Hallo liebe Experten,
ich befinde mich zurzeit in einem Betriebsübergang nach §613 a Abs 1 BGB. Arbeite bereits seit ein paar Wochen unter dem neuen Arbeitgeber, überlege nun aber kurzfristig Widerspruch einzulegen. Da mein alter Arbeitgeber pleite ist, würde der Insolvenzverwalter mir sofort kündigen, sobald ich Widerspruch einlege.
Aus diesem Zusammenhang ergeben sich ein paar kniffelige Fragen für die ich bisher keine Antwort im Netz fand:
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Wer bezahlt mich für die Zeit, in der ich für die neue Firma gearbeitet habe ( Der Widerspruch ist soweit ich das verstehe rückwirkend, sodass ich ja vielleicht offiziell dann gar nicht für den neuen Arbeitgeber gearbeitet habe)?
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Bekomme ich für die Zeit, in der ich dann wieder beim alten AG angestellt bin noch das letzte Gehalt wie üblich zum Monatsende ausgezahlt (Liquidität sollte durch 3 Monate Personalkosteneinsparung aufgebaut sein) oder muss ich darauf erst einmal verzichten und dies als Forderung für die Gläubigerversammlung anzeigen?
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Ist dieser Widerspruch sofort nach Zustellung wirksam, sodass ich theoretisch in der Mittagspause meinem Arbeitgeber den Widerspruch einreichen kann und das Büro danach sofort verlassen kann?
Vielen vielen Dank
Marko