Folgekosten durch unrechtmäßige Kündigung

Hallo,

mir wurde im März fristlos gekündigt. Ich habe anschließend Kündigungsschtuzklage erhoben und im Kammertermin, der im September war, wurde angedeutet, dass die Kündigung auf keinen Fall rechtens ist. Nun geht das Verhandeln über eine Abfindung bzw. Vergleich los, woran ich allerdings kein Interesse habe. Ich möchte in dieser Firma weiterarbeiten. Nach 12 Monaten läuft das Arbeitslosengeld aus und ich müsste Hartz IV beantragen. Das kommt für mich allerdings nicht in Frage und deswegen werde ich für die Zeit, wo sich das Verfahren hinzieht (eventuell gibt es noch Berufung) eine neue Arbeitsstelle annehmen. Da diese Stelle nicht von meinem jetzigen Wohnort aus erreichbar ist, entstehen auf jeden Fall erhebliche Kosten durch Umzug, doppelte Miete für 2-3 Monate, Kaution für Makler für die neue Wohnung, etc. von mindestens 2000 €, eher 3000 €. Angenommen, ich gewinne den Prozeß und werde wieder eingestellt, wer entschädigt mich für die Kosten? Bleibe ich darauf sitzen, oder kann ich die ebenfalls vom Arbeitgeber einfordern? Hätte er mich nicht zu Unrecht entlassen, wären die Kosten ja nicht entstanden.

Danke für Eure Hilfe! Gruß

Ich denke ja. Die Kosten hierfür müsste der AG tragen. Ist aber zu klären, ob das entsprechend angemeldet werden muss.
Auf eine Wiederaufnahme der Tätigkeit bei diesen AG solltest Du verzichten. Er wird mit allen Mitteln versuchen, Dich trotzdem wieder los zu werden. (Gemoppt wird der, der besser ist)

Ich würde auf eine satte Abfindung PLUS Unkosten pochen. Und vorneweg.

Abfindung kassieren und gehen ist auf jeden Fall die einfache Lösung.
ABER: Ich habe einen seltenen Beruf und bei einem neuen Arbeitgeber würde ich mindestens 300 € netto weniger im Monat verdienen, da ich wieder „bei Null“ anfangen würde. TVöD sei Dank! Mit meinen Arbeitskollegen habe ich kein Problem und der Chef sitzt 5 km entfernt im Hauptgebäude. Natürlich ist es ein ungünstiges Arbeitsklima, da ich damit rechnen muss, „unerwünscht“ zu sein.
Aber Danke für die Meinung. Ich werde dann meinen Anwalt damit beauftragen, die Kosten geltend zu machen, wenn es soweit ist.

Hallo, mir sind die Grundumstände noch nicht klar genug dargestellt.
Hat das Arbeitsgericht gesagt, dass die fristlose Kündigung unrechtmäßig war. Ich nehme an, dass im gleichen Zuge fristgerecht gekündigt wurde.
Wenn auch diese nicht rechtmäßig musste im Kammertermin ja schon über Abfindung oder Vergleich verhandelt worden sein. Ich finde es ungewöhnlich, dass dort nicht gleich zu einem Ergebnis gekommen wurde.
Hast du der Abfindung zugestimmt? Lässt du dich von einem Arbeitsrechtler verteidigen? Offensichtlich nicht, sonst müsstest du jetzt diese Fragen nicht stellen.
Eine Abfindung soll ja allgemein auch dazu dienen, die Unannehmlichkeiten auszgleichen, die durch eine ungerechtfertigte Kündigung entstanden sind. Da kann man evt. noch verhandeln, ansonsten muss der AG dich tatsächlich weiter beschäftigen.

Und hier kommen wir zur Sekundär-Schiene eines gewonnenen Kündigungsschutzprozesses. Macht das Sinn, und hält man das auch durch? Ich gehe davon aus, dass du nicht „Emily“ bist.
Ist da nicht ein Neuanfang, wenn er dir schon möglich ist, nicht doch eine gute Chance, sich aus einer belastenden Arbeitsvergangenheit zu lösen?
Ich plädiere für eine möglichst hohe Abfindungssumme - und lass dich nicht auf das ein, was der Arbeitsrichter zuerst vorschlägt, da ist i.d.R. noch mehr drin. Aber besser noch: geh zu einem Arbeitsrechtler oder zur Rechtsberatung des DGB.
Alles Gute

