Hallo zusammen,
Wir ziehen demnächst um und möchten wissen, ob wir irgendwie rechtliche Schwierigkeiten bekommen können, wenn wir bei einer Besichtigung durch einen Folgemieter auf Nachfrage unsere Auszugsgründe nennen, denn diese würden sicher nicht die Attraktivität der Wohnung steigern…
Da der Vermieter sich als sehr unkulant erwiesen hat, sehe ich allerdings keine Veranlassung dazu, hier auf „schön Wetter“ zu machen… wie sieht das rechtlich aus… kann uns hier einer was?
Vielen Dank für antworten!
Tanja
Hallo Tanja,
wenn ihr euch gegenüber einem folgemieter ungefragt negativ zum vermieter oder der wohnung äussert und dieser erklärt, dass er wegen eurer hinweise die wohnung nicht nimmt, macht ihr euch zu mindest bis zu neuvermietung notfalls haftbar. Auf fragen müsst ihr eine ehrliche antwort geben. Ihr dürft aber von selbst niemand vor der anmietung einer wohnung warnen. Dies löst leider schadenersatz aus.
Gruss Günter
Wir ziehen demnächst um und möchten wissen, ob wir irgendwie
rechtliche Schwierigkeiten bekommen können, wenn wir bei einer
Besichtigung durch einen Folgemieter auf Nachfrage unsere
Auszugsgründe nennen, denn diese würden sicher nicht die
Attraktivität der Wohnung steigern…
Da der Vermieter sich als sehr unkulant erwiesen hat, sehe ich
allerdings keine Veranlassung dazu, hier auf „schön Wetter“ zu
machen… wie sieht das rechtlich aus… kann uns hier einer
was?
Vielen Dank für antworten!
Tanja