Hallo,
der unvermögende Vater einer 17jährigen Schülerin ist verstorben. Die Mutter der Schülerin ist verheiratet.
Das vorhandene Vermögen reicht weder aus, um die Miete bis zum Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung zu bezahlen noch um die Beerdigungskosten zu begleichen.
Gibt es ohne Erbausschlagung Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Ämter und welche?
Müssen vorher evtl. vorhandene Sachwerte (Auto) verkauft werden? Inwieweit sind die Kosten durch die Mutter des Verstorbenen zu übernehmen?
es soll also eine Möglichkeit gefunden werden, wie man sich nur die Werte aber nicht die Verpflichtungen aus dem Erbe sichert? Also nur die Vorteile und die Nachteile schön der Gemeinschaft überbügeln?
es soll also eine Möglichkeit gefunden werden, wie man sich nur die Werte aber nicht die Verpflichtungen aus dem Erbe sichert? Also nur die Vorteile und die Nachteile schön der Gemeinschaft überbügeln?
Es soll höchstwahrscheinlich die günstigst-mögliche Variante gefunden werden.
Es soll ja Leute geben, die ein Andenken haben wollen, aber trotzdem nicht die Beerdigungskosten übernehmen können. Wo soll die 17 Jährige das Geld dafür denn hernehmen?
Darum wird wohl auch gefragt, ob die Mutte _des Verstorbenen_ etwas zahlen muss.
Es besteht wahrscheinlich auch die Frage, was dem Verstorbenen gehörte - und somit zum evtl. ausgeschlagenen Erbe - und was der 17 Jährigen.
Es soll höchstwahrscheinlich die günstigst-mögliche Variante
gefunden werden.
Hallo,
was auch im Interesse aller Beteiligten sein sollte. Zunächst, ich bin kein Anwalt und auch mit Erbschaftsrecht nicht vertraut.
Materielle Werte sind wohl nicht vorhanden so das nicht mal die Beerdigungskosten gedeckt sind. Erbe ausschlagen, dann ist alles weg, vor allem die Materiell wertlosen ideellen Dinge. Solange die Erbschaft nicht geregelt ist, kann der Vermieter auch nicht die Wohnung weitervermieten. Bedeutet für den Vermieter einen nicht unerheblichen Mietausfall.
In einem ähnlichen Fall war die Nachlassinsolvenz ein Weg aus dem Dilemma. Dem Vermieter mitgeteilt das wahrscheinlich die Erbschaft ausgeschlagen wird. Sprich der Vermieter ist dann gerne Bereit auf eine Monatsmiete zu verzichten, wenn bei einer Nachlassinsolvenz die Wohnung schnell geräumt ist. Bei einer ausgeschlagenen Erbschaft kann das dauern. Mit der Erbschaft kann dann wenigstens ein Teil der Beerdigungskosten gedeckt werden, aber die Erben brauchen nicht für Verbindlichkeiten des Erblassers haften, wenn die Erbmasse weniger Wert ist als die Verbindlichkeiten. So können wenigstens ideelle Dinge gerettet werden.
Wie geifernd negativ hier manche antworten, spricht weit mehr gegen sie selbst als gegen den, dem sie antworten!
es soll also eine Möglichkeit gefunden werden, wie man sich
nur die Werte aber nicht die Verpflichtungen aus dem Erbe
sichert?
Soll es das? Dafür gibt es keine nennenswerten Anhaltspunkte.
Wer die hier dennoch sieht, verfügt ganz offensichtlich über ausreichend „kreatives Potenzial“ um mit dem im Zweifel nicht ungeübten eigenen Finger auf Andere zu zeigen, um sich pflichtschuldigst zu echauffieren…
Sachverhalt lesen hilft:
„Gibt es ohne Erbausschlagung Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Ämter und welche?“
Aber die Moralkeule ist mindestens eben so schnell zu Hand und die Lösung für den Fragenden genau so aussagekräft, wie das, dem nur das „echauffieren“ vorgeworfen wird.
ein „kreativer“ Lösungsansatz wird gern gefordert aber selbst nie gebracht…