Hallo und ich hoffe ich kann hier eine Anwort finden:
Zum Sachverhalt.
Eine förmliche Zustellung wurde anhand der Zustellungsurkunde an einen Herrn A. Mitarbeiter der Firma D. als Ersatzempfänger übergeben.
Tatsächlich jedoch war die Zustellung für Firma namens T. vorgesehen.
Der Postzusteller übergab die Zustellung nicht in den Geschäftsräumen sondern traf den Mitarbeiter A. auf dem Weg in seine Pause vor dem Geschäftseingang an. Der Zusteller fragte nach dem Namen des Mitarbeiters und überreichte sodann einen Stapel Post unter anderem die PZU. Der Mitarbeiter nahm die Post und trat ohne Rückgang ins Büro seine Pause an.
Nun zum Problem :
Der Mitarbeiter verlohr die komplette Geschäftspost der Firma T. (inkl. der PZU) der Firma D. sowie noch weitere Post für Privatleute und Unternehmen, die ebenfalls an der gleichen Adresse ansässig sind. Auch berichtete der Mitarbeite auch erst Monate später, dass dies vorgefallen war. Erst dann, als Firma T. wegen der PZU die ja nun nicht angekommenh war eine Vollstreckungsankündigung erhalten hatte und aufgrund der vom Absender vorgelegten Urkunde der Name des Ersatzempfängers ausfindig gemacht werden konnte.
Der Mitarbeiter hat mittlerweile alles genau erklärt und beschrieben, dass er die Post tatsächlich verlohren hat. Gesagt hatte er nichts, da er Angst hatte Ärger zu bekommen…
Nun zur Frage :
Besteht die Möglichkeit, wenn der Mitarbeiter diesen Vorfall schriftlich dem Gericht erläutert, dass die Firma T. dies als Beweis für die Nichtzustellung nutzen kann und aus der Sache raus kommt.
Und hätte der Mitarbeiter etwas an Strafe zu befürchten?
Würde mich freuen eine erste Einschätzung in der Sache zu bekommen… Danke.