Folgen bei fristloser Kü. von seiten des AN?

Hallo Experten!

Was kann passieren, wenn der Arbeitnehmer trotz einzuhaltender Kündigungsfrist nicht mehr seine Arbeitstätigkeit aufnimmt - also fristlos kündigt?

Danke für jeden Hinweis!
Gruß,
catnip

Danke für jeden Hinweis!
Gruß,
catnip

Hallo catnip,
Möglichkeiten:

  • das Zeugnis fällt schlecht aus und der AG lässt sich Zeit damit
  • der AG lässt sich Zeit mit den Papieren
  • möglicherweise Schandenersatzanspruch, wegen Beschaffung eines Ersatzmitarbeiters
    …er kann auch, wenn er will, nichts machen und den Arbeitnehmer gehen lassen (vielleicht ist er ja sogar froh drüber?)

Kommt auch drauf an, weswegen der Arbeitnehmer fristlos kündigt.

MfG

Hallo

  • das Zeugnis fällt schlecht aus

=> und durch das schlechte Zeugnis werden zukünftige Bewerbungsbemühungen erheblich erschwert

und der AG lässt sich Zeit Zeit mit den Papieren

  • möglicherweise Schandenersatzanspruch, wegen Beschaffung
    eines Ersatzmitarbeiters

=> Anmerkung (allerdings nur in der Höhe einer etwaigen Lohndifferenz!)

Zusätzlich fehlen da noch ein paar Sahnehäubchen:

  • fristlose Kü durch den AG
  • Soweit eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, wird diese fällig
  • nachweisbarer Schaden, der entsteht, wird geltend gemacht (dies kann zwischen 0 € und ruinös viel alles sein)
  • der neue AG, soweit bekannt, wird davon informiert, daß seine Neuerwerbung nicht gerade als vertragstreu einzustufen ist => mögliche Folge: Kündigung beim neuen AG => arbeitslos, Sperre

Was vergessen?

Gruß,
LeoLo

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Was vergessen?

Gruß,
LeoLo

:wink: …ich grübel noch.

…aber vielleicht ist die fristlose Kündigung ja zufälligerweise berechtigt? (das verrät mir mein Kaffesatz von heute früh leider nicht)

MfG

Hi,

  • das Zeugnis fällt schlecht aus

=> und durch das schlechte Zeugnis werden zukünftige

das sollte im Falle eines längeren und bisher fehlerfreien
Anstellungsverhältnisses rechtlich anfechtbar sein.

Schönen Gruß

Chris

Hallo Leolo!

  • Soweit eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, wird diese
    fällig
  • nachweisbarer Schaden, der entsteht, wird geltend gemacht
    (dies kann zwischen 0 € und ruinös viel alles sein)

Es ist also nicht so, dass die Verhängung einer Vertragsstrafe und eine Schadenersatzforderung des AG einander ausschließen? Dh, beides kann verlangt werden?

Danke im Voraus!
catnip

Hi!

  • das Zeugnis fällt schlecht aus

=> und durch das schlechte Zeugnis werden zukünftige

das sollte im Falle eines längeren und bisher fehlerfreien
Anstellungsverhältnisses rechtlich anfechtbar sein.

Was ein Problem darstellt, da der AN irgendwie nachweisen muss, dass ein nicht wirklich positives Zeugnis zu Unrecht ausgestellt wurde!

Wenn nicht vorher schon ein Zwischenzeugnis erstellt wurde, sehe ich dieses Unterfangen zum Scheitern verurteilt (wenn der Ex-AG es nicht übertreibt).

LG
Guido

Brille reich :wink:
Huhu!

Da steht doch:
Was kann passieren, wenn der Arbeitnehmer trotz einzuhaltender Kündigungsfrist nicht mehr seine Arbeitstätigkeit aufnimmt

Da kann man schon mal davon ausgehen, dass die außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt ist, oder? :wink:

LG
Guido

Da kann man schon mal davon ausgehen, dass die
außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt ist, oder? :wink:

Wo du recht hast, hast du recht.

Welch ein Service! Danke für die Brille Guido! (jetzt fehlt mir nur noch ne plausible Ausrede, warum ich die Brille nicht gleich aufgesetzt hab :wink:

MfG

Hi,

  • das Zeugnis fällt schlecht aus

=> und durch das schlechte Zeugnis werden zukünftige

das sollte im Falle eines längeren und bisher fehlerfreien
Anstellungsverhältnisses rechtlich anfechtbar sein.

Nein, Christian, darauf sollte man nicht bauen. Das Zeugnis wird alleine dadurch schon erheblich schlechter, daß nach der fristlosen Kü ein „krummes“ Austrittsdatum dort steht. Den Rest kann sich jeder gute Personaler denken. Und wenn er nicht sicher ist, fragt er entweder den alten AG oder aber den Bewerber selber, oder am besten: er fragt beide.

Gruß,
LeoLo

Hallo

  • Soweit eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, wird diese
    fällig
  • nachweisbarer Schaden, der entsteht, wird geltend gemacht
    (dies kann zwischen 0 € und ruinös viel alles sein)

Es ist also nicht so, dass die Verhängung einer Vertragsstrafe
und eine Schadenersatzforderung des AG einander ausschließen?

Nein.

Dh, beides kann verlangt werden?

Ja.

Gruß,
LeoLo

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