guten morgen,
eine reinigungsfirma wird theoretisch per internet beauftragt einmal die fenster einer wohnung zu reinigen. der auftrag wird ordnungsgemäß ausgeführt. die rechnung noch am selben tag per überweisung beglichen. 6 monate später fragt die firma nach termin für eine zweite reinigung. falls keine terminvereinbarung getroffen wird, soll der „vertragspartner“ einen pauschalbetrag ohne leistungsanspruch bezahlen. die firma tritt im internet ohne angaben der AGBs auf. betreffender auftaggeber ist inzwischen verzogen und braucht daher keine zweite reinigung der fenster. die auftragnehmende firma besteht auf eine kündigung laut deren AGB
s sonst würde sich der auftrag automatisch verlängern.
was tun?
danke
seute deern