'Folgekosten beim Sondereigentum'

Guten Tag,
eine Dachgeschoßwohnung bekam durch eine undichte Stelle am Dach einen Wasserfleck an der Wohnzimmerdecke. Das Dach und der Speicher ist Gemeinschaftseigentum. Sind die Kosten für die Malerarbeiten an der Wohnzimmerdecke vom Eigentümer oder von der Gemeinschaft zu zahlen?
Danke und Gruß von Karl-Heinz

hallo,

zimmerdecken gehören im regelfall zu den tragenden bauteilen und damit zum gemeinschaftseigentum.

viele teilungserklärungen sehen allerdings vor, dass deckenverkleidungen, putz, tapeten … zum sondereigentum gehören.

die gemeinschaft könnte trotzdem zahlen müssen, wenn und soweit ihr ein schuldhaftes verhalten anzulasten wäre.

lg dev