vor einen halben Jahr hat ein Herr von einer Firma angerufen bei einer Privatperson, das er gerne von der Privatperson die Wohnung kaufen möchte die die Privatperson ein jahr vorher gekauft hat, um dann das Gesamte objekt weiter zuverkaufen.
Da die Privatperson nur ärger mit der Wohnnung hatte wollte diese sie auch los werden, leider war die Firma keine nationale Firma so das sie nicht in den Kreditvertrag Privatperson einsteigen konnnte, die Privatperon sollte einen Betrag der Person geben damit diese eine Firma in deutschland gründen kann, das Geld sollte nur einzig für diesen Zweck verwendet werden und nach erfolgen abschluss an an die Privatperson zurück überwiesen werden.
Das Geschäft kam nicht zustande. Die Person hatte der Privatperson zugesichert das sie ihr Geld auf jeden fall zurück bekommme und das er sich darumm kümmern würde.
Seit eine Monat bekomme die Privatperson keine Rückmeldungen mehr und die E-Mail Adressen sind jetzt auch inaktiv.
Die Privatperson hat den Perso der anderen Person und möchte diesen gerne Verklage weis leider nicht auf was oder hat die Privatperson kein Chance da der Vertrag mir der Firma und nicht mit der Person geschlossen wurde
Hi,
hör Dir mal folgende Geschichte an:
„Es wurden bei einer Razzia im Ausland 1Mrd € in Bar sicher gestellt. Um das Geld nach Deutschland zu schaffen muss aber ein Logistikunternehmen gegründet werden als Briefkastenfirma(Ein Beamter bestochen werden). Überweisen Sie uns x€ und wir geben Ihnen 1mio€ ab.“
Erkennst Du da gewisse parallelen?
Das ganze nennt sich Nigeriaconnection.
Der Ausweis ist sicherlich gefälscht genau wie alle eventuellen Papiere und die Person wird niemals wieder auftauchen.
Zur Polizei Anzeige erstatten und das Geld emotional schon mal abschreiben.
MFG
das geld hat die privatperson schon abgeschrieben
aber mit welcher begründung kann die Privatperson diese Person anzeigen Betrug oder Unterschalgung?
§ 263 STGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hi,
passt doch wie Faust aufs Auge.
MFG
Danke für die Antwort
Das war jetzt Straf-rechtlicht und was ist mit dem Zivil-rechtlichen?
Nur für den Fall das diese Person gefunden und Strafrechtliche zur rechenschaft gezogenwird.
Was mus die Privat Person Zivilrechlich machen um vielleicht doch nochh sein Geld wieder zubekommen.
Leider ist das ein realfall die Privatperson ist schon eines älteren Semester, und hat sich blenden lassen von der höflichkeit der Kontaktperson, die Kontaktperson hat den kontakt auch nach der geldübergabe weitergehalten und mit einzelheit der Trannsaktion auf den laufengehalten. Erst vor einen Monat ist der Kontakt abgebrochen.
das macht die ganze sache ja fragwürdig?
Hallo!
vor einen halben Jahr hat ein Herr von einer Firma angerufen bei :einer Privatperson, das er gerne von der Privatperson die Wohnung :kaufen möchte… Da die Privatperson nur ärger mit der :Wohnnung hatte wollte diese sie auch los werden, leider war die :Firma keine nationale Firma so das sie nicht in den Kreditvertrag
rivatperson einsteigen konnnte, die Privatperon sollte :einen Betrag der Person geben damit diese eine Firma in :deutschland ründen kann, das Geld sollte nur einzig für diesen :Zweck verwendet werden und nach erfolgen abschluss an an die
rivatperson :zurück überwiesen werden…
Falls es sich um eine Fallkonstruktion für Studenten oder um einen Krimi handelt: Unbedingt ändern, weil zu realitätsfern. Manche Leute zeigen sich zwar schrecklich naiv, aber derart bescheuert weltfremd … nee, gibt’s nicht.
Falls sich aber jenseits aller Vorstellungskraft ein ähnlicher Fall tatsächlich zugetragen haben sollte: Die Firma existiert nicht, die Person unter dem angegebenen Namen vermutlich auch nicht und falls doch, dann in Timbuktu o. ä. Das Geld ist jedenfalls auf Nimmerwiedersehen futsch. Mit dem Erstatten einer Anzeige wäre ich vorsichtig, solange nicht geklärt ist, welche Folgen auf den Anzeigenden zukommen, wenn die Polizisten vor Lachen ersticken. Die armen Hinterbliebenen.
Genug gelästert. Natürlich sollte der Fall zur Anzeige gebracht werden. Aber wenigstens im Nachhinein sollte Realitätssinn gezeigt und weiterer Schaden vermieden werden. Das bedeutet: Nur eine Anzeige bei der Polizei aufgeben und keinen Anwalt einschalten. Wer nämlich die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Sollten der/die Täter wider Erwarten gefunden und verurteilt werden, kann sich der Geschädigte immer noch um die Wiederbeschaffung seines Geldes kümmern. Vorhersehbar wird bei den Tätern nichts zu holen sein, so dass der Geschädigte aufpassen muss, dem verlorenen Geld nicht weiteres Geld hinterher zu werfen.
Gruß
Wolfgang
Hi,
durch die Straftat ist dem Opfer ein Schaden entstanden. Auf Schadensersatz klagen.
MFG
rivatperson einsteigen konnnte, die Privatperon sollte :einen Betrag der Person geben damit diese eine Firma in :deutschland ründen kann, das Geld sollte nur einzig für diesen :Zweck verwendet werden und nach erfolgen abschluss an an die