Folgeerkrankung BAG Urteil

Hallo,

ein AN wäre z.B. 10 Wochen erkrankt aufgrund 2 verschiedener Arbeitsunfähigkeiten. Ersteerkrankung: 6 Wochen, im direkten Anschluss hieran eine neue Ersterkrankung von 4 Wochen.

Meiner Meinung nach, müßte der Arbeitgeber nur einmal 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Aus dem Gesetzestext kann ich das so nicht lesen, gibt es evtl. BAG-Urteile, worauf man hier zurückgreifen kann?

Liebe Grüße
Andy

Hi!

Meiner Meinung nach, müßte der Arbeitgeber nur einmal 6 Wochen
Entgeltfortzahlung leisten.

Aus dem Gesetzestext kann ich das
so nicht lesen,

Klar - dort steht ja auch:
Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig…
usw.

VG
Guido

Hi!

Meiner Meinung nach, müßte der Arbeitgeber nur einmal 6 Wochen
Entgeltfortzahlung leisten.

Wirklich?

„ein AN wäre z.B. 10 Wochen erkrankt aufgrund 2 verschiedener Arbeitsunfähigkeiten. Ersteerkrankung: 6 Wochen, im direkten Anschluss hieran eine neue Ersterkrankung von 4 Wochen.“

Wiederholungserkrankung

Wirklich?

„ein AN wäre z.B. 10 Wochen erkrankt aufgrund 2 verschiedener
Arbeitsunfähigkeiten. Ersteerkrankung: 6 Wochen, im direkten
Anschluss
hieran eine neue Ersterkrankung von 4 Wochen.“

Mal generell: Ein AN erkrankt nicht aufgrund zweier Arbeitsunfähigkeiten sondern aufgrund von Krankheiten. Im genannten Satz sind es 2 verschiedener Erkrankungen.

Sollte es sich um die selbe Sache handeln magst du recht haben. Allerdings läge es beim AG dies nachzuweisen… dies ist ohne konkrete Diagnose - und die steht auf der AU an Ihn nicht - reichlich schwierig.

Gruss HighQ

Wirklich?

Wirklich!

Wiederholungserkrankung

Zitat:
Eine Wiederholungserkrankung liegt demnach auch vor, wenn die Person mehrfach hintereinander an derselben Krankheit leidet

Zitat aus em UP
ein AN wäre z.B. 10 Wochen erkrankt aufgrund 2 verschiedener Arbeitsunfähigkeiten

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

Wirklich?

Wirklich!

Wiederholungserkrankung

Zitat:
Eine Wiederholungserkrankung liegt demnach auch vor, wenn die
Person mehrfach hintereinander an derselben Krankheit leidet

Zitat davor:

Wiederholungserkrankung

Erkrankung, die auf einer anderen Ursache beruht als die vorhergehende Erkrankung.

Zitat aus em UP
ein AN wäre z.B. 10 Wochen erkrankt aufgrund 2 verschiedener
Arbeitsunfähigkeiten

Also der AN ist 10 Wochen am Stück krank und kriegt dann auch für 10 Wochen Lohnfortzahlung? Muss er, auch wenn es 2 verschiedene Krankheiten sind, nicht wenigstens ein Tag arbeitsfähig sein?

MfG
Brille

Hi!

Also der AN ist 10 Wochen am Stück krank und kriegt dann auch
für 10 Wochen Lohnfortzahlung?

Korrekt.

Muss er, auch wenn es 2
verschiedene Krankheiten sind, nicht wenigstens ein Tag
arbeitsfähig sein?

Nein, die Krankheiten dürfen sich nur nicht überschneiden (z.B.: Die erste AU geht bis zum 10.10., die zweite beginnt am 10.10. / beginnt sie am 11.10., zahlt der AG weiter)

Gruß
Guido

Muss er, auch wenn es 2
verschiedene Krankheiten sind, nicht wenigstens ein Tag
arbeitsfähig sein?

Nein, die Krankheiten dürfen sich nur nicht überschneiden
(z.B.: Die erste AU geht bis zum 10.10., die zweite beginnt am
10.10. / beginnt sie am 11.10., zahlt der AG weiter)

Ah ok, dass ist mir neu, dachte da muss ein Wochenende oder ein Arbeitstag zwischen sein.

Danke!

Mfg