt ist. Es gibt Richtlinien, welche Vereinszwecke förderungswürdig sind, da muss man einfach gucken, ob die eigenen Ziele da reinpassen und auf welchen Unterpunkt man sich beziehen kann. Dann die Satzung entsprechend ausarbeiten und dem Finanzamt vorlegen. Wenn die Zweifel haben, muss man halt argumentativ überzeugen oder einen Kompromiss finden.

Auch bei der Verwendung der Spenden muss man darauf achten, dass die Gelder nur satzungsgemäß ausgegeben werden, sonst könnte einem die Gemeinnützigkeit wieder entzogen werden.

Für die Gründung braucht es meines Wissens a) eine vom Finanzamt akzeptierte Satzung, b) die Gründungsversammlung mit ausreichend vielen Gründungsmitgliedern (von allen unterschriebenes Protokoll), c) eine notarielle Beglaubigung. Dann prüft das Finanzamt (?) und man erhält schließlich eine Kopie des Eintrags im Vereinsregister. Im Zweifel würde ich bei einem Notar nachfragen.

Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter.
Viele Grüße,
Hannah 2.0

zur Satzung mein Tipp: wenn diese fertig ist beim Finanzamt nachfragen, ob es so stimmt, wenn diese erst eingetragen ist kostet es zeit und Geld alles wieder neu zu machen und das Finanzamt kann pingelich sein

  • Um Spendenquittungen ausstellen zu dürfen, muss der Verein im Register eingetragen sein … und Ihr müsst bei der Satzung auf den Zweck der Förderung achten

  • Wie viele Vorstandsmitglieder muss der Verein haben? - ich glaube mind. 3 In der Satzung wird festgelegt wie viel Ihr wollt!

  • Dürfen „normale“ Vereinsmitglieder, die nicht im Vorstand des Fördervereins sind, im Vorstand des geförderten Vereins - warum nicht, solange nicht eine der Satzungen eine Ausschluss zur Bedingung macht…oder es Interessenkonflikte gibt…

  • Wer muss zum Notar? Alle sieben Gründungsmitglieder oder reicht nur einer? - der komplette Vorstand - mit Gründungsprotokoll und Anwesendheitsliste der Gründungsversammlung - eigenhändig von jedem unterschrieben

  • Wie läuft die Gründung genau ab? - Versammlung - Satzung beschließen - Vorstand wählen usw.- Protokoll + Anwesenheitsliste - zum Notar (Kostet)- zum Finanzamt - wenn Gemeinnützigkeit anerkannt wurde Geld für Anmeldung z. T. zurückholen - ein nicht gemeinnütziger Verein ist teurer

wenn ihr „googelt“, findet ihr doch tausend Hinweise
http://www.notardrpeterschmitz.de/broschuere/verein…
http://www.btv.de/BTVToServe/abaxx-?$part=btv.common…

Guten Morgen,

ich war ein paar Jahre im Vorstand des Fördervereins als Schriftführer der hiesigen Schule, kann leider nicht alle Fragen beantworten.
Nach meiner Kenntnis sollte es einen Kassenwart, Schriftführer, 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden geben, zusätzlich noch Beisitzer. Idealerweise eine ungerade Zahl, damit bei Abstimmungen kein „Unentschieden“ entsteht. Es müssen nicht alle Gründungsmitglieder die Rechtsgeschäfte abschließen, dafür reicht der 1. Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende sollte allein handlungsberechtigt sein (d.h. die Beschlüsse des Vorstandes ohne den 2. Vorsitzenden, der nur tätig wird, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist, zu tätigen), ansonsten läuft man Gefahr, sollte es einmal zu dem Fall kommen, dass der 2. Vorsitzende in einer Wahlperiode ausfällt und nicht so schnell neu besetzt werden kann, der ganze Verein nicht mehr handlungsfähig ist.
Weitere Auskünfte erhält man bei anderen ortsansässigen Fördervereinen (Schule, Kindergarten etc.), Amtsgericht.
Ich wünsche viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann

Es ist natürlich ein weites Feld, so eine Vereinsgründung und würde diesen Rahmen sprengen… Daher beschränke ich mich auf die angesprochenen Punkte:

„mindestens 7 Personen bei der Gründung“

  • so weit korrekt, aber: Der Förderverein sollte auch Mitglieder haben. Die Mitgliedsbeiträge der Fördervereinsmitglieder sind meist das Hauptstandbein der finanziellen Einnahmen! In der Regel zahlen die Sportvereinsmitglieder ja schon ihre Beiträge für den Sportverein, der die Mannschaft stellt und es kann sein, dass dann die Bereitschaft fehlt, noch eine weitere Mitgliedschaft zu bezahlen… Daher empfehle ich vor der Gründung abzuschätzen, ob es potentielle Mitglieder (in möglichst hoher Zahl) gibt. Ein Förderverein, der ausschließlich aus einem Vorstand besteht, um Spenden anzunehmen und vor dem Finanzamt gültige Zuwendungsbestätigungen auszufüllen, ist mir persönlich nicht bekannt und ich befürchte, dass eine entsprechende Satzung bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit NICHT durchgeht…

