Folgen der Feststellung d. Scheinselbständigkeit

…guten Abend, kann Jemand die Folgen erklären, die aus der Feststellung der Scheinselbständigkeit erfolgen?? Wird der Auftraggeber dann rückwirkend zum Arbeitgeber, …muss er also dann rückwirkend das gezahlt Honorar in Gehalt umwandeln??? …in voller Höhe??? …auch Steuer abführen??? … kann keine Tipps finden…

Servus,

die Frage der Arbeitgeberhaftung für nicht abgeführte Lohnsteuer stellt sich im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung nicht. Außerdem spielt sie für zurückliegende Veranlagungszeiträume keine bedeutende Rolle, wenn die Einkünfte durch den Scheinselbständigen versteuert worden sind.

Für den Auftraggeber des Scheinselbständigen ist es aber ziemlich schmerzhaft, wenn er die gesamten Sozialversicherungsbeiträge - für alle Abrechnungszeiträume, die länger als drei Monate zurückliegen, auch die Arbeitnehmeranteile - abführen muss, die ggf. vom tatsächlich ausgezahlten „Honorar“ (als Nettoauszahlung) hochgerechnet werden.

Schöne Grüße

MM