Hallo Guten Tag
Habe mit einem Bekannten einen Nutzungsvertrag über meinen PKW geschlossen. Unter Punkt 7. haben wir vereinbart: Der Fahrzeugnutzer sorgt selbst für den fortwährenden verkehrstüchtigen Zustand des KFZs.
Jetzt ist folgendes eingetreten: Habe erfahren, das er den Wagen nicht zum Tüv gebracht hat, obwohl der Tüv im September fällig gewesen wäre.Ist jetzt der Nutzungsgeber dafür verantwortlich ? Was muss man tun?
Und die zweite Frage: Falls er Strafzetttel -nicht bezahlt- kann man dafür in Regress genommen werden als Folgehaftender ?
Danke für eine Hilfe bei der Beantwortung
hallo, habe es erst jetzt gelesen. Ich hoffe du hast dein Problem geloest. aber fuer die Zukunft wuerde ich solche Vertraege niemals machen, denn meine Erfahrung mit unserer heutigen Gesellschaft suchen die Leute nur Dumme um etwas umsonst zu bekommen , denn die siehst ja; wenn er den Vertrag einhalten soll ist er nicht zusehen, aber fuer ihn war es schon rentabel bis jetzt dein Auto zubenutzen. Besser den Vertrag zerreissen ,das Auto alleine fahren und man muss sich nicht aergern ,denn alle Wege um zu deinem Recht zukommen ,bringen dir nur mehr Aerger und nur KOSTEN