was wäre wenn man mit dem fahrrad über 2 rote ampeln gefahren ist und das direkt hintereinander. man wird dann von zwei netten polizisten angehalten, die einem sagen, dass man 200 euro strafe zahlen müsste.
Weiterhin besitzt man bereits einen führerschein und ist noch in der probezeit. Was kann da bezüglich des führerscheins noch passieren oder wird da überhaupt noch was passieren. wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir das sagen könntet. Vielen dank im voraus
Einmal Rotlicht über 1Sekunde als Radfahrer macht halt 100€ + 1Pünktchen +A-Verstoß Dazu kommen noch Verwaltungsgebühren und Porto
137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. A - 1 100,00
Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.3 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV
Und das es bei einem A-Verstoß völlig egal ist ob der als Autofahrer oder Radfahrer begangen wurde ist er für die Probezeit relevant.
Dazu Nachschulung (250-400€) und Probezeitverlängerung, also das volle Programm.
aha danke für deine hilfe.
und wie wird das gewertet, wenn man es bei 2 ampeln hintereinander gemacht hat, und sozusagen auf einmal erwischt wurde? sind das dann zwei a verstöße oder wird das zusammengefasst? falls es einzeln gesehen wird, ist es dann auch mit dieser nachschulung getan, weil das wären dann ja zwei a verstöße.
mfg
es wurde zweimal der Entschluss gefasst über eine Rote Ampel zu fahren. Sind eben zwei Verstöße. Hier könnte sogar Vorsatz angenommen werden was die ganze Sache verteuern würde.
Zum Thema Probezeit.
Jetzt kommt in nächster Zeit der Bußgeldbescheid, der wird dann 14 Tage nach Erhalt rechtskräftig.
Dann geht es einige Monate bis die Aufforderung zur Nachschulung kommt.
Bis die Nachschulung absolviert ist, zählen weitere Verstöße nicht für die Probezeit. Würde jetzt also bis dahin noch ein A-Verstoß kommen wäre es für die Probezeit egal. Deshalb ist es auch egal das es zweimal eine Ampel war.
Nach der Nachschulung ein A-Verstoß dann kommt eine Aufforderung zu einer freiwilligen Beratung.
Zwei Monate nach der Aufforderung ein weiterer A-Verstoß, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen, Sperrfrist 3Monate, kann aber wieder neu beantragt werden.
Der nächste A-Verstoß wäre dann eine MPU