Folgen des Widerspruchs beim Betriebsübergang

Hallo liebe Experten,

ich befinde mich zurzeit in einem Betriebsübergang nach §613 a Abs 1 BGB. Arbeite bereits seit ein paar Wochen unter dem neuen Arbeitgeber, überlege nun aber kurzfristig Widerspruch einzulegen. Da mein alter Arbeitgeber pleite ist, würde der Insolvenzverwalter mir sofort kündigen, sobald ich Widerspruch einlege.
Aus diesem Zusammenhang ergeben sich ein paar kniffelige Fragen für die ich bisher keine Antwort im Netz fand:

  1. Wer bezahlt mich für die Zeit, in der ich für die neue Firma gearbeitet habe ( Der Widerspruch ist soweit ich das verstehe rückwirkend, sodass ich ja vielleicht offiziell dann gar nicht für den neuen Arbeitgeber gearbeitet habe)?

  2. Bekomme ich für die Zeit, in der ich dann wieder beim alten AG angestellt bin noch das letzte Gehalt wie üblich zum Monatsende ausgezahlt (Liquidität sollte durch 3 Monate Personalkosteneinsparung aufgebaut sein) oder muss ich darauf erst einmal verzichten und dies als Forderung für die Gläubigerversammlung anzeigen?

  3. Ist dieser Widerspruch sofort nach Zustellung wirksam, sodass ich theoretisch in der Mittagspause meinem Arbeitgeber den Widerspruch einreichen kann und das Büro danach sofort verlassen kann?

Vielen vielen Dank
Marko

Hi,
sorry, mit Insolvenzen kenn ich mich leider nich aus.
Alles Gute.

Nordi

Hallo Marko,

bitte wende Dich unverzüglich an Deine zuständige Gewerkschaft oder einen guten Anwalt für Arbeitsrecht.
Ohne professionelle Hilfe machst Du bei Betriebsübergang rein gar nichts gut.

Viel Glück!!!
phantomin

Hallo,
ich bin kein Spezialist für Betriebsübergänge. Nehme aber an, dass hier die Widerspruchsfrist bereits überschritten ist.

mfg

Hallo, Marko!
Sorry, ich habe darauf keine echte Antwort. Wenn ich Dich richtig verstehe, gefällt Dir Dein neuer AG nicht. Aber Du solltest folgendes bedenken. Ist die Frist für den Widerspruch nicht schon vorbei (meist 2-4 Wochen)? Und ob Du dann Geld vom 1.AG bekommst, ist unsicher (oft weniger oder nicht, da er pleite ist). Ich würde mich eher krank schreiben lassen, dann erledigt sich das oft von selbst. Also denk nach, bevor Du etwas falsches tust. Aber vielleicht bekommst Du von anderen noch bessere Ratschläge. Viel Glück, Wed

Sorry marko,
da kann ich Dir leider nicht helfen!

susanne

Hallo marko83,

diese Anfrage ist in der Tat sehr knifflig und ich kann sie leider nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Zum § 613 BGB findet sich u.a. folgende Info im Netz:

http://tk-it.nrw.verdi.de/weitere_themen_und_infos/r…

Ein kurzfristiger Widerspruch ist demnach nur innerhalb eines Monats seit Übergang auf den neuen Arbeitgeber möglich.

  1. Wenn Sie eine Arbeitsleistung erbracht haben, entsteht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt ab Betriebsübergang durch den Betriebsnachfolger.

  2. So wie ich das verstehe, ist Ihr alter Arbeitgeber in der Insolvenz. Von daher sind Sie, wenn Sie beim neuen Betriebsinhaber nicht mehr arbeiten, schlichtweg arbeitslos und müssen Insolvenzgeld beantragen (beim Arbeitsamt). Das Arbeitsamt zahlt die letzten drei Monate Insolvenzgeld, falls die Gehaltszahlungen ausblieben.

  3. Der Widerspruch ist sofort wirksam, sofern Sie die Frist von einem Monat ab Betriebsübergang eingehalten haben.

Bitte schnellstmöglichst zum Arbeitsamt gehen.

Alle Arbeitsrechtlichen Fragen müssen sie mit dem Insovenzverwalter besprechen. Der ist auch verpflichtet ihnen Beraten zu Seite zustehen.