förmliche Zustellung verschwunden, was nun?

Hallo und ich hoffe ich kann hier eine Anwort finden:
Zum Sachverhalt.

Eine förmliche Zustellung wurde anhand der Zustellungsurkunde an einen Herrn A. Mitarbeiter der Firma D. als Ersatzempfänger übergeben.
Tatsächlich jedoch war die Zustellung für Firma namens T. vorgesehen.
Der Postzusteller übergab die Zustellung nicht in den Geschäftsräumen sondern traf den Mitarbeiter A. auf dem Weg in seine Pause vor dem Geschäftseingang an. Der Zusteller fragte nach dem Namen des Mitarbeiters und überreichte sodann einen Stapel Post unter anderem die PZU. Der Mitarbeiter nahm die Post und trat ohne Rückgang ins Büro seine Pause an.

Nun zum Problem :
Der Mitarbeiter verlohr die komplette Geschäftspost der Firma T. (inkl. der PZU) der Firma D. sowie noch weitere Post für Privatleute und Unternehmen, die ebenfalls an der gleichen Adresse ansässig sind. Auch berichtete der Mitarbeite auch erst Monate später, dass dies vorgefallen war. Erst dann, als Firma T. wegen der PZU die ja nun nicht angekommenh war eine Vollstreckungsankündigung erhalten hatte und aufgrund der vom Absender vorgelegten Urkunde der Name des Ersatzempfängers ausfindig gemacht werden konnte.

Der Mitarbeiter hat mittlerweile alles genau erklärt und beschrieben, dass er die Post tatsächlich verlohren hat. Gesagt hatte er nichts, da er Angst hatte Ärger zu bekommen…

Nun zur Frage :
Besteht die Möglichkeit, wenn der Mitarbeiter diesen Vorfall schriftlich dem Gericht erläutert, dass die Firma T. dies als Beweis für die Nichtzustellung nutzen kann und aus der Sache raus kommt.
Und hätte der Mitarbeiter etwas an Strafe zu befürchten?

Würde mich freuen eine erste Einschätzung in der Sache zu bekommen… Danke.

hallo,

die einfachste und vermutlich erfolgversprechenste Variante wäre wohl, Firma D. zu versichern, dass dies nicht wieder vorkommen wird, es unabsichtlich war, und sofort gehandelt wird.

Wenn es zum Gerichtsverfahren kommt wird wohl der Gutachter ein ausgiebiges Gespräch mit Mitarbeiter A führen um rauszubekommen, ob Absicht dahinter steckte (seitens der Firma T.). Nur wenn der Gutachter dies widerlegen kann, wird Firma T. wohl ohne Strafe aus der Sache herausgehen, ansonsten wird es sehr schwer.

Das Gleiche betrifft wohl den Mitarbeiter A… Wenn ihm per Gutachter nachgewiesen wird, dass er dies absichtlich getan hat, wird es ungemütlich.

Da es aber wohl vermutlich auf Fahrlässigkeit herauskommt, wird die Firma T. wohl auf den Kosten sitzen bleiben und Mitarbeiter A verwarnt. Vielleicht bekommt er eine Strafe für das Schweigen, weil dieses wieder absichtlich getan wurde.

Alles in allem wird wohl es wohl auf die Nachweisbarkeit drauf ankommen. Wie erwähnt, Firma T. könnte Firma D. darauf hinweisen, dass der Gutachter nur Fahrlässigkeit feststellen wird und Sie bitten, nocheinmal Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Eine schriftliche Erläuterung wird nicht ausreichen.

Einschätzung!!!

MfG

Hanki

Diese Aussage dient vor Gericht als Beweis dafür, dass etwas nicht zugestellt wurde. Die Aussage kann auch eine Verfristung „heilen“, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt wurde.

Dem Betreffenden kann nichts passieren, ausser er lügt vor Gericht und die Geschichte ist frei erfunden, um irgend jemandem einen Gefallen zu tun.

Leider ist die „Einschätzung“ sowas von falsch.

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