Hallo,
mir wurde im März fristlos gekündigt. Ich habe anschließend Kündigungsschtuzklage erhoben und im Kammertermin, der im September war, wurde angedeutet, dass die Kündigung auf keinen Fall rechtens ist. Nun geht das Verhandeln über eine Abfindung bzw. Vergleich los, woran ich allerdings kein Interesse habe. Ich möchte in dieser Firma weiterarbeiten. Nach 12 Monaten läuft das Arbeitslosengeld aus und ich müsste Hartz IV beantragen. Das kommt für mich allerdings nicht in Frage und deswegen werde ich für die Zeit, wo sich das Verfahren hinzieht (eventuell gibt es noch Berufung) eine neue Arbeitsstelle annehmen. Da diese Stelle nicht von meinem jetzigen Wohnort aus erreichbar ist, entstehen auf jeden Fall erhebliche Kosten durch Umzug, doppelte Miete für 2-3 Monate, Kaution für Makler für die neue Wohnung, etc. von mindestens 2000 €, eher 3000 €. Angenommen, ich gewinne den Prozeß und werde wieder eingestellt, wer entschädigt mich für die Kosten? Bleibe ich darauf sitzen, oder kann ich die ebenfalls vom Arbeitgeber einfordern? Hätte er mich nicht zu Unrecht entlassen, wären die Kosten ja nicht entstanden.
Danke für Eure Hilfe! Gruß