Folgeantrag oder Neuantrag?

Hallo!

Man nehme einmal an, dass jemand Harz IV bezieht, dann kurzfristig eine befristete Beschäftigung annimmt (unter 6 Monaten) und nach Beendigung wieder Hartz IV beantragen will. Muss man dann einen (etwa 50 seitigen - mit Anlagen xy) Neuantrag ausfüllen oder reicht ein Folgeantrag?

Vielen Dank

Gruß
PP

Grundsätzlich besteht der Leistungsanspruch für ein halbes Jahr…In der Zeit, in denen die Beschäftigung ausgeübt wird, wird das erzielte Einkommen auf den Leistungsanspruch angerechnet.
Sofern das Einkommen wegfällt, ist die „Bedürftigkeit“ wieder gegeben.
Daher dürfte ein Folgeantrag genügen.