Hallo zusammen,
Mal angenommen, ich kaufe mir ein Ersatzteil für mein Auto, lasse es von einer Werkstatt einbauen und das Teil geht innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten kaputt. Für die erneute Reparatur würden folgende Kosten anfallen:
- Ersatzteil
- Abschleppkosten zur Werkstatt, da das Auto nicht fahrbereit ist
- Arbeitslohn für die Fehlersuche
- Arbeitslohn für den Einbau des Ersatzteils
- Leihwagenkosten, weil das Auto mehrere Tage nicht fahrbereit ist
Meine Frage: Wo ist geregelt, welche Kosten (und in welcher Höhe) der Händler, der das defekte Ersatzteil verkauft hat, erstatten müsste? Im BGB finde ich nichts genaues.
Für Hilfe immer dankbar
Guido
hi,
war das Ersatzteil denn schon beim Kauf mangelhaft?
grüße
lipi
Hallo Lipi,
beim Kauf nicht, zumindest nicht so, dass es zum Ausfall des Teiles kam. Aber der Defekt ist innerhalb von 6 Monaten aufgetreten. Generell wurde vom Händler auch schon eine Zahlung zugesagt, nur nicht über alle der genannten Posten bzw. den belegbaren Betrag.
Danke schon mal für die Antwort
Guido
Mal angenommen, ich kaufe mir ein Ersatzteil für mein Auto,
lasse es von einer Werkstatt einbauen und das Teil geht
innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten kaputt. Für
die erneute Reparatur würden folgende Kosten anfallen:
- Ersatzteil
- Abschleppkosten zur Werkstatt, da das Auto nicht fahrbereit
ist
- Arbeitslohn für die Fehlersuche
- Arbeitslohn für den Einbau des Ersatzteils
- Leihwagenkosten, weil das Auto mehrere Tage nicht fahrbereit
ist
Meine Frage: Wo ist geregelt, welche Kosten (und in welcher
Höhe) der Händler, der das defekte Ersatzteil verkauft hat,
erstatten müsste? Im BGB finde ich nichts genaues.
Für Hilfe immer dankbar
Guido
das schadensrecht ist nichts, was man in einem öffentlichen forum erklären könnte. da ich nicht erwarte, dass man einen dicken kommentar zu hause stehen hat, kann ich nur die vorbemerkungen bzw. ausführungen zu § 249 bgb im palandt empfehlen. da sind auch zahlreiche konkrete fälle aufgelistet.
im gesetz findest du dazu nichts (für einen laien hilfreiches), da die §§ 249ff bgb sehr abstrakt bzw. durch die jahrzehntelange rechtsprechung geprägt sind.
p.s. die von dir aufgezählten schadenspositionen sind grds. allesamt ersetzbar.
Hallo Hendrik,
danke für die Antwort, da werde ich mich mal erkundigen.
p.s. die von dir aufgezählten schadenspositionen sind grds.
allesamt ersetzbar.
Davon ging ich auch aus, muss aber wohl die entsprechende Firma erst davon überzeugen.
Beste Grüße
Guido