Hallo Wissende,
ein Patient läßt eine Zahnbehandlung (OP) durchführen, beispielsweise Setzen von Implantaten. OK, diese Behandlung muß der Patient als Privatpatient selbs bezahlen, weil die GKV daür nicht aufkommt.
Nehmen wir an, nach der OP setzen Komplikationen ein, die weitere Behandlungsmaßnahmen erfordern, z.B. wegen Infektionen, Nervenverletzungen u.ä. Sind diese Folgekosten weiterhin durch den Patiente zu tragen oder springt dann die GKV ein, oder gibt es hier ein „es kommt darauf an“?
Danke für Eure Antworten!
Wolfgang D.