In meiner Aufgabenstellung ist erwähnt, dass die RS zu 50% jedes Jahr aufgelöst werden.
Der Betrag (50€) wird jedoch in die Passiv-Spalte eingetragen, ich hätte ihm jedoch auf der Aktiva verbucht, weil ja bei einem passivkonto die Abgänge auf der Soll-Seite erfolgen…
ich glaube, dass Du die entsprechenden Begrifflichkeiten etwas „vermischt“.
Rückstellungen werden gebildet über den Buchungssatz:
per „Zuführungen zu Rückstellungen“ an „Rückstellungen“
Die Zuführungen stellen Aufwand dar, der dementsprechend in der GuV zu erfassen ist.
Eine Auflösung hingegen stellt einen Ertrag dar, da es sich um nicht benötigte Rückstellungen handelt. Daher lautet der BS hier:
per „Rückstellungen“ an „Erträge aus der Auflöäsung von Rückstellungen“
Der Betrag (50€) wird jedoch in die Passiv-Spalte eingetragen,
ich hätte ihm jedoch auf der Aktiva verbucht, weil ja bei
einem passivkonto die Abgänge auf der Soll-Seite erfolgen…
Der Auflösungsbetrag wird auf dem passiven Bestandskonto"Rückstellungen" auf der Aktivseite erfasst, da es sich in der Tat um eine Minderung dieses Bstandskontos handelt.
In der GuV steht der Betrag aber auf der Haben-Seite, da es sich ja um einen Ertrag handelt (Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen).
Es wäre hilfreich, wenn Du die Begriffe etwas „genauer“ benutzt. Kann es sein, dass Du hier gerade die Darstellung in der GuV auf der einen Seite und diejenige in der Bilanz auf der anderen Seite, verwechslst ?
Ich glaube Du hast Recht, ich verwechsle in der Tat die Bilanz mit der GuV.
Jedoch habe ich eine Bilanz gegeben und dachte schon daran, dass die Auflösung der Rückstellung einen Ertrag darstellt, der dann den JU erhöht, richtig?
Hm, jetzt frage ich mich wie ich mir am Besten eine Eselsbrücke bauen kann, damit mir solche Verwechslungen in Zukunft erspart bleiben?
Danke Dir für Deine Antwort!
Viele Grüße,
Olga
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Jedoch habe ich eine Bilanz gegeben und dachte schon daran,
dass die Auflösung der Rückstellung einen Ertrag darstellt,
der dann den JU erhöht, richtig?
Ja, das ist zutreffend. Denn wird eine Rückstellung gebildet, passiert dies immer vor dem Hintergrund der Unsicherheit. Wenn man „gut“ geschätzt hat, wird im Folgejahr die Rückstellung durch Inanspruchnahme vollständig aufgezehrt.
Hat man hingegen zu „großzügig“ geschätzt, dann bleibt etwas übrig, was dem Jahresergebnis im Jahr der Bildung der Rückstellung (irrtümlich) zuviel entzogen wurde. Daher kommt es im Folgejahr zu einem Ertrag. Über die Totalperiode, also den gesamten Zeittraum innerhalb dessen das Unternehmen existiert, gleicht es sich somit wieder aus.
Hm, jetzt frage ich mich wie ich mir am Besten eine
Eselsbrücke bauen kann, damit mir solche Verwechslungen in
Zukunft erspart bleiben?
Ich denke es reicht aus, wenn Du Dir die von mir bereits genannten Buchungssätze vor Augen führst. Die Bildung einer Rückstellung geht immer über die GuV (Zuführungen zu Rückstellungen AN Rückstellungen)
Wenn der Sachverhalt, für den die Rückstellung gebildet wurde, eingetreten ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
Man hat genau richtig gelegen. Dann würde man buchen:
Rückstellungen AN (z.B.) Bank
Hiervon bleibt die GuV unberührt.
Man hat daneben gelegen und zu großzügig geschätzt (man kann natürlich auch zu wenig angesetzt haben). Ergo: Ertrag
Rückstellungen AN Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen.
Hier wird die GuV berührt !
Daraus folgt: Nur wenn man richtig gelegen hat, wird die GuV NICHT berührt. In allen anderen Fällen aber schon.