Hallo.
Ich bin es noch mal.
Was wären oder könnten eigentlich die Folge oder Folgen sein von einer nicht gewollten Wiedereingliederung?
Kann der Arbeitgeber dann einfach so kündigen obwohl es ein Arbeitsunfall war?
Wenn die zuständige Berufsgenossenschaft sehr spät, keinen geeigneten „neuen“ Arbeitsplatz für den „Geschädigten“ findet soll der Arbeitnehmer dann kündigen?
Sollte und kann man sich mit dem Gedanken einer „Abfindung“ mal beschäftigen? Auch in einem kleinen Unternehmen?
Ja, ja.
Fragen über Frage tauchen da so urplötzlich auf.
Wer Antworten hat, darf sich gerne melden.
Danke.
MfG
Hans13