Folgekosten ?

Ich lebe mit einer Partnerrin zusammen. Und sind nicht verheiratet. Ich trage die Kosten. Sie sorgt etwas für Essen und Trinken. Falls das wieder nicht gut gehen sollte - habe ich dann aus dem Zusammenleben (weitere) Verpflichtungen übernommen ??

Hi Friedrich,
das Zusammenleben alleine reicht nicht aus, um dich in irgendeine Haftung zu nehmen.
Hast du denn Verträge geschlossen, z.B. mit deiner Lebensgefährtin, gemeinsam unterschriebener Mietvertrag für die Wohnung, Bürgschaften oder Mitverpflichtungen beim Autokauf und bei Finanzierungen?
Wenn nicht, kannst du deine Sachen packen und gehen, wenn es dir beliebt.
Gruß,
francesco

Danke Francesco. Jetzt kann ich besser Planen und meine Partnerin absichern.
MfG
Friedrich

Hi,

Wenn nicht, kannst du deine Sachen packen und gehen, wenn es
dir beliebt.

ich habe mal von einem Gerichtsurteil gelesen.

Die beiden Partner (nicht verheiratet) lebten lange Zeit zusammen. Der Richter entschied bei einem Streit bei der Trennung auf Gütertrennung, weil es eine eheähnliche Beziehung war und kaum noch nachvollzogen werden konnte, wer was in die Beziehung einfließen ließ.

Aktenzeichen leider unbekannt.

MfG
Michael

Das hat aber nichts damit zu tun, ob weitere Verpflichtungen entstehen. Gütertrennung hat etwas mit der Güterzuordnung zu tun. Die Frage ging aber, ob gegenseitige schuldrechtliche Pflichten entstehen.

Natürlich kann es Pflichten gegenüber dem anderen geben, allerdings nur die gleichen, wie bei Nichtlebensgefährten. Grundsätzlich also keine Pflichten, wie mein Vorredner gesagt hat.

Ich weiß nicht, ob es in D auch den Anspruch der condictio causa data non secuta gibt. Wenn deine Frau Aufwendungen (zB Mitzahlung des Hausbaus des Hauses das dem anderen gehört) auf die Lebensgemeinschaft gemacht hat im Hinblick auf das Fortbestehen und dir das bekannt war, kann dies evtl. rückgefordert werden.

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