förederungshöchstdauer bafög schwangerschaft

Hallo alle zusammen,
sorry das es jetzt etwas länger wird.
Ich habe vom Bafög amt eine ablehnung über eine erneute (zweitantrag) beantragung von Bafög über Förderungshöstdauer bekommen. Nun wollte ich wissen ob ein widerspruch sinnvoll ist.

Folgender Brief (wortwörtlich):

Antrag vom 13.01.10 abgelehnt.

Mit Ablauf des Monats März 2009 endet die Förderungshöchstdauer in ihrem Studiengang. Wegen Betreuung und Erziehung ihrer am 07.04.03, 24.02.05, 07.06.06 und 09.04.08 gebohrenen Kinder, erhielten Sie bereits von April 2009 bis Dezember 2009 Föderungsleistungen über die Förderungshöchstdauer hinaus. Über diesen Zeitpunkt beantragten Sie Förderungsleistungen bis Februar 2011.
Ihren Antrag begründen Sie damit, dass die Mutter ihrer Kinder erneutschwanger geworden ist und den Haushalt, Kinderbetreuung nur mit ihrer Hilfe bewältigen konnte. Kind ist am 26.11.09 gebohren.
Gem. § 15 III nr 5 BAfögG i.V.m Tz. 15.03.10 BaföG VwV…
Laut der Verwaltungsvorschrift 15.03.10 sind im Rahmen des § 15… nur Zeiten der Kinderbetreung zu berücksichtigen, die angemessen sind, d.h dass die Gründe für die Verzögerung im Studiumablauf innerhalb der Förderungshöchstdauer bzw. nur inerhalb eines minimalen Zeitrahmen nach ablauf der Förderungshöchstadauer entstandensein müssen. Lediglich, wenn es sich um eine geringfügige Überschreittung der Förderungshöchstdauerhandelt und die ollendung des entsprechenden Lebensjahres bzw. Geburt des Kindes unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Ablaufs der Förderungshöchstdauer erfolgt, ist daher noch eine Förderung möglich.
Da ihr Kind (geb. 26.11.09) weder innerhalb der Förderungshöchstdauer noch in einem angemessenen zeitrhamen nach Ablauf der Förderungshöchstdauer geboren wurde,und die Vollendung seines ersten Lebensjahres auch nicht in diesem Rahmen erfolgt ist, kann ihre Unterstützung der Kindesmutter bei der Betreuung der Kinder und der Haushaltsführung auch nicht ursächlich für die Verzögerung im Studienablauf sein.

Ihr Antrag ist abzulehnen. ENDE des Briefes.

Meiner Ansich nach liegen die VSS doch vor, da meine Frau mit meinem am 26.11.09 geborenen Sohn schon zumindest seit dem Februar 2009 schwanger gewesen sein muss und ich zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb Förderungshöchstdauer war, und diese als Begründung genügen müsste.

Sorry dass meine Anfrage so Umfangreich ist.

Vieln DANK zuvor.

Mmh,
grundsätzlich ist es natürlich bedauerlich, dass Bafög so wenig an Erziehungszeiten anerkennt. Aber das Argument, die Schwangerschaft im Februar 2009 begonnnen hat, also innerhalb der Regelförderungszeit, kann nun wirklich nicht ziehen; in der Begründung heißt es ja auch, dass es auf den Geburtstag des Kindes ankommt, nicht aber auf den Zeitpunkt der Schwangerschaft. Ich denke, da geht nix.

LG
figuralis

hallo einfach noch mal widerspruch mit der o.g.
Begründung versuchen.
Vielleicht klappt es ja doch noch.

Gruss Roswitha

Hallo,

leider hast du nicht geschrieben, in welchem Semester du bist und für wieviele Semester dir bereits Verlängerung gewährt wurde.

Leider gibt es keine Verlängerung für schwangere Männer und die Kindererziehung des letztgebohrenen Kindes liegt eben außerhalb der Regelstudienzeit.
Darauf kannst du dich in keinem Falle berufen.
Ich würde mich auf die Erziehung der anderen Kinder beziehen- aber da hast du leider zu wenig Angaben gemacht.

Stefaniel

Hallo,

fristgerecht Widerspruch einlegen lohnt sich in jedem Fall! Danach kannst Du in Ruhe zum Anwalt gehen. Hierfür empfiehlt sich die Beantragung eines "Beartungsschein"s beim zuständigen Amtsgericht, welcher die Kosten für die Rechtsberatung deckt falls Du nicht rechtschutzversichert bist.

Hier findest Du die Infos zur Verwaltungsvorschrift, die in Deinem Brief meiner Meinung nach nicht ganz korrekt umgesetzt wird:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3#sch…

Wie Du siehst gibt es 1 Semester Verlängerung für die Schwangerschaft und 1 Semester pro Lebensjahr und zwar bis zum 5. Lebensjahr des Kindes sowie 1 Semester insgesamt für Kinder zwischen 6-10 Jahren. Schon Dein drittes Kind aus 2006 (mitten in Deinem Studium) kann Dir mindestens 5 Semester Überschreitung erlauben!

Zugegeben, alles etwas „unübersichtlich“ bei Dir aber kein Grund auf seine Rechte zu verzichten nur damit irgendwelche Sachbearbeiter gemütlicher arbeiten können. Lese Dir im obigen Link genau die Tipps und Tricks nach und lege Widerspruch ein. Der eventuell nötige Anwalt kann den Rest machen.

Viel Erfolg und herzlichen Glückwunsch zum Kindersegen!

Vita

Hallo Szefaniel,

wie du meiner Frage entnehemen kannst ist es schon der zweite Antrag auf Bafög über die Förderungshöchstdauer. Die Begründung der anderen Kinder hatte ich schon beim ersten Antrag nagegeben. Ich bin jetzt im 13 Semester :smile:.

Danke

Leider kann ich Ihne zu Ihrer Frage nichts positives sagen. Oft liegt es an der willkühr des Bearbeiters,
Aber ich würde nicht kleingeben sondern ein Wiederspruch schreiben.Schaden kann es nicht mehr als ablenen können die nicht.

Gruß Edo