Folgen bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

Hallo, schnelle Frage mal von mir.
jemand ist als Leiharbeiter eingestellt und möchte zu einer anderen Firma wechseln, da er dort wesentlich mehr verdient.Er soll dort zum Monatsanfang anfangen, fristgerecht kündigen könnte er zum 15. Was könnte sein Arbeitgeber schlimmstenfalls fordern?
Schadensersatz für die zwei Wochen ?
Bitte um schnelle Antwort
Danke Der_Balu

Entweder besteht man als derzeitger Arbeitgeber auf Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist oder bietet (gegen Abstandszahlung) vorfristige Vertragsaufhebung an.

Weder Arbeitnehmer noch künftiger Chef haben da irgendwelche Forderngen zu stellen, sondern Verträge einzuhalten.

Sofern der AN sich „krank“ meldet, sollte man da aber nachfassen :smile:

G imager761

Hm, aber wenn er den neuen Job nur bekommt wenn er zum Monatsende anfängt. Er könnte doch kündigen ohne einhaltung der Kündigungsfrist, und damit Vertragsbruch begehen.Laut diverser I-Net Seiten kann der Arbeitgeber nicht viel machen, außer auf Schadensersatz bestehen, was allerdings schwer zu beweisen ist.Es handelt sich ja auch nur um zwei Wochen in denen der AN ja eh nicht mehr arbeiten würde sondern Urlaub nehmen würde.
Am besten wäre natürlich eine Einigung mit dem jetztigen AG, diese wird aber von diesem strikt abgelehnt.

Hallo

Mal so nebenbei:
Weiß der alte AG eigentlich wo der AN neu anfangen will / wird?

Gruß,
LeoLo

Ja weiß er.Ist eine andere Leiharbeitsfirma allerdings zahlen die equal pay, also gleichen Lohn wie feste Mitarbeiter,und das wären dann ca 5€ mehr die Stunde.

Horrorscenario
Hallo

Dann könnte der AG bei Nichteinhaltung der Küfrist den neuen AN auffordern, den Einsatz von Herrn Mustermann zu unterlassen, solange er bei ihm noch unter Vertrag steht. Für alle geleisteten „Gewinne“ aus der Überlassung fordert er Schadensersatz und steckt dem neuen AG dann noch, dass er sich da offensichtlich eine saure Gurke reingeholt hat. Vielleicht kommt der neue AG dann auf die Idee, sich einen anderen AN zu holen. Plötzlich hat der vertragsuntreue AN keinen AG mehr und eine Sanktion beim Leistungsträger vor sich.

Ob der neue AG den neuen AN wirklich auf die Straße setzt, ist natürlich schwer zu prognostizieren.

Gruß,
LeoLo

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