Folgebehandlung nach Arbeitsunfall Nachweispflich

Hallo, meine Frage ist.

1976 hatte ich einen Arbeitsunfall bei welchem mir die 6 oberen Zähne ersetzt wurden. Nun müssen diese ersetzt werden. Zum Einreichen des KVs fordert mein Zahnarzt das Aktenzeichen der BG. Dieses habe ich aber nicht, da ich keine Kopien der Abrechnungen zwischen meinem nun nicht mehr existierenden Zahnarzt aus 1976 und der BG erhalten habe. Auch mein Arbeitgeber hat die Unterlagen aus dieser Zeit bereits vernichtet. Die alte KK konnte zwar verfilmte Unterlagen finden, auf welchen auch Handschriftlich irgendetwas von „mit BG abgerechnet“ vermerkt ist, jedoch auch kein Aktenzeichen. Nach einem Anruf bei der nach Fusionen heute für mich zuständigen Berufsgenossenschaft erhielt ich nur die Rückmeldung. Es konnte aus diesem Zeitraum nichts gefunden werden…

Wie verhält sich das nun? Wie kann ich die BG dazu bekommen meine Folgekosten zu übernehmen? Bin ich in der Nachweispflicht?

Herzlichen Dank.

Wenn sie nicht belegen können, dass der ursprüngliche Verlust der Zähne durch einen Arbeitsunfall herbeigeführt worden ist, wird die jetzt zuständige BG die Übernahme der Kosten ablehnen müssen. Vielleicht erinnern sie sich ja noch an den damaligen D Arzt, so dass über den oder seinen Namen das alte Aktenzeichen ermittelbar ist. Sonst müssten sie Zeugen ermitteln, die den damaligen Arbeitsunfall belegen können. Jedenfalls ist m.E. der einzige Weg über einen vernünftigen Fachanwalt für Sozialrecht, der eine sogenannte Feststellungsklage erheben müsste.Dann müsste die jetzt zuständige BG dem Sozialgerticht beweisen, dass sie keine Unterlagen mehr habe. Bei einem Zeugen, der für sie aussagen könnte, wäre das SG auch imstande, die BG zur Übernahme der Kosten zu verurteilen. Dass bei Einsatz eines fähigen Anwalts auch nach so langer Zeit noch etwas möglich ist, hat vor gut 10 Jahren RA Meisterernst aus Münster bei einem Freund von mir bewiesen. Ich hatte dazu geraten Meisterernst zu beauftragen. Ihm ist es gelungen, einen schweren Unfall in einer Kaserne der Wehrmacht im zweiten Weltkrieg, den der Bruder meines Freundes erlitten hatte, nach über 40 Jahren nicht als Kriegsfolge, sondern als Arbeitsunfall einzustufen, so dass dann doch noch eine Unfallrente bezahlt werden musste.
Also geben sie die Hoffung nicht auf.

MfG

dieri

Hallo dieri,

herzlichen Dank für die Antwort. Die BG konnte auch nichts mit dem Namen des Zahnarztes anfangen, welcher 1976 die Behandlung durchgeführt hat. Aber Zeugen existieren, die damaligen Kollegen haben den Unfall gesehen und erinnern sich sicherlich noch an den Vorfall. Daher danke für Deine Antwort und den Tipp mit dem Fachanwalt für Sozialrecht. Da ich in einer Rechtsschutzversicherung bin, wir diese wohl nach einer ersten Ablehnung durch die BG die Kosten tragen.

Wie schon geschrieben – herzlichen Dank.

leider ja,
zur nachforschung schalten Sie evtl. die zustaendige patientenberatungsstelle ein.
beste gruesse
rene

Hallo!

Im Bezug auf die BG sind SIE Nachweispflichtig. Die BG vernichtiet alle Akten nach 10 Jahren, somit empfehle ich dringlichst, alle Sachen bezüglich eines Arbeitsunfalles ein Leben lang auf zu bewahren.

Ein Kampf mit der BG kann sehr langwietig sein, aber man sollte nicht aufgeben.

Am Besten ist es, wenn Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder auch an einen Sozialrechtler wenden. Diese/r kann Ihnen dann auch näheres für die weitere Vorgehensweise sagen.

Freundliche Grüße
Kisu

Hallo Rene,

auch an Dich ein herzliches Dank.

Grüße

Hallo,

das mit der Nachweispflicht ist ein Trauerspiel. Denn als ich 16 war habe ich keinerlei Unterlagen erhalten. Ich habe auch nichts weggeworfen. Ich erinnere mich noch sehr genau, dass ich froh war, dass mein Arbeitsgeber, die BG sowie mein Zahnarzt alles geregelt haben.

Allen auch von einem Berufunfall betroffenen kann man dies nur raten. Aber was muß man nicht alles wissen :smile:

Auch hier ein herzliches Dankeschön.