Vermieter weiß nicht weiter
Das „Mieterhöhungsverfahren“ ist im Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG oder MiethöheG abgekürzt) festgelegt. In dem Verfahren müssen zahlreiche Formvorschriften beachtet werden, deshalb spricht man auch von einem „formstrengen Verfahren“. Dein Vermieter wird das aufgeschnappt haben und denken, er könne Dir damit drohen; im Wirklichkeit sind die „Förmlichkeiten“ einen Erschwernis für ihn.
Vereine sind nicht zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Geschäfte berechtigt; vgl. das Rechtsberatungsgesetz. Sollte hier etwas kommen, dann schicke eine Kopie an die Rechtsanwaltskammer (Telefonbuch nachsehen!) Deines Bundeslandes. Die wird den Verein auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Django