Hallo ich suche jeamanden der mir die Folgen schildern kann, wenn ich eine Umschulung kurz vor Abschluss abbreche. Muß ich Kosten an den Leistungsträger zahlen???
Ich schule zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen um und will die Umschulung abbrechen. Kann der Leistungsträger mich regresspflichtig machen?? Leistungsträger in meinem Fall eine Landesversicherungsanstalt. Desweiteren kennt jemand solch eienen Fall das jemand Regresspflichtig gemacht wurde?
Hallo hansbubi,
es ist zwar von Dir nicht danach gefragt worden, ich kann jedoch nicht umhin:
- Warum überlegt Du (erst!) kurz vor Abschluß der Umschulung diese zu beenden?
- Hast Du eine gute Alternative?
- Erlaubt Deine bisherige Ausbildung eine beruflichen Einstieg?
- Macht es Sinn das Gespräch mit der Leitung der Einrichtung zu führen, die die Umschulung durchführt?
- Wie willst Du den Abbruch (zumal den späten) in künftigen Vorstellungsgesprächen darstellen/begründen? (Ich kennen Deine Motive nicht, bin mir jedoch sicher, dass jeder Personaler über diese Entscheidung „stolpern“ wird.
- Hast Du mit mehreren guten Freunden über Deine Entscheidung gesprochen?
Ich erwarte hier - im Forum - keine Antworten auf diese persönlichen Fragen. Hoffe, dass Du die ganze Sache wirklich gut durchdacht hast.
Wünsche Dir viel Erfolg.
Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling