Folge(n) der 'nicht Wiedereingliederung'?

Hallo.
Ich bin es noch mal.
Was wären oder könnten eigentlich die Folge oder Folgen sein von einer nicht gewollten Wiedereingliederung?
Kann der Arbeitgeber dann einfach so kündigen obwohl es ein Arbeitsunfall war?
Wenn die zuständige Berufsgenossenschaft sehr spät, keinen geeigneten „neuen“ Arbeitsplatz für den „Geschädigten“ findet soll der Arbeitnehmer dann kündigen?
Sollte und kann man sich mit dem Gedanken einer „Abfindung“ mal beschäftigen? Auch in einem kleinen Unternehmen?
Ja, ja.
Fragen über Frage tauchen da so urplötzlich auf.
Wer Antworten hat, darf sich gerne melden.
Danke.

MfG
Hans13

Hallo.
Ich bin es noch mal.
Was wären oder könnten eigentlich die Folge oder Folgen sein
von einer nicht gewollten Wiedereingliederung?
Kann der Arbeitgeber dann einfach so kündigen

Ja, kann er grundsätzlich

obwohl es ein
Arbeitsunfall war?

Spielt bei der formalen Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung keine Rolle, kann aber evtl. im Rahmen einer Kü-Schu-Klage als sozialer Gesichtspunkt vom Gericht geprüft werden.

Wenn die zuständige Berufsgenossenschaft sehr spät, keinen
geeigneten „neuen“ Arbeitsplatz für den „Geschädigten“ findet

Seit wann ist die BG für die konkrete Arbeitsplatzsuche verantwortlich?

soll der Arbeitnehmer dann kündigen?

Gibt Ärger mit den Freunden von der AA

Sollte und kann man sich mit dem Gedanken einer „Abfindung“
mal beschäftigen? Auch in einem kleinen Unternehmen?

Es gibt grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf Abfindung, schon gar nicht, wenn der Betrieb unter 10 AN beschäftigt.

Der AN sollte den AG mal auf dessen Pflichten gem. § 84 Abs. 2 SGB IX hinweisen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

MfG
Hans13

&Tschüß
Wolfgang