..förmliches Mieterhöhungsverfahren?

Hallo,

mein Vermieter schreibt unter anderem:
„…, ansonsten wir ein förmliches Mieterhöhungsverfahren über den Haus- und Grundstückseigentümer e.V. einleiten.“
Was ist ein förmliches Mieterhöhungsverfahren, warum will er es über einen e.V. einleiten, und wer steckt hinter diesem e.V., bzw. wo kann man näheres über e.V.´e herausbekommen?

Gruß
Klaus

Hallo Klaus,
das förmliche Mieterhöhungsverfahren bedeutet, dass Dein Vermieter den gesetzlichen Weg der Mieterhöhung geht, wenn Du die Mieterhöhung nicht akzeptierst.
dies hat für Dich kein Nachteil, denn er muß dadurch beweisen, dass er die Mieterhöhung (gesetzliche überprüft) geltend machen kann.
Der Haus- u. Grundstück… e.V. ist das Gegenstück zu den Mietervereinen und e.V. bedeutet lediglich: eingetragener Verein.
Also keine Panik,
mfg
peter

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Vermieter weiß nicht weiter
Das „Mieterhöhungsverfahren“ ist im Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG oder MiethöheG abgekürzt) festgelegt. In dem Verfahren müssen zahlreiche Formvorschriften beachtet werden, deshalb spricht man auch von einem „formstrengen Verfahren“. Dein Vermieter wird das aufgeschnappt haben und denken, er könne Dir damit drohen; im Wirklichkeit sind die „Förmlichkeiten“ einen Erschwernis für ihn.

Vereine sind nicht zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Geschäfte berechtigt; vgl. das Rechtsberatungsgesetz. Sollte hier etwas kommen, dann schicke eine Kopie an die Rechtsanwaltskammer (Telefonbuch nachsehen!) Deines Bundeslandes. Die wird den Verein auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Django

Danke!!! o.T.