Danke für die Antwort.
Zur Erklärung:
Beide, die fristlose sowie die ordentliche Kündigung sind wohl unrechtmäßig. Bei dem Kammertermin wurde dieses angekündigt. Mein „Chef“ hat aber klar gemacht, dass er das nicht einsehen würde und er weigert sich, mich weiterzubeschäftigen. Daraufhin hat der Richter einen Vergleichsvorschlag ausgearbeitet. Diesen lehne ich ab, ebenso einen Gegenvorschlag und mittlerweile weitere Erhöhungen der Abfindung. Mir geht es um mein Recht und meinen Arbeitsplatz, das kann ich nicht mit einer Summe X aufwiegen.
Zu einem Urteil kam es bisher nicht und wie ich das sehe, kann das noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher sehe ich mich gezwungen, einen anderen Arbeitsplatz anzunehmen. Das Arbeitsamt macht ja auch Druck.
wie ich schon mal erwähnt habe: Bei einem neuen Arbeitgeber würde ich erheblich weniger verdienen, daher macht auch die Abfindung kaum Sinn. Wenn ich die mit dem neuen Gehalt verrechnen würde, wäre das Geld in zwei Jahren verbraucht. Da sind die Kosten für Umzug, etc. noch nicht eingerechnet. Ab da würde ich dann Monat für Monat minus machen. Allein deswegen kämpfe ich schon um meinen Arbeitsplatz.

PS: Ich bin nicht „Emily“, fürchte aber, das sich das Verfahren genauso lang hinziehen wird.

Hallo,

sorry hier kann ich nicht weiterhelfen. Rein intuitiv würde ich aber sagen, wenn Sie Geld vom ehem. AG haben wollen für Umzug usw. brauchen Sie auf jedenfall einen Anwalt um dies einzuklagen, denn freiwillig wird er in so einer Situation wohl eher nicht zahlen. Also wäre der Gang zum Anwalt wohl ein sehr nahe liegender Weg.

Hallo,

eine Abfindung bekommt man (in deinem Fall), wenn man seinen alten AG verlässt. Ansonten nicht. Dir würde ich raten, einen Neuen Job anzunehmen und die Abfinung zu akzeptieren. Selbst wenn dein Chef nicht vor Ort ist, kann er dir das Leben zur Hölle machen. Ist das dir wirklich wert? Job behalten, aber um welchen Preis?
Die Kosten die dir entstehen, wenn du Umziehst, Miete etc. ist deine Sache. Niemand zwinkt dich dazu. Es mag stimmen, dass die Kündiung des AG die Ursache der Kosten ist, allerdings verlangt der AG nicht von dir, dass du eine andere Stelle annimmst (du könntest ja Arbeitslos bleiben), Umziehst, einen Makler beschäftigst, etc.pp.

Die fehlenden, monatlichen 300 Euro auch einklagen. Keine Hemmungen haben, bei entsprechenden AG. Der hatte ja auch keine Hemmungen, Dich zu feuern.

Sollte ich wieder dort arbeiten, bekomme ich die Gehaltsdifferenz nachgezahlt. Es wäre ja so, als ob ich nie aufgehört hätte. Der AG muss mir das Gehalt ab der Kündigung nachzahlen (ich habe ja meine Arbeitskraft angeboten). Die Leistungen an die Agentur für Arbeit muss ich natürlich zurückzahlen.
Sollte ein Vergleich mit einer Abfindung am Ende herausgekommen, sind mit dieser Abfindung der Verlust des Arbeitsplatzes und deren Folgen erledigt. Da glaube ich nicht, dass ich zukünftige Gehaltseinbußen nachfordern kann.

Na gut, die Agentur für Arbeit „zwingt“ mich einen neuen Job anzunehmen. Mit jedem Besuch auf dem Amt unterschreibe ich eine Eingliederungsvereinbarung, mit der ich mich verpflichte, einen Job zu suchen. Ansonsten gibt es kein Geld.
Und mit den Folgekosten, dachte ich, geht es nach dem Verursacherprinzip. Er bringt mich unrechtmäßig in eine Lage, wo ich diese Ausgaben tätigen muss.
Ein anderes Beispiel. Wenn mir einer mein Auto kaputt fährt, bekomme ich auch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug vom Verursacher ersetzt.
Das man eine Abfindung nur mit dem Verlassen des AG bekommt, ist klar. Mir ist auch klar, dass das Gericht entscheiden könnte, dass die Kündigung rechtens ist und ich keine Abfindung bekomme. Aber wie gesagt, es wurde angedeutet, dass ich Recht bekomme.

Wenn jemand dein auto kaput fährt ist er der dirkete verursacher. deine alter AG hat nichts damit zu tun, dass du in einer andere stadt ziehst, die wohnung vor ort behalten willst (wenn ich dich richtig verstanden habe), einen makler beschäftigst usw. du könntest genausogut vor ort einen anderen job annehmen…
wenn du nach dem verursacherprinzip gehst, kannst du allerhöchsten meinen vom arbeitsamt geld zu erhalten, schließlich sind sie diejenigen die dich zwingen.

