Folgekosten nach Vereinsgründung

Was kommt nach einer Vereinsgründung (e.V.) an Folgekosten auf den Verein zu? Ich denke da an nötige Versicherungen u.ä…

Hallo Tino,

ist es ein Verein, der Sportveranstaltungen durchführt oder andere Veranstaltungen sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ist es ein Verein, der sich in der Beratung von Bürger betätigt sollte eine Haftpflichtversicherung auch hier abgeschlossen werden. Sinnvoll ist auch, stehen Räume und Geräte zur Verfügung sich hier durch eine Versicherung beraten zu lassen.

Dann, je nach Vereinsart können Steuern anfallen. Denkt an ein entsprechendes Mitgliederprogramm, ausgerichtet auf die Zukunft, mit DTA oder Online-Banking. Kosten des Vereinsregisterauszuges fallen an, die Banken und/oder Behörden auszuhändigen sind und ggfls. auch von Geschäftspartner anderer Art verlangt werden. Wenn nebenberuflich Mitglieder finanziell entschädigt werden, bitte dringend zuvor das Problem mit dem Fiannzamt klären. Diese Bezieher von Entgelt sind eventuell steuerpflichtig, auf jeden Fall jedoch sozialiversicherungspflichtig. Sie müssen also angemeldet werden. Kosten für Telefon, Fax usw. kommen hinzu. Strom, Wasser müssen auch gezahlt werden, werden Fernsehgeräte oder Radios aufgestellt, besteht - egal welche Rechtsform der Verein hat, Gebührenpflicht.

Soweit mal das, was mir gerade einfällt.

Gruss Günter

Was kommt nach einer Vereinsgründung (e.V.) an Folgekosten auf
den Verein zu? Ich denke da an nötige Versicherungen u.ä…

ist es ein Verein, der Sportveranstaltungen durchführt oder
andere Veranstaltungen sollte eine Haftpflichtversicherung

SOLLTE - heisst also nicht unbedingt erforderlich? Wer haftet für entstehende Schäden/Unfälle auf Vereinsfesten? Ich denke da nur an´s ‚Feuermachen‘ beim sommerlichen Grillabend (der fester Bestandteil des Vereinslebens ist/werden soll).

Hi,

sollte ja, muss ist ja nicht vorgeschrieben. Wenn jedoch was passiert, haftet der 1. und der 2. Vorsitzende. Daher sollte zur Absicherung vor privaten Folgeschäden immer eine Versicherung abgeschlossen werden.

Gruss Günter

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Hallo,

ist es ein Verein, der Sportveranstaltungen durchführt oder
andere Veranstaltungen sollte eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen werden.

Für Sportveranstaltungen sind Sportvereine - zumindest in NRW - beim LSB haftpflichtversichert. Ein Anruf beim Versicherungsbüro genügt, und man erhält eine entsprechende Bestätigung.

nebenberuflich Mitglieder finanziell entschädigt werden, bitte
dringend zuvor das Problem mit dem Fiannzamt klären. Diese
Bezieher von Entgelt sind eventuell steuerpflichtig, auf jeden
Fall jedoch sozialiversicherungspflichtig. Sie müssen also
angemeldet werden.

Seit dem 1.1. gelten nebenberufliche Übungsleiter grundsätzlich als selbständig; das bedeutet, dass sie bei einem Einkommen bis zu 475,-- ? oder weniger als 15 Wochenstunden nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Freundliche Grüße

wolle