Hallo,
ein AN wäre z.B. 10 Wochen erkrankt aufgrund 2 verschiedener Arbeitsunfähigkeiten. Ersteerkrankung: 6 Wochen, im direkten Anschluss hieran eine neue Ersterkrankung von 4 Wochen.
Meiner Meinung nach, müßte der Arbeitgeber nur einmal 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Aus dem Gesetzestext kann ich das so nicht lesen, gibt es evtl. BAG-Urteile, worauf man hier zurückgreifen kann?
Liebe Grüße
Andy