Hallo,

leider ist das eine ziemlich spezifische Frage, zu der
ich nicht weiterhelfen kann. Ich würde in diesem Falle
zum Arbeitsrecht-Anwalt gehen. Sorry.
MfG
Delia

Hallo,

mir wurde im März fristlos gekündigt. Ich habe

anschließend

Kündigungsschtuzklage erhoben und im Kammertermin, der

im

September war, wurde angedeutet, dass die Kündigung

auf keinen

Fall rechtens ist. Nun geht das Verhandeln über eine

Abfindung

bzw. Vergleich los, woran ich allerdings kein

Interesse habe.

Ich möchte in dieser Firma weiterarbeiten. Nach 12

Monaten

läuft das Arbeitslosengeld aus und ich müsste Hartz IV
beantragen. Das kommt für mich allerdings nicht in

Frage und

deswegen werde ich für die Zeit, wo sich das Verfahren
hinzieht (eventuell gibt es noch Berufung) eine neue
Arbeitsstelle annehmen. Da diese Stelle nicht von

meinem

jetzigen Wohnort aus erreichbar ist, entstehen auf

jeden Fall

erhebliche Kosten durch Umzug, doppelte Miete für 2-3

Monate,

Kaution für Makler für die neue Wohnung, etc. von

mindestens

2000 €, eher 3000 €. Angenommen, ich gewinne den

Prozeß und

werde wieder eingestellt, wer entschädigt mich für die

Kosten?

Bleibe ich darauf sitzen, oder kann ich die ebenfalls

vom

Arbeitgeber einfordern? Hätte er mich nicht zu Unrecht
entlassen, wären die Kosten ja nicht entstanden.

Danke für Eure Hilfe! Gruß

Da hast Du mich falsch verstanden. Ich möchte meine Wohnung nicht behalten. Wenn ich einen neuen Job annehme, dann ist der in mindestens 100 km Entfernung. Ich arbeite nicht als Schlosser, Verkäufer etc. Mein Beruf ist ziemlich spezifisch und Stellen dementsprechend rar. In der Umgebung gibt es im Moment nichts.
Falls ich eine Zusage bekomme, dann ist diese vielleicht 2-4 Wochen vor Arbeitsantritt. Ich habe eine Kündigungsfrist (Wohnung) von 3 Monaten und würde dann also mindestens 2 Monate doppelt Miete zahlen. Pendeln über diese Entfernung macht ja auch keinen Sinn.
Wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung unrechtmäßig ist, dann sehe ich durchaus den AG als Verursacher der Situation und der Folgen. Ansonsten müsste er mir ja auch nicht das Gehalt nachzahlen. Eine Kündigung, zumal fristlos sollte schon gut durchdacht sein und da mein AG diese grundlos ausgesprochen hat, liegt schon eine gewisse Fahrlässigkeit vor. Deswegen meine Frage.
Aber wie es aussieht, ist es in der Tat mein Problem und ich bleibe auf den Kosten sitzen. Entweder stimme ich einem Vergleich zu, dann kann ich die Unkosten mit der Abfindung verrechnen oder ich werde weiter beschäftigt und kann die Kosten aus meiner Tasche bezahlen.

Trotzdem nochmal Danke für die Hilfe und Meinungen!
Gruß

Hallo luisroyo321,

sprich wegen der Wohungskündigung doch mal mit deinem Vermieter, vielleicht lässt er dich früher aus dem Mietvertrag raus, wenn du einen Nachbieter besorgst oder er kurstfristig wen findet. Je nachdem wie teuer die Wohnung ist und wo sie liegt etc., reicht ja schon eine Anzeige in einer kostenfreien Zeitung (Sperrmüll) oder Homepage (zwischenmiete.de) um sie an einen neuen Mieter zu vermitteln.

Mhm bei einer ungültigen Arbeitsvertragskündigung ist die Kündigung aber niemals wirksam gewesen und der AG hat unberechtigerte dein Gehalt einbehalten. Da der Arbeitsvertrag nicht aufgehoben war, hast du Anspruch auf dein vertraglich festgelegtes Gehalt, welches er dir in voller Höhe auszahlen muss.
Das du ans „andere Ende der Welt ziehen“ musst, um einen Job zu finden (Übertrieben dargestellt) der deiner Ausbilung entspricht, hat nichts mit der Kündigung zu tun; egal ob die Kündiung rechtens ist oder nicht. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Grüßle und gern geschehen