Hallo Experten!
Was kann passieren, wenn der Arbeitnehmer trotz einzuhaltender Kündigungsfrist nicht mehr seine Arbeitstätigkeit aufnimmt - also fristlos kündigt?
Danke für jeden Hinweis!
Gruß,
catnip
Hallo Experten!
Was kann passieren, wenn der Arbeitnehmer trotz einzuhaltender Kündigungsfrist nicht mehr seine Arbeitstätigkeit aufnimmt - also fristlos kündigt?
Danke für jeden Hinweis!
Gruß,
catnip
Danke für jeden Hinweis!
Gruß,
catnip
Hallo catnip,
Möglichkeiten:
Kommt auch drauf an, weswegen der Arbeitnehmer fristlos kündigt.
MfG
Hallo
- das Zeugnis fällt schlecht aus
=> und durch das schlechte Zeugnis werden zukünftige Bewerbungsbemühungen erheblich erschwert
und der AG lässt sich Zeit Zeit mit den Papieren
- möglicherweise Schandenersatzanspruch, wegen Beschaffung
eines Ersatzmitarbeiters
=> Anmerkung (allerdings nur in der Höhe einer etwaigen Lohndifferenz!)
Zusätzlich fehlen da noch ein paar Sahnehäubchen:
Was vergessen?
Gruß,
LeoLo
Was vergessen?
Gruß,
LeoLo
…ich grübel noch.
…aber vielleicht ist die fristlose Kündigung ja zufälligerweise berechtigt? (das verrät mir mein Kaffesatz von heute früh leider nicht)
MfG
Hi,
- das Zeugnis fällt schlecht aus
=> und durch das schlechte Zeugnis werden zukünftige
das sollte im Falle eines längeren und bisher fehlerfreien
Anstellungsverhältnisses rechtlich anfechtbar sein.
Schönen Gruß
Chris
Hallo Leolo!
- Soweit eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, wird diese
fällig- nachweisbarer Schaden, der entsteht, wird geltend gemacht
(dies kann zwischen 0 € und ruinös viel alles sein)
Es ist also nicht so, dass die Verhängung einer Vertragsstrafe und eine Schadenersatzforderung des AG einander ausschließen? Dh, beides kann verlangt werden?
Danke im Voraus!
catnip
Hi!
- das Zeugnis fällt schlecht aus
=> und durch das schlechte Zeugnis werden zukünftige
das sollte im Falle eines längeren und bisher fehlerfreien
Anstellungsverhältnisses rechtlich anfechtbar sein.
Was ein Problem darstellt, da der AN irgendwie nachweisen muss, dass ein nicht wirklich positives Zeugnis zu Unrecht ausgestellt wurde!
Wenn nicht vorher schon ein Zwischenzeugnis erstellt wurde, sehe ich dieses Unterfangen zum Scheitern verurteilt (wenn der Ex-AG es nicht übertreibt).
LG
Guido
Brille reich 
Huhu!
Da steht doch:
Was kann passieren, wenn der Arbeitnehmer trotz einzuhaltender Kündigungsfrist nicht mehr seine Arbeitstätigkeit aufnimmt
Da kann man schon mal davon ausgehen, dass die außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt ist, oder? 
LG
Guido
Da kann man schon mal davon ausgehen, dass die
außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt ist, oder?
Wo du recht hast, hast du recht.
Welch ein Service! Danke für die Brille Guido! (jetzt fehlt mir nur noch ne plausible Ausrede, warum ich die Brille nicht gleich aufgesetzt hab 
MfG
Hi,
- das Zeugnis fällt schlecht aus
=> und durch das schlechte Zeugnis werden zukünftige
das sollte im Falle eines längeren und bisher fehlerfreien
Anstellungsverhältnisses rechtlich anfechtbar sein.
Nein, Christian, darauf sollte man nicht bauen. Das Zeugnis wird alleine dadurch schon erheblich schlechter, daß nach der fristlosen Kü ein „krummes“ Austrittsdatum dort steht. Den Rest kann sich jeder gute Personaler denken. Und wenn er nicht sicher ist, fragt er entweder den alten AG oder aber den Bewerber selber, oder am besten: er fragt beide.
Gruß,
LeoLo
Hallo
- Soweit eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, wird diese
fällig- nachweisbarer Schaden, der entsteht, wird geltend gemacht
(dies kann zwischen 0 € und ruinös viel alles sein)Es ist also nicht so, dass die Verhängung einer Vertragsstrafe
und eine Schadenersatzforderung des AG einander ausschließen?
Nein.
Dh, beides kann verlangt werden?
Ja.
Gruß,
LeoLo