„Für Gemeinnützigkeit muss die Satzung lupenrein stimmen“

  • Hier empfehle ich, verschiedene Fördervereine von Sportvereinen zu ergooglen und deren Satzung zu übernehmen. Die sind ja notariell gecheckt und im Punkto Gemeinnützigkeit „lupenrein“ formuliert. ABER: Es gilt zu bedenkten, dass diese Anerkennung auf Gemeinnützigkeit ja für die Steuerbefreiung notwendig ist (und sie ermöglicht die „Spendenquittungen“, also die sogenannten „Zuwendungsbestätigungen“) und das Finanzamt prüft (in der Regel alle drei Jahre) immer wieder sehr genau. Man sollte dies nicht unterschätzen, die wollen akribisch gesammelte Belege dafür, dass Gelder auch wirklich satzungskonform ausgegeben wurden! Hier rate ich dringend an, als Kassenwart jemanden mit buchhalterischer Ausbildung, denn sonst kann es schnell Ärger mit dem Finanzamt geben und eventuell ausgestellte Zuwendungsbestätigungen wären ungültig und könnten vom Spender nicht mehr geltend gemacht werden…

„Füe Spendenquittungen ausstellen, muss der Verein im Register eingetragen sein“

  • Wie erwähnt, ist die Berechtigung zum Ausstellen der Zuwendungsbestätigungen abhängig von der Gemeinnützigkeit des Vereines!

„Mitglider des Vorstandes dürfen nicht im Vorstand des geförderten Vereins“

  • Ist mir mit dieser Ausschließlichkeit nicht bekannt. Als „geborenes“ Mitglied im erweiterten Vorstand des Fördervereins macht es aus meiner Erfahrung Sinn, Vorstandsmitglieder zu Worte kommen zu lassen! In der Regel tut man sich mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit auch leichter, wenn man eng zusammenarbeitet (klausuliert in der Satzung)!

„Wieviele Vorstandsmitglieder“

  • siehe unten „Gründung des Vereins“.

„normale“ Vereinsmitglieder, die nicht im Vorstand des Fördervereins"

  • Gegenfrage: Warum nicht?!? Der Förderverein soll doch (wenn auch nur indirekt über das Unterstützen einer Mannschaft) dem Sportverein zu arbeiten. Wenn es da Interessenkonflikte gibt, sollte der Sportverein (ist ja gemeinnützig und eingetragen) sich als „Förderverein“ verstehen und man bräuchte gar keinen Verein im Verein…

„Wer muss zum Notar“

  • Zwei von dreien sind notwendig (Personalausweis nicht vergessen!): Der sogenannte „engere“ Vorstand besteht in der Regel aus dem ersten Vorsitzenden, dessen Vertreter (dieser ist meist der Schriftführer) und dem Kassenwart.

„Wie läuft die Gründung“

  • Potentielle Mitglieder werden fristgerecht (min. 8 besser 14 Tage vor dem Termin) unter der Nennung der Tagesordnung schriftlich eingeladen. Erster Tagesordnugspunkt (kurz „TOP“) ist also immer die Begrüßung und Feststellung der fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit (mindestens 7 Personen).
    Bei der Gründungsveranstaltung muss nun ein Protokollist her. Bestenfalls stellt sich jemand zur Verfügung, eine Wahl in dem Sinne ist hier nicht erforderlich. Und Achtung: Mit dem Protokoll (und der Satzung) muss man zum Notar für den Eintrag im Vereinsregister! Also alles sehr formell machen. Ort, Datum, Beginn und Ende der Sitzung müssen auf jeden Fall auch mit angegeben werden, ebenso wie die Anwesenheitsliste!
    Dann stehen die Wahlen an. In der Regel laufen sie schriftlich und geheim ab. Kandidaten für jeden einzelnen zu vergebenen Posten werden nominiert oder nennen sich selbst. Laut geltendem Vereinsrecht muss es einen Gegenkandidaten geben. Hier muss in der Praxis aber oftmals ein „Strohmann“ herhalten, denn gerade in den kleineren Vereinen steht im Grunde schon vorher fest, wer den Posten haben möchte und der wird dann gewählt…
    Die Wahl vollzieht sich vom Ranghöchsten abwärts (entsprechend sind die TOPs). Gewählt werden: 1. Vorsitzender, dessen Stellvertreter, Kassenwart, dessen Stellvertreter, Schriftführer, dessen Stellvertreter, Beisitzer (in einer Anzahl, die den erweiterten Vorstand so auffühllt, dass bei Abstimmungen keine Pattsituation entsteht -> ungerade Zahl!). Es empfielt sich, gleich auch ZWEI Kassenprüfer zu nominieren (hier ist eine geheime Wahl nicht unbedingt erforderlich). Kassenprüfer dürfen ihr Amt nicht länger als zwei Jahre (also zwei Prüfungen) inne haben!
    Die vorbereitete Satzung wird beschlossen und vom neugewählten Vorstand unterschrieben. Bei Satzungsänderungen und Änderungen bei den Vorstandsmitgliedern (engerer Vorstand) muss man diesem dem Notar wieder vorlegen -> Kostenpflichtig!
    Mit dem Eintrag im Vereinsregister bekommt der Verein auch die Steuernummer.

„Welche Vorschriften muss man beachten, um Spenden“

  • Wie erwähnt: Gemeinnützigkeit -> Steuerbefreiung -> Zuwendungsbestätigung (Vordrucke als pdf gibts im Netz). Unbedingt darauf achten, das der Passus mit dem Paragraphen mit drauf steht und das Datum der Steuerbefreiung (wird alle zwei bis drei Jahre neu überprüft)

„Wo bekommt man Hilfe“

  • Mein Tipp, wie gesagt, vergleichbare Sportvereine ergooglen, deren Fördervereine anschauen (sind in der Regel auf der homepage des Vereines verlinkt) und sich dort schlau machen über Aktivitäten usw.

In der Hoffnung, geholfen zu haben, sende ich liebe Grüße und gutes Gelingen
Thordis Burghoff

Hier kann ich nur das Handbuch für den Vereins Vorsitzenden , das ich habe - Vielleicht hilft es weite
ich kann gut damit umgehen